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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Sachstandsbericht Zweckentfremdungssatzung  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/219 Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI: Sachstandsbericht Zweckentfremdungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kittel referierte den Antrag.

 

Frau Meckeler sagte, dass die Ausgangssituation sei, dass es zwei Landesverordnungen gebe. Dies sei einmal die Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des BauGB und zum anderen die Mieterschutzverordnung. Das Land solle beide Verordnungen überarbeiten, wofür dieses ein Gutachten in Auftrag gegeben habe. Die Stadtverwaltung habe am 24.05.2024 den aktuellen Sachstand angefragt. Das Land habe geantwortet, dass das Gutachten inzwischen vorliege. Die Unterlagen zur Neufassung der Verordnung hätten eine Ressortabstimmung auf Fachebene durchlaufen und die Normprüfung in der Staatskanzlei sei abgeschlossen. Aktuell werde die Kabinettsbefassung vorbereitet und der Kabinettsbeschluss zu Freigabe für die Verbandsbeteiligung solle noch vor der Sommerpause erfolgen. Der genaue Termin hierfür solle Anfang Juni festgelegt werden. Im Anschluss folge die Verbandsbeteiligung. Ein Inkrafttreten der neuen bzw. angepassten Verordnung solle nicht vor dem zweiten Halbjahr 2024 zu erwarten sein. Das erstellte Gutachten werde gleichzeitig mit der Verbandsbeteiligung veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund, dass mit den neuen Verordnungen erst im zweiten Halbjahr 2024 zu rechnen sei, bedeute dies für die Verwaltung, dass sich der Beginn der Arbeit an einem Entwurf der Zweckentfremdungssatzung verzögere. Der Arbeitsbeginn werde fortan für das vierte Quartal 2024 als sinnvoll erachtet. Die für die weitere Prüfung von der Stadt Hildesheim notwendigen kommunalen Grundlagedaten würden ebenfalls im zweiten Halbjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Die Zensusdaten 2022 würden im Sommer veröffentlicht werden, sodass auch darauf dann zurückgegriffen werden könne. Die neuen Daten aus 2023, bezüglich der Leerstände in der Stadt, würden ebenfalls im Sommer 2024 veröffentlicht werden. Die Verwaltung arbeite darüber hinaus derzeit an einer eigenen Bevölkerungsprognose, welche als Basis herangezogen werden solle und voraussichtlich ebenfalls im vierten Quartal 2024 fertiggestellt werde.


Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.


 

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