Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/154-1  

Betreff: Vorbereitung einer Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG

hier: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Riemenschneider, ClaudiaBezüglich:
10/154
Federführend:Dezernat B Bearbeiter/-in: Riemenschneider, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.06.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
14.06.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Abweichend zur Vorlage 10/154 ergibt sich aufgrund aktualisierter Informationen folgende Entwicklung der anderen Gewinnrücklagen:

 

Jahresabschluss zum 31.12.2007                8.663.435,85

Gewinnverwendung                1.601.461,63

Jahresabschluss zum 31.12.2008              10.264.897,48

Gewinnverwendung                   363.812,11

Einstellung in die

anderen Gewinnrücklagen (vorläufig)                1.880.910,35

Jahresabschluss zum 31.12.2009              12.509.619,94

 

Aufgrund dieser Ergänzung wurde auch Punkt 1 des Beschlussvorschlages angepasst.

 


Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim Aktiengesellschaft wird vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, wie folgt zu beschließen:

 

1.      Die Hauptversammlung beschließt, das Grundkapital der Gesellschaft von 12.782.297,03 ((gerundet) in Worten zwölfmillionensiebenhundertzweiundachtzig-tausendzweihundertsiebenundneunzig 3/100 Euro) um 7.217.702,97 (in Worten siebenmillionenzweihundertsiebzehntausendsiebenhundertundzwei 97/100 Euro) auf 20.000.000,00 (in Worten zwanzigmillionen Euro) zu erhöhen durch teilweise Umwandlung der in der Bilanz zum 31.12.2009 unter Gewinnrücklagenausgewiesenen anderen Gewinnrücklagenvon 12.509.619,94 .

2.      Die Hauptversammlung beschließt § 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

§ 4 Grundkapital und Aktienart

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 20.000.000,00

              (in Worten: zwanzigmillionen Euro)

(2) Für das Grundkapital besteht eine Stückaktie, die auf den Namen lautet.

 

3.      Die Hauptversammlung beschließt § 17 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

 

§ 17 Stimmrecht

(1) Jede Aktie gewährt das Stimmrecht.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
10/154   Vorbereitung einer Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln   Dezernat B   Beschlussvorlage
10/154-1   Vorbereitung einer Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG hier: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln   Dezernat B   Beschlussvorlage
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