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Sachverhalt:
Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. haben in einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels eine gemeinsame Empfehlung zur Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung in Niedersachsen erarbeitet.
Die Brandschutzbedarfsplanung soll den Gemeinden und ihren Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) eine risikoabhängige bedarfsgerechte Planung bzw. Überprüfung ihrer Feuerwehrstrukturen ermöglichen. Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit können und sollen bei der Planung berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage dieser Empfehlungen soll erreicht werden, dass in Niedersachsen ein möglichst auf gleichem Niveau liegender und vergleichbarer Sicherheitsstandard für den Brandschutz und die Hilfeleistung gewährleistet wird. Dieser Standard soll den durch die Gemeinden finanzierbaren Mindeststandard darstellen. Auf Wunschvorstellungen der Feuerwehr soll verzichtet werden.
Die Empfehlungen basieren auf den Kriterien, die 1998 erstmals in Deutschland als „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) beschrieben worden sind. Diese Empfehlungen haben sich seitdem zu einer bundesweit anerkannten Regel der Technik entwickelt. Sie werden auch als AGBF-Schutzziele bezeichnet.
Die Schutzziele beinhalten jeweils die Festlegung
Die Schutzziele sollen in den Gemeinden durch eine politische Willenserklärung festgelegt werden. Der Brandschutzbedarfsplan soll vom Rat der jeweiligen Gemeinden beschlossen werden.
Die Einhaltung der Schutzziele soll überprüft werden. Der Brandschutzbedarfsplan soll regelmäßig fortgeschrieben werden. (Hinweise zur Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung in Niedersachsen herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Hannover 2011)
Auf Grundlage dieser Empfehlungen möchte die Verwaltung zusammen mit den Vertretern der Feuerwehren einen Brandschutzbedarfsplan aufstellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Dazu ist eine Projektgruppe mit dem anliegenden Projektauftrag eingerichtet worden.
Beschlussvorschlag:
Für die Stadt Hildesheim soll ein Brandschutzbedarfsplan, entsprechend dem anliegenden Projektauftrag, erstellt und dem Rat in 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Projektauftrag (55 KB) |