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Sachverhalt:
In Wahlgebieten, in denen mehrere Wahlbereiche zu bilden sind oder gebildet werden können, bestimmt gem. 7 Absatz 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Rat die Anzahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche. Diese Festlegung hat zu erfolgen, sobald der Wahltag bestimmt und die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen/Ratsherren feststeht.
Der Tag der Hauptwahl ist durch Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung auf den 11.09.2011 festgesetzt worden. Nach § 32 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) sind bei einer amtlichen Einwohnerzahl von 102.718 (Stichtag 30.06.2010) für die Stadt Hildesheim 46 Ratsfrauen/Ratsherren zu wählen.
Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Absatz 6 NKWG zu beachten, dass diese untereinander nicht mehr als 25% nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche abweichen sollen. Bei der Berechnung wird die amtliche Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Ausgehend von der bisherigen Einteilung der Stadt Hildesheim in vier Wahlbereiche errechnet sich eine Durchschnittsgröße von 25.680 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hieraus folgt, dass bei einer tolerierten 25%igen Abweichung nach oben und unten die Einwohnerzahlen der einzelnen Wahlbereiche zwischen 32.100 (Maximalwert) und 19.260 (Minimalwert) Einwohnerinnen und Einwohnern liegen dürfen.
Bei der Bildung von Wahlbereichen steht die Stadt Hildesheim in enger Abstimmung mit dem Landkreis Hildesheim, da es sich in der Vergangenheit aus Gründen der Durchführbarkeit der Wahlen und Vergleichbarkeit der Wahlergebnisse als angebracht erwiesen hat, die Wahlbereiche für die Stadtrats- und Kreistagswahl deckungsgleich zu gestalten. Ausgehend von einer amtlichen Einwohnerzahl des Landkreises Hildesheim am 30.06.2010 von 283.481 ergibt sich dort bei insgesamt 12 Wahlbereichen (einschließlich der vier städt. Wahlbereiche) eine durchschnittliche Wahlbereichseinwohnerzahl von 23.623. Auf Grund der tolerierten Abweichungen können hier die Einwohnerzahlen zwischen maximal 29.529 und minimal 17.718 je Wahlbereich liegen. Um die Einheitlichkeit der Wahlbereiche für die Stadtrats- bzw. Kreistagswahl zu gewährleisten, sind diese Maximal- und Minimalwerte auch für die Wahlbereiche im Stadtgebiet zu Grunde zu legen.
Die Verwaltung schlägt vor, vier Wahlbereiche, wie im Beschlussvorschlag detailliert beschrieben, zu beschließen und damit die bestehende Wahlbereichseinteilung von 2006 zu verändern. Die neue Wahlbereichseinteilung genügt sowohl den Größenerfordernissen der Gemeinderats- als auch der Kreiswahl sowie den von CDU und SPD eingereichten Vorschlägen vom 10.02.2010 (Anlage 1) zur Überarbeitung der Wahlbereichseinteilungen. Mit Schreiben der Verwaltung vom 01.03.2010 wurde allen Ratsfraktionen hierauf eine Zwischennachricht erteilt und auf diese zum Jahresende zu erwartende Sitzungsvorlage verwiesen.
Aus wahlorganisatorischen Gründen wird dem Landkreis Hildesheim die Übernahme der vorgeschlagenen Abgrenzung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Das Wahlgebiet Stadt Hildesheim wird für die Gemeinderatswahl am 11.09.2011 in die nachstehenden vier Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich F (Nord)
Wahlbezirke: 1 - 21, 44 - 46
Einwohnerzahl: 24.690
Wahlbereich G (Ost; mit Achtum-Uppen, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum)
Wahlbezirke: 23 - 35, 63 - 70
Einwohnerzahl: 23.510
Wahlbereich H (Süd; mit Itzum, Marienburg, Ochtersum)
Wahlbezirke: 36 - 43, 71 - 83
Einwohnerzahl: 26.477
Wahlbereich I (West; mit Himmelsthür, Marienrode, Neuhof, Sorsum)
Wahlbezirke: 22, 47 – 62, 84 - 96
Einwohnerzahl: 28.041
Zusammenfassung:
Wahlbereich F: 24.690 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich G: 23.510 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich H: 26.477 Einwohnerinnen und Einwohner
Wahlbereich I: 28.041 Einwohnerinnen und Einwohner
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Stadtgebiet gesamt: 102.718 Einwohnerinnen und Einwohner
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
1. Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Gruppe
2. Wahlbezirkseinteilung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Antrag_CDU_SPD_Änderung Wahlbereiche (53 KB) | ||||
2 | öffentlich | Verzeichnis der Wahlbezirke_Wahllokale KW2011 (61 KB) |