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Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI und der Fraktion Die Linke: Modellprojekt "Wege ins Bleiberecht"  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/162 Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI und der Fraktion Die Linke: Modellprojekt "Wege ins Bleiberecht"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Die Linke
Federführend:Fraktion Die Linke Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kittel referierte den Antrag.

 

Herr Öztürkyilmaz referierte die sich im elektronischen Anhang befindliche Präsentation.

 

Herr Seyler referierte die Vorlage 24/227 als Stellungnahme der Verwaltung.

 

Herr Körber beantragte, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau Dr. Weber sagte, dass das Projekt dazu gedacht sei, die Verwaltung zu entlasten. Sie glaube, dass dies auch möglich sei. Sie fragte Herrn Öztürkyilmaz, inwiefern dies dazu führen könnte.

 

Herr Öztürkyilmaz antwortete, dass weniger Kundenkontakt und Bürokratie möglich seien. Außerdem komme es häufig dazu, dass Menschen, die einen  Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen wollen, mit unvollständigen Dokumenten in die Ausländerbehörde kommen würden, was wiederum zu häufigeren Kundenkontakten führe. Dies sei vermeidbar, wenn vorab ein Kontakt mit einer Beratungsstelle stattfinde, welche wiederum im Austausch mit der Ausländerbehörde genau wisse, welche Dokumente verlangt werden. Die Idealvorstellung sei dann, dass die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter alle Dokumente vorliegen habe, um zeitnah über den Antrag entscheiden zu können, der dann bereits in gewissem Sinne anhand klarer Rahmenbedingungen, welche es für ein Aufenthaltsrecht benötige, vorbesprochen worden sei. Die Zahlen bei den Geduldeten mögen gesunken sein, dies liege jedoch daran, dass das Chancenaufenthaltgesetz in Kraft getreten sei. Bei einem Fachtag Mitte Mai hätten die Vertreter der Kommunen unisono gesagt, dass viele der Menschen, welche aktuell im Chancenaufenthaltsstatus seien, drohen würden, wieder zurück in die Duldung zu fallen, weil sie etwa den Pass nicht rechtzeitig beschafft, zu wenig verdient oder noch keinen Sprachkurs ablegt hätten. Die Gruppe der Geduldeten werde täglich größer. Der zuletzt festgestellte Rückgang sei eben auf das Chancenaufenthaltsgesetz zurückzuführen. Hier entwickele sich also gerade ein dauerhaftes Problem, dem auf diese Weise entgegengewirkt werden könne.

 

Herr Kittel sagte, dass er die bei den Zahlen herrschende Diskrepanz von der Verwaltung missverständlich dargestellt empfinde. Wenn man die 254 Menschen in Duldung mit den 104 Menschen im Chancenaufenthaltsrecht addiere, seien es faktisch 358 Menschen in Duldung, womit sich die Zahl dann eben doch signifikant erhöht habe. Generell sei er über den Ton der Verwaltungsantwort erstaunt. Zudem spreche das Chancenaufenthaltsgesetz für Langzeitgeduldete Menschen an, die mindestens fünf Jahre geduldet seien. In dem Projekt, das hier beantragt ist, gehe es um Menschen mit einem Duldungszeitraum von vier bis sechs Jahren. Er frage sich deshalb ob dies seitens der Verwaltung einberechnet worden sei. Er gehe davon aus, dass dies die Gesamtanzahl der Personen in der Zielgruppe erhöhe. Das Ziel des Projekts sei zudem die Häufigkeit der Kundenkontakte abzubauen. Schließlich fragte er, wie weit die Verwaltung im Bereich der Digitalisierung von Anträgen sei, welche ebenfalls entlastend wirken könne.

 

Herr Seyler antwortete, dass Herrn Kittels Bewertung der Zahlen korrekt sei. Man müsse die 104 Menschen dann jedoch wieder abrechnen, da diese bereits davon profitiert hätten, sodass die vom Projekt angestrebte Entlastung von 30% im Grunde bereits erreicht sei. Er gehe zudem davon aus, dass Meschen, die wieder in die Duldung zurückfallen, weil sie eventuell die Voraussetzung nicht erfüllen würden, dann auch nicht die Voraussetzungen der §25a und 25b erfüllen könnten. Bei diesen liege die Messlatte deutlich höher als beim Chancenaufenthaltsrecht. Deshalb zweifele er den Sinn des Projekts weiterhin an. Zudem müssten sich die 254 Geduldeten seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen unter dem Status geduldet, gestattet oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten haben. Der §25b gehe, abgesehen von Ausnahmefällen, bei denen vier Jahre gelten würden, tatsächlich von sechs Jahren aus. Unter den 152 Menschen, welche die zeitlichen Voraussetzungen zunächst nicht erfüllen würden, könnten demnach noch einige Menschen sein, welche nicht unter §25a und 25b fallen würden.  Diese gucke sich die Ausländerbehörde auch gerne nochmal an, hierfür werde jedoch ein solches Projekt nicht benötigt. Bei Betrachtung des Onlinezugangsgesetzes werde zwar deutlich, dass es eine Online-Strecke geben werde, letztendlich werde dies jedoch nicht zu einer erheblichen Entlastung führen. Der Antrag gehe zwar digital ein und entlaste insofern die Dateneingabe, die Arbeit dahinter bestehe jedoch fort. Eine wesentliche Entlastung werde es erst dann geben, wenn eine KI auch die Entscheidung treffen kann. Dies sei jedoch nicht möglich und tatsächlich auch verboten.

 

Herr Hirbod fragte, wie der aktuelle Stand der Digitalisierung in der Ausländerbehörde sei.

 

Herr Seyler antwortete, dass die Online-Strecke aktuell nur für die Ukraine aktiv sei. Alle weiteren Anträge würden weiterhin analog erfolgen.

 

Frau Dr. Fritz sagte, dass der Flüchtlingsrat selbstverständlich eine Unterstützung für die Verwaltung sei, weil die Verwaltung im Beratungsauftrag natürlich etwas entlastet werde und sich hauptsächlich auf die Formalien konzentriere. Außerdem biete dieser für die Betroffenen eine Möglichkeit zum Austausch.

 

Herr Eggers sagte, dass er nicht finde, dass die Verwaltung in die Stellungnahme Schärfe hineingebracht habe. Er begrüße die klare Aussage, dass keine Zeit- oder Personalressourcen vorhanden seien. Er fragte zudem, wie hoch die Mehrkosten oder gar Einsparungen seien, würde man dem Antrag folgen.

 

Herr Seyler sagte, dass es hierzu keine exakten Berechnungen gebe. Selbst wenn jedoch langfristig ein Mehrwert erwartbar sei, seien aktuell keine Ressourcen vorhanden, um das Projekt zu integrieren. Deshalb würde dies zu einer kompletten Überlastung führen.

 

Herr Hirbod sagte, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf hätten, eine gewisse Leistung von ihrer Kommune abfragen zu können. Bei der Ausländerbehörde seien in der Vergangenheit jedoch hohe Ausstände zu verzeichnen. Dementsprechend müsse man sich an dieser Stelle die Frage stellen, welche Maßnahmen die Verwaltung eigenständig ergriffen habe, um die Rückstände abzuarbeiten. Die Langzeitgeduldeten seien nicht die priviligierten Menschen, die in den Genuss einer Einbürgerung kommen würden, sondern Menschen bei denen die Abschiebung alle sechs Monate ausgesetzt werde. Er empfinde es als problematisch die beiden Gruppen gegeneinander auszuspielen und gehe davon aus, dass dies so nicht gemeint sei. Er bat darum, darzulegen, wie die Verwaltung stellentechnisch auf diese Mammutaufgabe reagiere. Bloß an dem Projekt nicht teilzunehmen, werde das Problem wohl kaum lösen.

 

Herr Seyler antwortete, dass die Ausführungen natürlich auf keinen Fall so gemeint seien, die beiden Gruppen gegeneinander auszuspielen. Es gebe jedoch nur einen Personalpool und jede zusätzliche Aufgabe müsse irgendwie aufgeteilt und bewältigt werden. Im Zweifel müsse man an der einen Stelle Personal abziehen, um die Aufgabe an einer anderen Stelle zu bewältigen. Dies sei auch der Grund dafür, dass die beschriebenen Rückstände existieren würden. Es gebe in der jüngeren Vergangenheit keinen nennenswerten Personalaufwuchs. Deshalb müsse er mit dem vorhandenen Personal bestmöglich wirtschaften und sich überlegen, wo er dieses am Besten einsetzen könne. Dieses Kriterium sehe er in diesem Projekt aktuell nicht erfüllt.

 

Herr Kittel sagte, dass er dies vollkommen verstehe. Von den geäußerten drei notwendigen Kriterien seien jedoch die systematische Erfassung der Zielgruppe und die Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe bereits erfolgt. Der offene Punkt seien dann noch die regelmäßigen Besprechungen der Akteure des Kooperationsmodellprojektes. Er gehe nicht davon aus, dass man sich alle vier Wochen treffen müsse. Er frage sich, ob es deshalb nicht trotzdem möglich sei, in das Projekt eine gewisse Vertretbarkeit zu bekommen.

 

Herr Seyler antwortete, dass er auch mit anderen Teilnahmekommunen gesprochen und nach deren Erfahrungen gefragt habe. Der Arbeitsanfall sei ungefähr mit der Arbeitsleistung einer Person für ein Quartal zu beziffern. Dies verursache also Kosten von ungefähr 20.000,- Euro und diese Viertelstelle sei auch nicht vorhanden. Er wiederholte, dass die Behörde alles dafür tue, um die Anzahl der geduldeten Personen nach ihren Möglichkeiten und in ihrem Tempo zu reduzieren. Die regelmäßigen Besprechungen seien aus seiner Sicht nicht effizient.

 

Herr Brinkop sagte, dass für eine vernünftige Entscheidungsgrundlage der Unterschied zwischen den Kosten der Bearbeitung einer Duldung und einer Aufenthaltserlaubnis fehle.

 

Herr Seyler antwortete, dass die mittlere Bearbeitungszeit für eine Duldung relativ gering sei und etwa fünf bis zehn Minuten umfasse. Die Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltserlaubnis sei um ein Vielfaches höher. Dies sei ein spezielles Verfahren. Die Zeitersparnis sei deshalb nicht eklatant hoch. Er fragte Herrn Öztürkyilmaz wer gefördert werden würde und in welchem Umfang.

 

Herr Öztürkyilmaz antwortete, dass der Flüchtlingsrat vom Sozialministerium gefördert werde und eine Co-Finanzierung von der Abriporta Stiftung erhalte. Außerdem gebe es einen kleinen Eigenanteil an dem Projekt. Zudem sei ihm bei dem Statement der Verwaltung deutlich geworden, dass das Problem sei, dass wenig bis gar kein Kundenkontakt vor Ort zustandekomme. Dies sei auch der Grund dafür, dass die Zahlen unverändert blieben bzw. größer werden würden. Auch aus finanzieller Sicht dürfe man nicht nur den Arbeitsaufwand der Ausländerbehörde einberechnen, sondern müsse auch den Mehrwert sehen, welchen Menschen erwirtschaften würden, sobald diese ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes werden könnten bzw. diese nicht mehr in von der Stadt getragenen Gemeinschaftsunterkünften leben würden.

 

Herr Seyler fragte, ob von Seiten der Verwaltung noch irgendwelche zusätzlichen Informationen gewünscht seien.

 

Frau Dr. Weber sagte, dass eine genaue Aufschlüsslung der finanziellen Auswirkungen hilfreich sei.


Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

Beschluss:

 

Herrn Öztürkyilmaz wird das Rederecht erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Wege ins Bleiberecht.pdf (1481 KB)      
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