Sachverhalt:
Da der Haushalt 2010 der Stadt Hildesheim ein strukturelles Defizit aufweisen wird, besteht die Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (§ 82 Abs. 6 Nds. Gemeindeordnung).
In diesem Konzept ist festzulegen, in welchem Zeitraum der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie die Entstehung eines neuen Fehlbetrags in den künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist vom Rat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.
Das anliegende Haushaltssicherungskonzept bildet den momentanen Vorbereitungs- und Umsetzungsstand für Einzelmaßnahmen ab und wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
Dem Haushaltssicherungskonzept 2010 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
1) Haushaltssicherungskonzept
2) Anlage 1 zum HSK: Entwicklung der Defizitsituation im Verwaltungshaushalt
3) Anlage 2 zum HSK: Entwicklung der Steuereinnahmen / Ausgaben im Bereich Sozial- und
Jugendhilfe
4) Anlage 3 a) zum HSK: Maßnahmenkatalog
5) Anlage 3 b) zum HSK: Beschreibung der Maßnahmen
6) Anlage 4 zum HSK: Freiwillige Leistungen – Zuschussbedarf nach Aufgabenkategorien
7) Anlage 5 zum HSK: Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | HSK (53 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 1_Entwicklung Defizite (6 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 2_Entwicklung Steuereinn. u. Sozialausg (5 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 3a_Maßnahmenkatalog (63 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 3b_Beschreibung (30 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage 4_Freiwillige Leistungen (59 KB) | ||||
7 | öffentlich | Anlage 5_Folgekostenabschätzung (4 KB) |
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