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Vorlage - 09/315  

Betreff: Betriebsführungsvertrag Stadtmuseum - Änderung der Regelung über die Ablieferung von Eintrittsgeldern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Riemenschneider, Claudia
Federführend:Dezernat B Beteiligt:Stabsstelle Kultur und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Riemenschneider, Claudia   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
08.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
23.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
28.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
DS 08-155  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Beschlussvorlage 08/155 (siehe Anlage) bezüglich der Neuregelung zur Abführung der Eintrittsgelder des Stadtmuseums durch die Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim GmbH wurde vom Rat in seiner Sitzung am 07.07.2008 beschlossen, unter dem Vorbehalt der Prüfung, dass der Beschluss nicht die Gemeinnützigkeit der RPM GmbH gefährdet.

 

Die zwischenzeitlich abgeschlossene Prüfung hat ergeben, dass die Pauschalregelung die Gemeinnützigkeit und die damit einhergehenden steuerlichen Vorteile nicht mehr gewährleistet.

 

Aus diesem Grund schlagen wir vor, den § 16 des Betriebsführungsvertrages mit Wirkung vom 01.01.2009 wie folgt zu fassen:

 

 

            § 16 Öffnungszeiten und Eintrittspreise

 

(1) Die Betriebsführerin stellt sicher, dass in den Zeiten, in denen das Vertragsobjekt für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht, die vom Rat der Stadt festgelegten, ab 01.05.2003 gültigen Eintrittsentgelte erhoben werden.

 

Die Betriebsführerin stellt jeweils halbjährlich zum Stichtag 30.06. und 31.12. innerhalb von vier Wochen diese Beträge einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Stadtkasse (Konto Nr. 316 der Sparkasse Hildesheim, BLZ 259 501 30) zur Verfügung.

 

(2)  Die Betriebsführerin ist berechtigt, in eigener Zuständigkeit Sonderausstellungen im Stadtmuseum durchzuführen und dazu gesonderte Eintrittsentgelte festzusetzen.

 

      Die Stadt erhält aus diesen Einnahmen den Anteil, der dem reinen allgemeinen Eintrittspreis entspricht.

 

      Die darüber hinausgehenden Einnahmen stehen der Betriebsführerin zu, die sie zweckgebunden für das Stadtmuseum verwenden muss.

 

      Die Betriebsführerin ist darlegungs- und beweispflichtig.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat wird gebeten, der zuvor dargestellten Vertragsänderung zuzustimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage 1: Beschlussvorlage 08/155

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich DS 08-155 (4835 KB)      
Stammbaum:
09/315   Betriebsführungsvertrag Stadtmuseum - Änderung der Regelung über die Ablieferung von Eintrittsgeldern   Dezernat B   Beschlussvorlage
09/315-1   Betriebsführungsvertrag Stadtmuseum - Änderung der Regelung über die Ablieferung von Eintrittsgeldern   Dezernat B   Beschlussvorlage
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