Stadt Hildesheim

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Auszug - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Sir Hans Adolf Krebs
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2.OG, Raum 206
24/153 Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ratsmitglied
Verfasser:Bettels, Dirk
Federführend:Ratsmitglied Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bettels stellte die Vorlage vor.

 

Herr Kriegel erklärte, dass der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften an dieser Stelle falsch sei, sondern dies eher ein Thema für den Ausschuss für Schule/Bildung und Sport sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität sei.

 

Herr Brandes schlug vor, den Antrag in die beiden genannten Gremien zu verweisen.

 


Beschluss:

 

Über die von den Schulen in städtische Trägerschaft ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden in einer Datei erfasst, insbesondere mit Angaben über

 

- Art, Ort und Umfang,

 

- Datum der Feststellung,

 

- Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,

 

- die für die Beseitigung anfallenden, angefallenen oder erwarteten Kosten,

 

- die dem zuständigen regionalen Landesamt für Schule und Bildung gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen und die Stellungnahme des Landesamtes bzw. dessen Beratungssystem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.

 

Die Unterrichtung ist notwendig, da bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen zahlreiche Vorschriften zu beachten sind, die sich aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz, der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsmäßige Nutzung von Schulbauten-/Einrichtungen dienen zudem dem Werterhalt des städtischen Aktivvermögens. Daher sollen die entsprechenden Aufgaben bestmöglich erfüllt werden. Dazu wird das zur Beschlussfassung vorgeschlagene transparente System einen evidenten Beitrag leisten.

 

Die Vorlage 24/153 - Auf Antrag des Ratsherrn Bettels: Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hildesheim - soll im kommenden Ausschuss für Schule/Bildung und Sport sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität behandelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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