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Sachverhalt:
Im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim bestehen unterhalb der Ratsebene nur für etwa 38% der Bevölkerung demokratisch legitimierte repräsentative Bürgervertretungen in Form der Ortsräte. Die Interessen von 62% der Bevölkerung werden nur durch den Rat der Stadt vertreten. Diese Ungleichbehandlung ist historisch begründet, sie wird jedoch dem Vertretungsanspruch aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt nicht mehr gerecht. Um die Bevölkerung an den sie betreffenden politischen wie administrativen Entscheidungen zu beteiligen, ist es notwendig, eine Bürgervertretung unterhalb der Ratsebene zu schaffen.
Sowohl die Niedersächsische Gemeindeordnung(§ 55 e NGO) als auch das ab dem 1. November 2011 anzuwendende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§ 90 NKomVG) geben dem Rat die Möglichkeit, „Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden“ als Ortschaft zu definieren und in der Hauptsatzung zu bestimmen, für sie einen Ortsrat wählen zu lassen oder durch den Rat der Gemeinde einen Ortsvorsteher zu bestellen.
„Engere Gemeinschaften“ bestehen in der Kernstadt von Hildesheim in folgenden Stadtteilen
1. Mitte (Stadtmitte und Neustadt)
2. Nord (Nordstadt und Steuerwald)
3. Ost (Oststadt)
4. West (Weststadt mit Moritzberg)
5. Süd (Südstadt, Galgenberg, Marienburger Höhe)
Die neue Kommunalverfassung stellt Ortsräte und Stadtbezirke rechtlich gleich. Sie weist ihnen in § 93 erstmals zwölf Angelegenheiten zu, über die sie in alleiniger Zuständigkeit zu entscheiden haben. Dazu gehören unter anderem die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung von Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht sowie die Entscheidung über die Reihenfolge der Instandsetzung und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Die Erweiterung der örtlichen Verantwortung begünstigt das Erreichen der städtischen Konsolidierungsziele, zum Beispiel dadurch, dass bürgerschaftliches Engagement und die örtlichen Vereine, Organisationen und Initiativen besser vernetzt, koordiniert und effektiver für die örtliche Gemeinschaft genutzt wird.
Im Bestreben, die oben genannten Ziele zu erreichen, werden die 9 bestehenden Ortsräte um 5 weitere ergänzt. Die Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortsräte und des Rats der Stadt sowie über die Ortsratsmittel entscheidet der neue Rat unter Berücksichtigung der Haushaltslage.
Beschlussvorschlag:
a) Die Hauptsatzung des Rates der Stadt Hildesheim wird in § 5 wie folgt geändert:
1. Absatz 1 Satz 1:
„Folgende 14 Stadtteile Hildesheims bilden je eine Ortschaft mit Ortsrat:
die Stadtmitte und Neustadt, die Oststadt mitsamt dem Stadtfeld, die Nordstadt mit Steuerwald, die Marienburger Höhe mit dem Galgenberg, der Moritzberg mit den Siedlungen Waldquelle, Godehardikamp und Bockfeld sowie die früheren Gemeinden Achtum-Uppen, Bavenstedt (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen östlich der Autobahn), Drispenstedt, Einum, Itzum-Marienburg, Himmelsthür (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen im Bereich der Sandstraße und der Straße am Kupferstrange nördlich der Bundesstraße 1 und westlich der Innerste), Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode, Ochtersum und Sorsum.“
2. Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Zahl der Mitglieder des Ortsrates beträgt für die Ortschaft
Achtum-Uppen 7 Mitglieder
Bavenstedt 7 Mitglieder
Drispenstedt 11 Mitglieder
Einum 7 Mitglieder
Himmelsthür 11 Mitglieder
Stadtmitte und Neustadt 11 Mitglieder
Itzum-Marienburg 11 Mitglieder
Moritzberg/Bockfeld 11 Mitglieder
Neuhof/ Hildesheimer Wald/Marienrode 9 Mitglieder
Nordstadt 11 Mitglieder
Ochtersum 11 Mitglieder
Oststadt/Stadtfeld 11 Mitglieder
Sorsum 9 Mitglieder
Marienburger Höhe/Galgenberg 11 Mitglieder
Sollte in einer Ortschaft kein Ortsrat gewählt werden können, da für die Wahl keine Wahlvorschläge gemacht wurden, bestellt der Rat gemäß § 96 NkomVG lediglich eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher.“
b) Den neu zu bildenden Ortschaften werden die in der Anlage aufgeführten Wahlbezirke zugeordnet.
Anlage/n:
Zuordnung der Wahlbezirke zu den neuen Ortsräten
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Zuordnung der Wahlbezirke zu den neuen Ortsräten (31 KB) |
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