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Auszug - Erneuerung der Hafengleise in Zusammenhang mit einer Förderung durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) in 2024/25  

gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/195 Erneuerung der Hafengleise in Zusammenhang mit einer Förderung durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) in 2024/25
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rex, Carola
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rex referierte die sich im elektronischen Anhang der Vorlage befindliche Präsentation.

 

Frau Dr. Weber fragte, ob es nicht möglich sei, für das Jahr 2025 eine Förderung zu beantragen.

 

Frau Rex antwortete, dass dies auch möglich sei. Der Antrag müsse hierfür bis zum Oktober 2024 gestellt worden sein.

 

Herr Dr. Lücke fragte, ob ein kurzfristiger Ausfall der Gleise die Betriebsfähigkeit des Hafens infrage stellen würde.

 

Herr Niggemeier antwortete, dass der Hafen zwar betriebsfähig bleibe, dies jedoch eingeschränkt. Die in der Vorlage bezifferten 1,33 Millionen Euro an Maßnahmenmitteln seien dafür vorgesehen, den Hafen nutzbar zu halten. Der Hafen habe ein sehr umfangreiches Schienennetz. Es würden zunächst die äußerst akut betroffenen Gleise und Weichen angegangen werden, welche kurz vor einer Sperrung stehen würden und auch angegangen werden müssten. Darüber hinaus gebe es auch Nebengleise, welche Lagerhallen anbinden würden.

 

Herr Kriegel fragte, ob es richtig sei, dass ohne diese Maßnahme die Gefahr bestünde, dass andere Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

 

Herr Niggemeier antwortete, dass dies korrekt sei. Die Gleise müssten 30 Jahre erhalten bleiben und komme man dem nicht nach, müsse man die Fördergelder zurückzahlen.

 

Herr Wodsack fragte, ob mit Folgeinvestitionen zu rechnen sei, da ansonsten eventuell Auswirkungen für Kunden bzw. die Leistungsfähigkeit der DB absehbar seien.

 

Herr Niggemeier antwortete, dass die 1,33 Millionen das Mindeste seien, um das Schienennetz zu erhalten. Die weiteren 1,8 Millionen Euro müssten in jedem Fall auch folgen, um die Nebengleise instand zu setzen. Das Förderprogramm habe leider in diesem Jahr ein geringeres Volumen gehabt, andernfalls hätte die Stadt eventuell sogar eine Chance hierauf gehabt.

 

Herr Eggers fragte, ob es sich bei der Sanierungsmaßnahme "Erneuerung der Waage" um eine Gleiswaage oder eine Fahrzeugwaage handele.

 

Herr Niggemeier antwortete, dass es sich hierbei um eine Gleiswaage handele.


Beschluss:

 

Die Planung und der Erneuerung der Hafengleise wird im beschriebenen Umfang ohne Förderung durch das EBA durchgeführt.

 

Die Erneuerungsarbeiten werden so bald wie möglich durchgeführt, Baubeginn Ende 2024 bzw. Anfang 2025 (je nach Ausschreibungsfristen und Marktkapazität).

 

Für die weiteren Gleiserneuerungen wird erneut ein Förderantrag gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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