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Sachverhalt:
Die Beschlussvorlage 08/155
(siehe Anlage) bezüglich der Neuregelung zur Abführung der Eintrittsgelder des
Stadtmuseums durch die Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH wurde vom
Rat in seiner Sitzung am 07.07.2008 beschlossen, unter dem Vorbehalt der
Prüfung, dass der Beschluss nicht die Gemeinnützigkeit der RPM GmbH gefährdet.
Die zwischenzeitlich
abgeschlossene Prüfung hat ergeben, dass die Pauschalregelung die
Gemeinnützigkeit und die damit einhergehenden steuerlichen Vorteile nicht mehr
gewährleistet.
Aus diesem Grund schlagen
wir vor, den § 16 des Betriebsführungsvertrages mit Wirkung vom 01.01.2009 wie
folgt zu fassen:
§ 16 Öffnungszeiten und Eintrittspreise
(1) Die Betriebsführerin stellt sicher, dass in den Zeiten, in
denen das Vertragsobjekt für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht, die vom
Rat der Stadt festgelegten, ab 01.05.2003 gültigen
Eintrittsentgelte erhoben werden.
Die Betriebsführerin stellt
jeweils halbjährlich zum Stichtag 30.06. und 31.12. innerhalb von vier Wochen
diese Beträge einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Stadtkasse
(Konto Nr. 316 der Sparkasse Hildesheim, BLZ 259 501 30) zur Verfügung.
(2) Die Betriebsführerin ist
berechtigt, in eigener Zuständigkeit Sonderausstellungen im Stadtmuseum
durchzuführen und dazu gesonderte Eintrittsentgelte festzusetzen.
Die Stadt erhält aus diesen
Einnahmen den Anteil, der dem reinen allgemeinen Eintrittspreis entspricht.
Die darüber hinausgehenden
Einnahmen stehen der Betriebsführerin zu, die sie zweckgebunden für das
Stadtmuseum verwenden muss.
Die Betriebsführerin ist
darlegungs- und beweispflichtig.
Beschlussvorschlag:
Der Rat wird gebeten, der
zuvor dargestellten Vertragsänderung zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlage 1: Beschlussvorlage 08/155
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | DS 08-155 (4835 KB) |
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