|
|
Die Vorlage 11/450-1, „Einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten“, wurde vom Jugendhilfe- und Sozialausschuss, vom Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, vom Verwaltungsausschuss und vom Rat im September 2011 zurückgestellt. Eine weitere Beratung der Vorlage sollte in den Fraktionen erfolgen. Alternativ zur Vorlage 11/450-1 wird eine modifizierte Vorlage (Vorlage 11/450-2) vorgelegt, in der die vom Rat am 14.06.2010 beschlossene turnusmäßige 2-prozentige Erhöhung der Entgelte zum 01.08.2012 als auch die seitens des Lenkungsausschusses Zukunftsvertrag beschlossene Änderung der Geschwisterermäßigung ebenfalls berücksichtigt sind.
Änderungen zur Vorlage 11/450-1:
- Einkommen über der Einkommensgrenze durchgehend in 100,- € Stufen
- Wegfall der Darstellung in Tabellenform bei Betreuung über 8 Stunden
- Entgeltung der Betreuung über 8 Stunden in halben Betreuungsstunden
- Reduzierung des prozentualen Anstiegs von 20 % auf 15 % in den Stufen 6 bis 9
- Reduzierung der Mehreinnahme von 1.200.000,- €. auf 500.000,- €.
Die zu erwartende Mehreinnahme bei städtischen Kindertagesstätten bzw. die Summe der von der Stadt an Kindertagesstätten in freier Trägerschaft zu leistenden Betriebskosten ist in der beigefügten Folgekostenabschätzung aufgezeigt.
Nach Beschlussfassung des Rates erfolgt die Anpassung der Tagespflege an die Verfahrensweise der Kindertagesstätten. Gleichzeitig erfolgt eine Vorlage der auf die Grundlagen der Einstaffelung nach Einkommen angepassten Entgeltordnung.
1. Der Änderung der Entgeltfestsetzung in der Vorlage 11/450-2 zum 01.08.2012 wird zugestimmt.
2. Es wird eine weitere Stelle Sachbearbeitung der Vergütungsgruppe E 6 TVöD zur Entgeltberechnung ab Stellenplan 2012 dauerhaft eingerichtet.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entgelttabelle – Betreuung in einer Krippe (126 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entgelttabelle – Betreuung in Kindergarten und Hort (125 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (27 KB) |
|