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Sachverhalt:
Im September 2008 wurde eine Elternbefragung an den Hildesheimer Grundschulen zur Ermittlung des Bedürfnisses für eine weitere Gesamtschule in der Stadt Hildesheim durchgeführt. 42 % der teilnehmenden Eltern haben sich für eine Beschulung ihres Kindes an einer integrierten Gesamtschule (IGS) ausgesprochen. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat daraufhin am 07.10.2008 beschlossen, dass die Einrichtung einer weiteren Gesamtschule im Gebiet der Stadt Hildesheim geplant werden soll.
Da der Landkreis Hildesheim ebenfalls zwei neue Gesamtschulen zum Schuljahr 2009/10 gründen wollte, hat die Stadt Hildesheim die Einrichtung auf das Schuljahr 2010/11 verschoben, um die Auswirkungen und die Akzeptanz dieser beiden Schulen abzuwarten.
Mit Wirkung vom 01.08.2010 wird das Niedersächsische Schulgesetz dahingehend geändert, dass zukünftig auch an Gesamtschulen das Abitur nach 12, anstatt nach 13 Schuljahren abgelegt wird. Da dies eine Auswirkung auf die Schulwahl haben könnte, wurde die Durchführung einer neuen Elternbefragung erforderlich. Aufgrund des Ergebnisses der ersten Elternbefragung bezog sich diese nur auf die Einrichtung einer IGS.
Als Standort
der neuen Gesamtschule ist das Gebäude der Realschule Freiherr-vom-Stein
vorgesehen. Später werden weitere Gebäude im Umfeld dieser Schule hinzukommen.
Nach § 3 Abs. 1, Nr. 5.1 der VO zur Schulentwicklungsplanung muss eine IGS mindestens fünfzügig geführt werden und deren Schülerzahl langfristig (mindestens 14 Jahre) gesichert sein. Entsprechend den Vorgaben zur Berechnung von Zügen sind für eine IGS mindestens 130 (5 x 26) Schüler/innen erforderlich. Die maximale Schülerzahl beträgt 30 pro Jahrgang; somit 150 Schüler/innen. Ausnahmen von den Mindestgrößen sind nicht möglich.
Um das Interesse an der zukünftigen Beschulung ab Jahrgang 5 an einer IGS zu erfragen, wurde im August 2009 eine zweite Elternbefragung an allen städtischen Grundschulen in den Klassen 1 bis 4 durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 25.08.2009 vorgestellt. Die verspätetet eingetroffenen Fragebögen wurden anschließend noch eingearbeitet, um den tatsächlichen Elternwillen abzubilden (siehe Anlage 1).
Von den insgesamt 3.387 stimmberechtigten Erziehungsberechtigten haben
2.102 (Rücklaufquote: 62,06 %) an der Umfrage teilgenommen. Hiervon haben sich
1.195 (56,85 %) für die Beschulung ihres Kindes an einer Integrierten
Gesamtschule ausgesprochen.
Das durchschnittliche Interesse an dieser Schulform - berechnet auf die
Gesamtschülerzahl der Hildesheimer Grundschulen - lag bei 35,28 %.
Hierbei musste die Nichtabgabe des Fragebogens als Nichtinteresse an einer IGS gewertet werden.
Die Robert-Bosch-Gesamtschule wird sechszügig geführt und nimmt in der Regel 180 (6 x 30) Schüler/innen pro Jahrgang auf (Mindestschülerzahl 6 x 26 = 156). Im Durchschnitt der letzten Jahre kamen ca. 45 % (82 Schüler/innen) aus der Stadt und ca. 55 % (98 Schüler/innen) aus dem Landkreis. Für die Bedürfnisberechnung wird davon ausgegangen, dass diese Verteilerquote in etwa gleich bleibt. Unter dieser Voraussetzung wird die Mindestschülerzahl für beide Schulen erreicht (s. Anlage 2, Berechnung II.).
Die IGS soll als Ganztagsschule geführt werden. Der hierfür erforderliche Antrag gem. § 23 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird beim Niedersächsischen Kultusministerium gestellt.
Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ist beabsichtigt. Die Genehmigung für eine Gesamtschule wird vom Land jedoch zunächst nur für den Sekundarbereich I (Klasse 5 bis Klasse 10) ausgesprochen, weil die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule gem. § 106 NSchG ein schulisches Bedürfnis voraussetzt. Dieses lässt sich grundsätzlich erst ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahre der neu errichteten Schule durchlaufen sind. Die Beantragung kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die neue IGS soll in den Gebäuden
der jetzigen Hauptschule Alter Markt
und der Realschule Freiherr-vom-Stein eingerichtet werden. Die vorhanden Räume
reichen knapp aus, um die IGS ohne Oberstufe unterzubringen. Spätestens im Schuljahr
2016/17 werden jedoch für die Einrichtung der Oberstufe weitere Räume (z.B.
Klassen- und Gruppenräume, Fachräume, etc.) benötigt. Hierfür könnten die Räume
der Volkshochschule Hildesheim im Gebäude der Realschule Freiherr-vom-Stein
genutzt werden.
In den Gebäuden der Real- und Hauptschule gibt es zur Zeit vier naturwissenschaftliche Fachräume, die für die IGS (ohne Oberstufe) ausreichen, wobei der Fachraum im Gebäude der Hauptschule sanierungsbedürftig ist. Vor Einführung der Oberstufe müssten noch zwei zusätzliche naturwissenschaftliche Fachräume eingerichtet werden.
Die jetzige Mensa/Pausenhalle (166 m²) im Gebäude der Hauptschule ist lediglich für ca. 80-90 Schüler ausgelegt und wird zukünftig evtl. nicht ausreichen. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen hierfür ggf. Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden.
Die Hauptschule Alter Markt und
die Realschule Freiherr-vom-Stein werden gem. § 106 NSchG aufgehoben
und laufen jahrgangsweise aus. Die Aufnahme im Jahrgang 5 an der Hauptschule
und an der Realschule findet ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr statt. Die noch verbleibenden Jahrgänge werden neben der IGS in den beiden
Schulgebäuden beschult.
· Bauliche Aufwertung der Gebäude (insbesondere Eingangsbereiche)
· Ausstattung der IGS mit Mobiliar und Lehrmitteln (Fachräume, Bücherei, Freizeitbereich, Differenzierungsräume, etc.)
· Sanierung bzw. Neueinrichtung des naturwissenschaftlichen Fachraums im jetzigen Gebäude der Hauptschule
· Erneuerung der naturwissenschaftlichen Sammlungen
· Eventuell spätere Vergrößerung der Mensa (inkl. Mobiliar)
· Für die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe würden die Räume der Volkshochschule Hildesheim (insgesamt ca. 2.000 m²) im Gebäude der Realschule Freiherr-vom-Stein benötigt. Die Stadt Hildesheim ist verpflichtet, der Volkshochschule andere Räume in vergleichbarer Anzahl und Größe zu vergleichbaren Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind rechtzeitig Verhandlungen mit der Volkshochschule aufzunehmen, um gemeinsam ein neues Gebäudes zu suchen. Die Kosten für den eventuell erforderlichen Kauf bzw. die Anmietung eines Gebäudes und/oder die entsprechende Herrichtung von Räumen für die Volkshochschule, sind zur Zeit noch nicht ermittelbar.
· Bau von zwei naturwissenschaftlichen Fachräumen, bei Einrichtung der Oberstufe
Zum 01.08.2009 wurde in Bad Salzdetfurth eine sechszügige IGS mit 180 Schüler/innen und in Gronau eine achtzügige Kooperative Gesamtschule (KGS) mit 189 Schüler/innen eingerichtet. Die vorhandenen Haupt- und Realschulen wurden aufgehoben und laufen jahrgangsweise aus. Die Akzeptanz beider Schulen ist bereits im Gründungsjahr sehr hoch. Die IGS Bad Salzdetfurth musste aufgrund der hohen Anmeldezahlen ein Losverfahren durchführen und 25 Kinder ablehnen. Die KGS Gronau hat alle angemeldeten Schüler/innen aufgenommen. Aus Hildesheim besucht lediglich ein Kind die IGS Bad Salzdetfurth.
Der Landkreis Hildesheim wurde als Träger der Schulentwicklungsplanung zu der beabsichtigten Einrichtung einer zweiten IGS in Hildesheim gehört. Mit Schreiben vom 20.08.2009 hat er Bedenken gegen die Planungen geäußert. Diese richten sich jedoch nicht gegen die Schulform Gesamtschule an sich, sondern vornehmlich gegen eine weitere Schülerkonzentration am Schulstandort Hildesheim, um nicht den Bestand der Landkreisschulen zu gefährden. Es werden noch weitere Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Hildesheim geführt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Hildesheim errichtet zum Schuljahr 01.08.2010 eine fünfzügige Integrierte Gesamtschule am Standort Stadtmitte. Die Schule soll als Ganztagsschule geführt werden.
2. Die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe ist beabsichtigt. Die Beantragung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt, nach Feststellung des Bedürfnisses.
3. Die Hauptschule Alter Markt und die Freiherr-vom-Stein-Realschule werden aufgehoben und laufen jahrgangsweise aus.
4. Die notwendigen Investitionen sind in den kommenden Haushaltsjahren zu veranschlagen und im Rahmen des Haushalts zu beschließen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlage 1. Gesamtauswertung Elternbefragung
Anlage 2. Bedarfsberechnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Vorlage Anlage 1. Gesamtauswertung Elternbefragungpdf (8 KB) | ||||
2 | öffentlich | Vorlage Anlage 2. Bedarsberechnung (11 KB) |
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