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Sachverhalt:
In Ergänzung zur Vorlage 09/315 soll die Formulierung des § 16 Abs. 1 Satz 2 Betriebsführungsvertrag wie folgt konkretisiert werden:
§ 16 Öffnungszeiten und Eintrittspreise
Die Betriebsführerin stellt jeweils halbjährlich zum Stichtag 30.06. und 31.12. innerhalb von vier Wochen diese Eintrittsentgelte (enthalten keine Mehrwertsteuer) sowie sonstige Erlöse einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Stadtkasse (Konto Nr. 316 der Sparkasse Hildesheim, BLZ 259 501 30) zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wird gebeten, der dargestellten Vertragsänderung zuzustimmen.
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