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Sachverhalt:
Abweichend zur Vorlage 10/154 ergibt sich aufgrund aktualisierter Informationen folgende Entwicklung der anderen Gewinnrücklagen:
Jahresabschluss zum 31.12.2007 8.663.435,85 €
Gewinnverwendung 1.601.461,63 €
Jahresabschluss zum 31.12.2008 10.264.897,48 €
Gewinnverwendung 363.812,11 €
Einstellung in die
anderen Gewinnrücklagen (vorläufig) 1.880.910,35 €
Jahresabschluss zum 31.12.2009 12.509.619,94 €
Aufgrund dieser Ergänzung wurde auch Punkt 1 des Beschlussvorschlages angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim Aktiengesellschaft wird – vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft – ermächtigt, wie folgt zu beschließen:
1. Die Hauptversammlung beschließt, das Grundkapital der Gesellschaft von 12.782.297,03 € ((gerundet) in Worten zwölfmillionensiebenhundertzweiundachtzig-tausendzweihundertsiebenundneunzig 3/100 Euro) um 7.217.702,97 € (in Worten siebenmillionenzweihundertsiebzehntausendsiebenhundertundzwei 97/100 Euro) auf 20.000.000,00 € (in Worten zwanzigmillionen Euro) zu erhöhen durch teilweise Umwandlung der in der Bilanz zum 31.12.2009 unter „Gewinnrücklagen“ ausgewiesenen „anderen Gewinnrücklagen“ von 12.509.619,94 €.
2. Die Hauptversammlung beschließt § 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
§ 4 Grundkapital und Aktienart
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.000.000,00 €
(in Worten: zwanzigmillionen Euro)
(2) Für das Grundkapital besteht eine Stückaktie, die auf den Namen lautet.
3. Die Hauptversammlung beschließt § 17 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
§ 17 Stimmrecht
(1) Jede Aktie gewährt das Stimmrecht.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
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