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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wollersheim referierte die Vorlage anhand der sich im elektronischen Anhang befindlichen Präsentation.
Herr Dr. Lücke fragte, ob die zusätzlichen Kosten von 1,3 Millionen Euro beim Modulbau nicht auch bei der konventionellen Umsetzung zum Tragen kommen würden.
Herr Wollersheim antwortete, dass diese bei der Kostenschätzung für die konventionelle Bauweise bereits in den 5,7 Millionen Euro inkludiert seien.
Herr Dr. Lücke fragte, ob man dies also so interpretieren müsse, dass das günstigste Angebot der Modulbauweise genauso teuer sei, wie eine konventionelle Bauweise.
Herr Wollersheim bejahte dies.
Herr Dr. Lücke fragte, ob die Verwaltung eine Holzmodulbauweise geprüft habe und wenn ja, bei welchem Anbieter, da sich ihm die Differenz zwischen der Kostenschätzung und den marktüblichen Preisen für die, im Vergleich zum Betonmodulbau, deutlich nachhaltigere Holzmodulbauweise nicht erschließe. Nach seinen Informationen müssten die Kosten hierfür bei rund 3000,- Euro und nicht bei rund 4.000,- Euro pro Quadratmeter liegen.
Herr Wollersheim antwortete, dass die Verwaltung bei vier großen Anbietern zu verschiedenen Bauweisen angefragt habe. Welche Anbieter dies genau seien, könne er gerne mit zusätzlichen Angebotsdetails nachliefern. Allerdings müsse der Datenschutz beachtet werden.
Frau Dr. Weber merkte an, dass das Angebotsfeld für Modulbauweisen relativ groß sei und es sicherlich niedrigere, aber auch höhere Angebote gebe. Hier müsse man die Angebote sicherlich nochmals genau betrachten, sollte man sich überhaupt für die Modulbauweise entscheiden.
Frau Döring ergänzte, dass sie darum bitte, den engen Zeitplan zu berücksichtigen. Die Kolleginnen und Kollegen hätten sich sehr engagiert darum bemüht, Angebote einzuholen und man sei froh, dass diese vier Angebote innerhalb dieses kurzen Zeitraums überhaupt vorliegen würden, um sich einen Überblick verschaffen zu können. Am Ende sei eben auch entscheidend, welches Unternehmen der Stadt welches Angebot unterbreiten würde und dann auch gewillt sei, dort baulich tätig zu werden.
Herr Kittel fragte, ob es möglich sei auch beim Modulbau eine Generalunternehmer- oder Totalunternehmer-Vergabe durchzuführen.
Herr Wollersheim antwortete, dass das Ausschreiben einer Modulbauweise im Grunde mit einer GU bzw. TU Vergabe vergleichbar sei. Hier würde es zu der funktionalen Ausschreibung kommen, in welcher die Rahmenbedingungen festgehalten seien und daraufhin bekomme die Verwaltung einen Entwurf mit einer Kostenaufstellung geliefert, sodass man dann auch einen Festpreis habe. Dieser sei bei einer konventionellen Bauweise tatsächlich nur in einem GU- oder TU Vergabeverfahren gegeben.
Herr Münter sagte, dass es einen Ratsbeschluss gegeben habe, dass diese Schule mit einem Kostenvolumen von fünf bis sechs Millionen Euro gebaut werden solle. Dieses hohe Gut eines Ratsbeschlusses dürfe man prinzipiell nicht ignorieren. Das Vorhaben sei dann hinterfragt worden, da die Verwaltung dem Rat in einem ersten Schritt vorgerechnet habe, dass sich der Kostenrahmen im Bereich von etwa 12 Millionen Euro bewegen werde. Erst hierdurch sei man in die Argumentationsschleife eingetreten, dass dies so nicht gehe, da der Rat auch eine Verantwortung gegenüber der Stadt Hildesheim und bezüglich der Höhe der Gesamtinvestition habe. Er müsse deshalb darin widersprechen, dass es keine signifikante Kostensenkung geben würde, da selbst bei einer vergleichbaren Größe Kosten von sieben bis acht Millionen Euro veranschlagt worden seien. Hier sei es durchaus über Verhandlungsprozesse möglich, in den Kostenbereich des alten Ratsbeschlusses zu kommen. Außerdem müsse er kritisieren, dass in der Vorlage andere prioritäre Investitionsvorhaben gegen eine Umsetzung aufgeführt seien. Diese müsse man dann auch klar benennen. Davon abgesehen wolle er dem aber deutlich widersprechen, da es eine zentrale Aufgabe einer Kommune sei, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder beschult werden könnten. Und selbst wenn dies nicht in Achtum geschehe, müsse dies an anderer Stelle passieren und auch dann werde hierfür Geld benötigt. Deshalb würden die angebrachten Gegenargumente nicht greifen und man arbeite bereits interfraktionell daran, dafür zu sorgen, dass die Schule so gebaut werde, wie dies auch ursprünglich beschlossen worden sei. Er halte die Modulbauweise für die sicherste und schnellste Umsetzung und finde es gut, dass dies recherchiert worden sei. Er könne sich durchaus vorstellen, dass es hierfür auch noch bessere Angebote geben könne. Er plädiere deshalb dafür, dies nun mit harten Einschnitten, weniger Raumprogramm und vielen Kompromissen umzusetzen, um die Schule insgesamt möglich zu machen. Er würde sich freuen, wenn man dieses Projekt nun schnell auf den Weg bringen könne.
Herr Wodsack ergänzte, dass er sich frage, wie die Verwaltung überhaupt das Kriterium "entscheidende Kostensenkung" definieren bzw. an welcher Stelle man die Kostenobergrenze festsetzen wolle. Er halte es zudem für falsch, sich in der Vorlage auf die Variante 2a der ursprünglichen Vorlage 24/160 zu beziehen, da diese ohnehin von allen Akteuren abgelehnt werde. Er wünsche sich, dass ein Entwurf mit einem akzeptablen Raumkonzept vorgelegt wird, welches sich im ursprünglich anvisierten Kostenrahmen bewegt. Es gelte zudem, die Kosten eines Dauermängelprotokolls des Bestands zu vermeiden und hier nun eine bauliche Sicherheit zu schaffen.
Herr Dr. Eckardt sagte, dass sich die Mehrheitsgruppe ebenfalls für die Modulbauweise an der Turnhalle mit einer atmenden Einzügigkeit und dem reduzierten Raumkonzept ausspreche. Er könne seinen Vorrednern nur zustimmen, dass hier weitgehende Einigkeit im Rat bestehe. Es dürfe jetzt nur noch um Details gehen, ansonsten sei er aber sehr optimistisch, dass dies ein breit getragenes Konzept sein werde. Auch er wolle zwingend auf den bestehenden Ratsbeschluss verweisen, für welchen im Übrigen bereits Gelder eingestellt worden seien. Im Schulausschuss sei herausgearbeitet worden, dass dieses Geld nicht mehr vorhanden sei. Wenn dem so sei, müsse das Geld für das Vorhaben aber erneut gefunden werden, da der Beschluss ansonsten konterkariert werde.
Herr Bettels sagte, dass die Kompetenz beim Rat bleiben müsse, das Budgetrecht auszuüben. Er plädiere dafür, die Schule zu bauen und die Verwaltungsvorlage abzulehnen. Eine reine Mängelbeseitigung würde langfristig den Wegfall der Schule bedeuten.
Frau Dr. Weber merkte an, dass es sich bei der Vorlage um einen Beschlussvorschlag der Verwaltung handele und der Rat deshalb immer die Hoheit über die Entscheidung behalten habe.
Herr Lenz fragte, wie viele Mittel für den gültigen Ratsbeschluss nun für den Haushalt 2025 eingestellt seien.
Herr Behnel antwortete, dass aktuell im Haushalt für das Jahr 2024 850.000,- Euro veranschlagt seien und die Maßnahme im Haushaltsplan 2025 nicht enthalten sei. Der Weg, wie die Maßnahme wieder in den Haushalt aufgenommen werde, sei bekannt.
Herr Lenz erwiderte, dass er dies für den falschen Weg halte. Solange der Ratsbeschluss bestehe, seien die Gelder auch entsprechend von der Verwaltung in den Haushalt einzustellen und nicht einfach herauszukürzen.
Herr Behnel zitierte den Beschlussvorschlag der Vorlage 24/160 und verwies auf die Aufgabe, dass vor dem Hintergrund anderer prioritärer Aufgaben ein Handlungsvorschlag spätestens im Jahr 2029 vorgelegt werden solle. Die heutige Verwaltungsvorlage schlage genau dies vor.
Frau Dr. Weber entgegnete, dass dies damals so nicht beschlossen worden sei. Stattdessen sei um die Prüfung einer Modulbauweise gebeten worden.
Frau Döring erklärte, dass die Beschlusslage auf einer langen Historie beruhe, welche in die Jahre 2021/22 zurückreiche. Die sieben Millionen Euro seien zwar damals in den Haushalt aufgrund des Grundsatzbeschlusses in den Haushalt aufgenommen worden, dieser sei dann aber mit dem Wunsch ergänzt worden, die Schule an die Turnhalle anzubauen. Dieser Wunsch sei dann in der Vorlage 24/160 aufgegriffen worden, welche jedoch nie beschlossen worden sei. Stattdessen habe die Politik der Verwaltung in diesem Zusammenhang Prüfaufträge mitgegeben, welche auch erfüllt worden seien. Anhand des Prüfergebnisses, welches die Kosten von sieben Millionen Euro überschreiten würde, könne die Verwaltung dem Rat eben nicht vorschlagen - und dies sei der Beschlussvorschlag - das Geld zu nutzen, um die Schule zu bauen. Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen Prüfaufträge sei von Verwaltungsseite der noch nicht beschlossene Beschlussvorschlag der Vorlage 24/160 erneut aufgegriffen worden. Der Stadtrat bleibe natürlich weiterhin der Entscheidungssouverän, wie mit diesem Prüfergebnis nun umzugehen sei. Den Vorwurf, dass hier ein Ratsbeschluss ignoriert worden sei, wolle sie deshalb auch entschieden zurückweisen.
Frau Dr. Weber sagte, dass man sich hier jedoch relativ einig sei, dass die Modulbauweise gewünscht sei.
Frau Poldafit sagte, dass sie als Ortsbürgermeisterin Herrn Wollersheim eine gründliche Arbeitsweise attestieren wolle, welche immer in Kontakt mit dem Ortsrat stattgefunden habe. Der bauliche Zustand sei indiskutabel. Nur die Neuerrichtung an der Sporthalle mache perspektivisch und auch pädagogisch Sinn. So könne die Sporthalle auch als Aula genutzt werden und man vermeide, dass eine Interimslösung benötigt wird.
Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | TOP 05 - SchulA_OR_Achtum_GS_Achtum_Modulbauweise.pdf (1674 KB) |