|
|
A. Allgemeines
Rückwirkend zum 01.01.2011 sind in die entsprechenden Sozialgesetze die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen aufgenommen worden. Damit hat der Bundesgesetzgeber die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die individuellen Bedarfe von Kindern bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen. Demnach haben die betreffenden Kinder und Jugendlichen Anspruch auf folgende Leistungen:
1. Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindergärten
2. persönlicher Schulbedarf (z.B. Schultasche, Lernmaterialien) – Zuschuss von 70 € zum 01.08. und von 30 € zum 01.02. d.J.
3. Schülerbeförderung – insbesondere für den Besuch einer weiterführenden Schule ab Klasse 11
4. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist
5. Aufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen, Kindergärten und Horten – die Eltern haben nur noch einen Eigenanteil von 1 € pro Tag zu tragen
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft – 10 € monatlich bis zum 18. Lebensjahr für sportliche Gemeinschaftsaktivitäten, Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) oder die Teilnahme an Freizeiten
B. Zuständigkeiten, Finanzierung, Heranziehung der Stadt
Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfängerinnen und Empfänger von
a) Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB ) II – „Hartz IV“
b) Sozialhilfe nach dem SGB XII
c) Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (d.h. bei mindestens vierjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik)
d) Wohngeld
e) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Die entstehenden Leistungs- und Verwaltungskosten werden den zuständigen Behörden vom Bund erstattet.
Für die Gewährung der Leistungen zu a) ist das Jobcenter Hildesheim zuständig, dessen Träger die Agentur für Arbeit und der Landkreis Hildesheim sind.
Die Leistungen zu b) und c) werden für das Stadtgebiet von der Stadt Hildesheim bearbeitet, da die Stadt aufgrund der Heranziehung durch den Landkreis auch die Grundleistungen – Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – gewährt.
Für die Leistungen zu d) und e) ist geplant, dass die Stadt sich hierfür vom Landkreis Hildesheim heranziehen lässt. D.h. die Stadt bearbeitet die Bildungs- und Teilhabeleistungen auch für diesen Personenkreis für das Stadtgebiet und erhält dafür vom Landkreis die entsprechenden Erstattungen des Bundes für Leistungs- und Verwaltungskosten weitergeleitet. Diese Aufgabenwahrnehmung ist bürgerfreundlich: Da die Stadt als große selbständige Stadt originär kraft Gesetzes für die Gewährung von Wohngeld zuständig ist, erhalten die Wohngeldempfänger auf diese Weise alle Leistungen (Wohngeld und Bildungspaket) von der gleichen Behörde. Rechtsgrundlage für die Heranziehung ist § 3 a des Nieders. Gesetzes zur Ausführung des SGB II und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes. Ein Entwurf einer entsprechenden Heranziehungsvereinbarung wird dem Rat demnächst zur Beschlussfassung vorgelegt.
C. Befristete Sondermittel des Bundes
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets stellt der Bund von 2011-2013 befristete Sondermittel von jährlich 400 Millionen Euro bereit. Diese Sondermittel werden zusätzlich zu der Erstattung der unter B. genannten Leistungs- und Verwaltungsausgaben gezahlt. Mit einem Teil dieser Sondermittel ist die Mittagsverpflegung für Hortkinder zu finanzieren. Die weiteren zur Verfügung stehenden Sondermittel sollen von den Kommunen dazu eingesetzt werden, um weitestgehend das Ziel zu erreichen, allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Angeboten an Bildung und außerschulischer Teilhabe zu erschließen. In Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung für das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Stadt vom Landkreis hiervon einen Betrag von insgesamt voraussichtlich 1.419.000 € für die Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen weitergeleitet erhalten (473.000 € pro Jahr x 3 Jahre).
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wonach die Mittel vom Land im vollen Umfang an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet werden. Was die Verwendung der Mittel angeht, besteht lediglich eine Rechtspflicht, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes das Mittagessen bis 2013 auch in Horten zu übernehmen ist. Die Kommunen haben sich in der gemeinsamen Erklärung dem Land gegenüber verpflichtet, die befristet gewährten Mittel zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen einzusetzen. Als besonders geeignet hierfür werden Maßnahmen der Schulsozialarbeit, Maßnahmen zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei der Überwindung individueller Hindernisse bezüglich der beruflichen Integration sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich Mittagessen sowie der Förderung der außerschulischen Bildung und Teilhabe angesehen. Die befristeten Mittel können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.
Für die Stadt Hildesheim ist die nachfolgende Verteilung geplant. Ein Schwerpunkt ist dabei, für die Mittagsverpflegung im Ganztagsschulbetrieb entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Zum Thema Lernförderung (Buchstaben d) – f)) erfolgt eine Kooperation zwischen Stadt, Landkreis und VHS.
a) Mensa Oskar-Schindler-Gesamtschule 600.000 €
Die Integrierte Gesamtschule wird im Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der jetzigen Don-Bosco-Schule und der Grundschule Bonifatius umziehen. Da die Schule einen Ganztagsbetrieb hat, muss hier die Versorgung mit Mittagessen sichergestellt werden. Die Schule wird zukünftig ca. 900 Schüler haben, für die im bestehenden Gebäude keine Mensa eingerichtet werden kann. Die Kosten für einen Mensaanbau liegen bei ca. 900.000 Euro, von denen 600.000 Euro aus dem Bildungspaket bezahlt werden sollen.
b) Mensa Scharnhorst-Gymnasium 82.000 €
Das Gymnasium ist seit dem Schuljahr 2009/10 eine Ganztagsschule und hat insgesamt ca. 1.020 Schüler. Die Mittagsverpflegung konnte bislang nur unzureichend gewährleistet werden, da die Schule über keine Ausgabeküche verfügt. Zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung ist die Vergrößerung der jetzigen "Elternküche" erforderlich. Hierbei werden u.a. zwei Räume verbunden, eine neue Küchenzeile eingebaut und eine Anliefermöglichkeit ins Gebäude geschaffen. Die Kosten hierfür betragen ca. 82.000 Euro, die aus dem Bildungspaket bezahlt werden sollen.
c) kleinere Investitionen für die vier neuen Ganztags- 82.000 €
Grundschulen ab 2012, „Mini-Mensen“
Die Grundschulen Sorsum, Neuhof, Himmelsthür und Achtum haben die Absicht, für das Schuljahr 2012/2013 einen Antrag auf Umwandlung in Offene Ganztagsgrundschulen zu stellen. Es entstehen Kosten für Baumaßnahmen i.H.v. 43.000 € und für die Ausstattung der Schulen i.H.v. 39.000 €.
d) Koordination Lernförderprojekt der VHS 100.000 €
Die VHS hat angeboten, an den Schulen in Stadt und Landkreis eine Lernförderung für das Bildungspaket aus einer Hand aufzubauen. Die VHS wird hierfür geeignete Dozenten akquirieren und qualifizieren. Auf diese Weise kann eine passgenaue Lernförderung in Lerngruppen - vor Ort an den Schulen - angeboten werden, die in enger Zusammenarbeit mit den Schulen eine positive Entwicklung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sicherstellen soll. Als Schnittstelle zwischen Schule, VHS und den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern soll eine sozialpädagogische Fachkraft diese Fördergruppen aufbauen, die Antragstellung für die einzelnen Kinder initiieren und die Arbeit der Gruppen koordinieren. Die Personalkosten für dieses gemeinsame Projekt mit dem Landkreis betragen für das Stadtgebiet je 50.000 € für 2 Jahre (2012 und 2013).
e) Schulsozialarbeit 90.000 €
Neben den 2 durch Landeszuschuss finanzierten Schulsozialarbeitern an den Hauptschulen Alter Markt und Geschwister Scholl sind bis Ende 2012 3 weitere Schulsozialarbeiter im Rahmen von „PeB-Perspektive Beruf“ eingesetzt, und zwar an den vorgenannten beiden Schulen sowie an der Anne-Frank-Schule. Die Sozialarbeiter, die bis jetzt vorrangig das „Jobcoaching“ im Übergang Schule-Beruf durchführen, sollen sich künftig auch der Umsetzung der BuT-Lernförderung durch die VHS mit annehmen und den unter d) genannten Koordinator für die Lernförderung unterstützen.
f) Anschubfinanzierung für den Aufbau der Lernförderung bei 15.000 €
der VHS sowie Fortbildung der Lernförderkräfte und
der weiteren „Hausaufgabenhelfer“
Der VHS entsteht in der Aufbauphase des unter d) dargestellten Lernförderprojekts ein zusätzlicher Aufwand für die Projektorganisation, den Stadt und Landkreis aus den Sondermitteln finanzieren wollen. Die nach der Aufbauorganisation folgenden Lernförderangebote an sich finanzieren sich dann aus den BuT-Leistungen. Auch sollen die Kosten für die Qualifizierung der Lernförderkräfte sowie zusätzlich von Kräften, die im Stadtgebiet Hausaufgabenhilfe erbringen, aus dem BuT finanziert werden.
h) Projekt Gemeinwesenarbeit/Unterstützung Bildung und Teil- 100.000 €
habe in der Nordstadt
Die Lebenshilfe plant, für die Nordstadt mit dem Sozialarbeiter Herrn Frank Auracher ein umfassendes Gemeinwesenarbeitsprojekt zur Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner durchzuführen. Hierfür ist finanzielle Förderung bei verschiedenen Institutionen beantragt worden; als Förderer sind u.a. das Land, die Aktion Mensch und die Johannishofstiftung angefragt. Ziel ist, die Menschen in der Nordstadt zu unterstützen, sich für ihr Umfeld und eine Verbesserung der Lebensbedingungen einzusetzen. Das Projekt ist interkulturell und interreligiös ausgerichtet und soll Menschen mit und ohne Behinderungen einbeziehen. In dem baulich sanierten Stadtteil soll auf diese Weise ein stärkerer sozialer und kultureller Zusammenhalt geschaffen werden. Das Projekt ist auch in besonderer Weise geeignet, die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien voranzubringen, z.B. durch Vernetzung aller Akteure und Einrichtungen und Heranführung dieser Kinder und Jugendlichen an die Leistungen des BuT. Gerade in der Nordstadt lebt ein größerer Personenkreis, der Zielgruppe des BuT ist. Neben diesem Projekt soll Herr Auracher auch die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack“ mit jeweils 3 Gruppen in der Nordstadt sowie weiteren Gruppen in der Oststadt, in Drispenstedt und der Innenstadt umsetzen. Die beiden Programme haben die Sprachförderung und Elternbildung für Kinder im Vorschulalter zum Inhalt, für 1- 3jährige bzw. 3 -5 jährige Kinder. Vorgeschlagen wird daher, für 2 Jahre die Sozialarbeiterstelle für die genannten Projekte aus den BuT-Mitteln zu finanzieren (50.000 € pro Jahr für 2012 und 2013).
i) „Kulturcard“ für Kinder- und Jugendliche mit geringem Einkommen 20.000 €
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sind aus finanziellen Gründen eingeschränkt, an kulturellen Angeboten wie Theater, Museum u.a. teilzuhaben. Zwar wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ein monatlicher Betrag von 10 € für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bereitgestellt. Diese Summe ist aber z.B. bereits mit dem Sportvereinsbeitrag aufgebraucht. Um Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen hier mehr Teilhabemöglichkeiten zu bieten, soll ihnen durch eine „Kulturcard“ ein vergünstigter Eintritt für derartige Angebote eingeräumt werden. Als Anschubfinanzierung für das Projekt Kulturcard sollen aus den Sondermitteln 20.000 € bereitgestellt werden.
j) Honorarkräfte Kinder- und Jugendhäuser 33.000 €
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen für den Zukunftsvertrag konnte zwar die Schließung von Kinder- und Jugendhäusern vermieden werden, jedoch erfolgt eine Reduzierung der Angebote in den einzelnen Einrichtungen. Um dies zum Teil zu kompensieren und weiter ansprechende Angebote für die Kinder und Jugendliche vorzuhalten, sollen aus den Sondermitteln in 2012 33.000 € bereitgestellt werden. Hiermit sollen Honorarkräfte zur Gestaltung der Angebote in den Kinder- und Jugendhäusern finanziert werden.
k) Bibliothek, „Selbstverbuchung mit RFID“ 150.000 €
Der Ausleihbetrieb mit je 700.000 Entleihungen und Rückgaben belastet das Personal der Stadtbibliothek mit Routineaufgaben und führt zu langen Wartezeiten für die Bibliotheksbesucher. Die Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, die zur Unterstützung des Teams Leseförderung vorgesehen waren, mussten wegen Personalreduzierungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes in der Medienverbuchung eingesetzt werden. Dadurch ist die personalintensive Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Eltern erheblich gefährdet (z.B. Beratung von Vermittlern wie z.B. Erziehern, Lehrern, ehrenamtlichen Vorlesern, die mit bildungsfernen Kindern und Jugendlichen arbeiten; systematische Zusammenarbeit mit Schulen wie in den Curricula gefordert; Unterstützung der Familien in der Sprach- und Leseförderung ihrer ein- bis sechsjährigen Kinder, außerschulische Förderung der Lesekompetenz und Lesemotivation für Schüler der weiterführenden Schüler). Durch den Einsatz des Selbstverbuchungssystems soll Zeit für die Aufrechterhaltung der oben genannten Aufgaben in Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Eltern gewonnen werden. Gleichzeitig bedeutet die Verbuchung mit RFID eine Verbesserung des Kundenservices und der Verkürzung der Wartezeiten von Besuchern.
l) Bibliothek/Ankauf von Medien 10.000 €
Die Bibliothek will ihren Bestand für die Zielgruppen Schulen und Eltern erweitern. Der Schwerpunkt soll auf Lernhilfen, häufig nachgefragten Medien sowie Büchern für leseschwache Kinder und Jugendliche liegen. Die Medien werden in Zusammenarbeit mit den Zielgruppen aktiv vermittelt.
m) Hortmittagessen 2011 - 2013 80.000 €
für diejenigen Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet, die von der Stadt Hildesheim Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
n) Verwaltungskosten Bildungs- und Teilhabepaket 57.000 €
Wie in dieser Vorlage dargestellt, werden die Anträge auf Leistungen aus dem BuT für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylBLG-Leistungen für das Stadtgebiet vom Fachbereich Soziales und Senioren bearbeitet. Hiermit sind zwei Mitarbeiterinnen befasst. Ziel ist es, die eingehenden Anträge zeitnah zu bearbeiten, damit die Kinder und Jugendlichen schnell an ihre Leistungen gelangen. Da die Verwaltungskostenerstattung des Bundes hierfür nicht kostendeckend ist, sollen aus den Sondermitteln in 2012 57.000 € bereitgestellt werden. So kann eine zügige Leistungsbewilligung gewährleistet werden.
gesamt 1.419.000 €
Die geplante Heranziehung der Stadt durch den Landkreis zur Aufgabenwahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepakets für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vereinbarung zur Heranziehung ist dem Rat noch zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der vorgeschlagenen Verwendung der befristeten Sondermittel des Bundes wird zugestimmt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (30 KB) |