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Auszug - Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"  

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/353 Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schumacher, Heidi
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die Vorlage.

 

Herr Dr. Eckardt sagte, dass er das Förderprojekt als Ortsbürgermeister natürlich begrüße. Er wolle jedoch anmerken, dass man sicherstellen müsse, dass für durch Fördermittel wiederhergestellte Grünanlagen auch ausreichende Ressourcen für eine dauerhafte Gewährleistung der notwendigen Pflegemaßnahmen benötigen würden, um den Zustand langfristig erhalten zu können.

 

Herr Münter sagte, dass er natürlich ebenfalls dem Projekt zustimme. Die Logik, dass man als Kommune immer den Fördermitteln hinterherlaufen müsse, gefalle ihm jedoch prinzipiell nicht. Er plädierte dafür, dass Bund und Land die Kommunen finanziell so ausstatten sollten, dass diese sich selbst verwalten und ihre eigenen Prioritäten setzen könnten.

 

Herr Wodsack fragte, ob an den ursprünglichen Planungen jetzt nochmal etwas geändert werden müsse und ob es dann einen neuen Kostenrahmen geben werde.

 

Frau Brouër antwortete, dass die Planung mit dem selben Büro weitergehen werde und dieses die Entwurfsplanung verfassen werde, sodass dann auch eine entsprechende Kostenberechnung vorliege. Die ursprüngliche Finanzierungsplanung sei um einen jährlichen Zuschlag von 5% sowie einen Risikozuschlag, aufgrund der etwas unberechenbaren Hänge, erhöht worden. Sie sehe dies als einen sehr guten finanziellen Puffer und gleichzeitig als Kostenobergrenze an, die sich auch in dem ursprünglich vereinbarten Kostenrahmen bewege. Sollten in den nächsten Schritten über den Liebesgrund/Seniorengraben hinaus noch die Abschnitte Langelinienwall, Hohnsen und Bischofsmühle angegangen werden, welche aufgrund der Kürzungen zunächst aufgeschoben worden seien, müsse der Kostenrahmen allerdings erneut angepasst werden. Hier seien nur noch ein paar Restmittel für die Planung bezüglich des Langelinienwalls übrig.

 

Herr Wodsack fragte, wann mit einer endgültigen Planung und mit einem Start der Realisierung gerechnet werden könne. Außerdem untersützte er die Forderung von Herrn Dr. Eckardt, dass das Pflegemanagement entsprechend organisiert und finanziell ausgestattet werden müsse, um die Grünanlagen in einen dauerhaften Pflegezustand zu bringen.

 

Frau Brouër antwortete, dass die Planung sich wahrscheinlich über das Jahr 2025 hinaus erstrecken werde und die Umsetzung dann nicht vor dem Jahr 2026 starte. Sie rechne mit einem Start der Umsetzung frühstens in den Jahren 2026/27, da hier auch noch Ausschreibungen stattfinden müssten. Das Thema Pflege werde aktuell sehr intensiv intern diskutiert.

 

Herr Bettels sagte, dass der Pflegezustand trotz bereits erfolgter Maßnahmen unbefriedigend sei. Es bedürfe auch einer entsprechenden Priorisierung und Organisation.

 

Herr Spieth fragte, wie lange die Fördermittel gültig seien bzw. ob es hier einen Termindruck für die Umsetzung gebe.

 

Frau Brouër antwortete, dass in einem ersten Schritt nur der Kostenrahmen erhöht werde, da dieser mit den laufenden Maßnahmen bereits ausgereizt sei. Hierbei handele es sich nun zunächst um zusätzliche Fördermittel für die Planung und die eigentlichen Fördermittel für die Umsetzung würden dann in einem separaten Schritt beantragt werden. Dies werde dann so koordiniert, dass diese in den Jahren zur Verfügung stehen würden, in denen sie auch verausgabt werden. Es gehe nun also zunächst um eine Zusage der Fördermitttel. Ansonsten würden hier keine Probleme bezüglich des Zeitrahmens bestehen.

 

Herr Kriegel sagte, dass die Kosten für die Grünpflege im Vorfeld mit eingeplant werden müssten.


Beschluss:

 

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht „Hohnsensee mit Wallanlagen" (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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