|
|
Nach § 93 Abs. 2 NKomVG sind den Ortsräten Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Vorlage 11/157-1, die in der Ratssitzung am 04.04.2011 beschlossen wurde, sah eine Verteilung der Mittel für Sachausgaben nach einer Pro-Kopf-Pauschale für die Ortsräte vor. Wie sich herausstellte, wurden dadurch die kleineren Ortsräte benachteiligt. Mit der Einführung eines Sockelbetrages soll diese Ungleichgewichtung gemindert werden.
Der Rat der Stadt Hildesheim beschließt, dass die in der Vorlage 11/157-1 festgelegte Summe von 25.500 Euro (Mittel für Ortsräte) folgendermaßen auf die 14 Ortsräte der Stadt Hildesheim verteilt wird:
Sockelbetrag je Ortsrat: 750 Euro x 14 Ortsräte = 10.500 Euro
Die verbleibenden 15.000 Euro werden nach der Pro-Kopf-Berechnung wie folgt aufgeteilt:
15.000 Euro : 100.740 Einwohner (1. Wohnsitz, Stand 31.12.2011) = 0,148 Euro = 0,15 Euro