Stadt Hildesheim

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Vorlage - 11/520  

Betreff: Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP: Ergänzungsantrag zu DS 11/516 - Finanzvertrag zwischen der Stadt und dem Landkreis Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Federführend:SPD-Gruppe Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Baacke, Sebastian   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
10.10.2011 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
10.10.2011 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

 


Beschlussvorschlag:

1.)      Die Lenkungsgruppe zum Zukunftsvertrag bleibt auch für die Zukunft erhalten und setzt sich bei Bedarf, mindestens aber alle drei Monate, zusammen. Der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden in der Lenkungsgruppe soll auf mindestens zwei erhöht werden.

2.)      Die Stadt- und Kreisverwaltung werden beauftragt in Zusammenarbeit mit den übrigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim, rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2013 - spätestens aber bis zum 30.09.2013 - einen beratungsfähigen Anschlussvertrag vorzulegen. Dabei sollen beide Verwaltungen Optimierungs- und Einsparpotenziale erkennen und umsetzen.

3.)      Ab sofort sind dabei so viele Einsparmöglichkeiten zu nutzen wie möglich. Ziel ist es, die Belastungen für die Haushalte von Stadt und Landkreis Hildesheim so gering wie möglich zu halten und die Erhöhung der Kreisumlage zu vermeiden. Vor einer Erhöhung der Kreisumlage stehen die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim in der Pflicht, ihre Haushaltssicherungskonzepte zu verschärfen.

4.)      Durch weitestgehende Zusammenlegung und Zusammenarbeit sind alle Synergieeffekte zu heben. Insgesamt ist eine wirtschaftlichere und qualitativ bessere Aufgabenerfüllung anzustreben. Über die Möglichkeiten bzw. den Stand der Verhandlungen zur interkommunalen Zusammenarbeit wird quartalsweise durch die Verwaltungen berichtet.

5.)      Hierbei sind alle Arbeitsfelder interkommunaler Zusammenarbeit weiter auszubauen. Neben den bereits benannten Hauptfeldern ergeben sich in einer Fülle von Aufgabenbereichen weitere Optimierungsmöglichkeiten. Im Einzelnen seien hier beispielhaft die Bereiche Archivarbeit, komplettes Beschaffungs- und Ausschreibungswesen, der Pflegekinderdienst, das Fortbildungsangebot der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leistungen der Rechnungsprüfungsämter, die Seniorenberatung und -betreuung, die vollständigen Aufgabenbereiche der Umweltverwaltung und der Bereich der Zwangsvollstreckung zu benennen.

 


Anlage/n:

 

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