Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/353  

Betreff: Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schumacher, Heidi
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht „Hohnsensee mit Wallanlagen“  
Anlage 2 Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 24/050 vom 11.03.2024 wurde vom Rat der Stadt Hildesheim die Anpassung des Gesamtkostenrahmens und die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Fördergebiet „Hohnsensee mit Wallanlagen“ beschlossen. Anlass dieser Anpassung war die Rückmeldung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) und des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine Weser (ARL) Mitte September 2023, dass die eingereichte Erhöhung des Gesamtkostenrahmens auf 13,5 Mio. € nicht in vollem Umfang gewährt werden kann. Daraufhin erfolgte eine Anpassung des Gesamtkostenrahmens auf 5,29 Mio. € (Vorlage 24/050).

 

Die Maßnahme Seniorengraben / Liebesgrund wurde nicht in das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen, so dass diese Maßnahme weiterhin im Zuge des Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ umgesetzt werden soll. Die Planungen sind im Zuge des Antragsverfahrens für das Bundesprogramm weit vorrangeschritten, so dass eine Umsetzung als nächstes erfolgen kann. Des Weiteren besteht großer Handlungsbedarf bei den Wegen und Hängen. Mit den Maßnahmen Kehrwiederwall / -grund und Dyesgraben / Ernst-Ehrlicher-Park ist der bisher anerkannte Gesamtkostenrahmen ausgeschöpft. Diese sind teilweise abgeschlossen bzw. werden 2025 fertiggestellt.

 

Am 28.08.2024 erfolgt eine positive Rückmeldung vom MW auf einen schriftlichen Antrag der Stadt Hildesheim, den Gesamtkostenrahmen um ca. 1,6 Mio. € für das Fördergebiet „Wallanalgen mit Hohnsensee“ zu erhöhen, um die Maßnahmen Seniorengraben / Liebesgrund umzusetzen zu können (siehe Anlage 1).

 

Erläuterung Kosten- und Finanzierungsübersicht

 

Die Maßnahmen Kehrwiederwall / -grund und Dyesgraben / Ernst-Ehrlicher-Park sind weiterhin in der Kosten-und Finanzierungsübersicht enthalten. Hinzu kommt die Maßnahme Liebesgrund / Seniorengraben mit rund 2,9 Mio. €.

 

Die geplanten Mittel, die in der KoFi (Beschluss vom 11.03.2024) für den Langelinienwall vorgesehen waren, werden zum größten Teil in die Maßnahme Liebesgrund / Seniorengraben verlagert.

 

Alle Maßnahmen im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zum Fördergebiet „Hohsensee mit Wallanlagen“ bleiben auch weiterhin Bestandteil des ISEK und der KoFi, für den Fall, dass weitere positive Signale aus dem MW und dem ARL kommen. In der KoFi spiegelt sich das wie folgt wider:

 

Auszug aus der KoFi, Ordnungsmaßnahmen

 

Kehrwiederwall / -grund

Die Maßnahme ist umgesetzt und steht mit 1,93 Mio. € Gesamtkosten und zugleich förderfähigen Kosten in der KoFi.

 

Dyesgraben / Ernst-Ehrlicher-Park

Die Maßnahmen im Bereich des Dyesgrabens und im Ernst-Ehrlicher-Park werden durch zwei Förderprogramme gefördert. Die Gesamtmaßnahme kostet rund 3 Mio. €. Für den Bereich des Ernst-Ehrlicher-Parks liegt ein Zuwendungsbescheid über 940.000,- € förderfähige Kosten durch das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ vor. Die Förderung beträgt 90%, damit erhält die Stadt Hildesheim eine Fördersumme von 846.000,- €. Die Förderung durch das Bundesprogramm muss von den Gesamtkosten abgezogen werden. Daraus ergeben sich die förderfähigen Kosten für die Städtebauförderung, in Höhe von ca. 2,06 Mio. €. Die Maßnahmen werden Ende 2024 abgeschlossen sein.

 

Liebesgrund / Seniorengraben

Der Bereich Liebesgrund / Seniorengraben steht mit 2,9 Mio. € Gesamtkosten in der KoFi.  Zuvor waren nur Planungskosten von 70.000,- € eingeplant.

 

Langelinienwall

Für die Maßnahme Langelinienwall wurden die Mittel auf 50.000,- € Planungsmittel reduziert. Die übrigen Mittel in Höhe von 960.000,- € sind in die Maßnahmen Liebesgrund / Seniorengraben geflossen.

 

Gesamtkostenrahmen

Mit den bereits umgesetzten, begonnenen und geplanten Maßnahmen beträgt der Gesamtkostenrahmen abzüglich der Bundesförderung 6,825 Mio. . Bei einer 2/3 – 1/3 Förderungen beträgt der kommunale Anteil 2,275 Mio. €

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht Hohnsensee mit Wallanlagen (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht „Hohnsensee mit Wallanlagen“

        Anlage 2 Folgekostenabschätzung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsübersicht „Hohnsensee mit Wallanlagen“ (61 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Folgekostenabschätzung (37 KB)      
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