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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Münter erläuterte kurz die Beschlusshistorie und merkte an, dass es kurzfristig einen Änderungsantrag der SPD Fraktion gebe. Der Ausschuss werde am heutigen Tag deshalb keine Entscheidung zu der Vorlage treffen. Die anwesenden Ortsräte seien jedoch letztmalig im Gremienlauf beteiligt und es sei gewünscht, dass diese heute eine abschließende Meinung äußern, sodass die Anhörung vollzogen sei.
Frau Brouër referierte die Vorlage anhand der sich im elektronischen Anhang befindlichen Präsentation.
Herr Dr. Eckardt sagte, dass durch die Erhöhung der Wohneinheiten die Quote des sozialen Wohnungsbaus von 25% auf 17% verringert worden sei. Dies sei nicht hinnehmbar und die SPD habe deshalb auch den Änderungsantrag eingebracht. Geförderte Wohnungen im sozialen Bereich seien in Hildesheim in dem Zeitraum von 2003 bis 2023 um mehr als 65% zurückgegangen. Die Bedarfsanalyse zeige, dass es alleine in dem Zeitraum der letzten 6-7 Jahre etwa 500 zusätzliche soziale Wohnungen in Hildesheim bräuchte. Es seien im Schnitt der letzten Jahre nur 39 der jährlich 62 benötigten neuen Wohnungen gebaut worden. Dies sei zwar ein Problem, welches deutschlandweit auftrete, doch auch Hildesheim versage massiv beim sozialen Wohnungsbau. Die soziale Schere gehe immer weiter auseinander und Wohnen verteuere sich. Man müsse sich hier ehrlich machen, dass der Stadtrat es in den letzten 20 Jahren nicht geschafft habe, dieses Problem zu adressieren und zu lösen. Stattdessen habe es eine massive Reduzierung gegeben. Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Lage der Kommunen sei eine Trendwende hier nicht zu erwarten. Der naheliegende Reflex sei, das Problem mit der Aktivierung von Leerstand zu bekämpfen. Dies umfasse in Hildesheim 1300 Wohneinheiten, jedoch gebe es hier sehr hohe Aktivierungshürden. Selbst wenn dies gelingen würde, sei dies kein sozialer Wohnungsbau. Die Mieten würden steigen. Der kürzlich vorgestellte Mietspiegel suggeriere einen moderaten Anstieg, bilde jedoch nicht den gesamten Markt ab, da bei der Befragung hauptsächlich die großen Wohnungsgesellschaften geantwortet hätten. Gerade bei kleinen Wohneinheiten liege der Mietspiegel aber bei einem Quadratmeterpreis, der signifikant über 10,- Euro liege. Aktuell gebe es acht Baugebiete im Kreis Hildesheim, welche alle mehrheitlich durch Einfamilienhäuser geprägt seien und weit entfernt von hohen energetischen und ökologischen Standards seien. Es gelinge also nicht einmal im Kreis Hildesheim, all diese Aspekte miteinander in Einklang zu bringen. Zudem würden gerade diese Wohngebiete zu einer verkehrlichen Mehrbelastung führen. All dies seien die Hintergründe, weshalb die SPD auf die Quote des sozialen Wohnungsbaus Wert lege. Die SPD glaube, dass dies ohne die Entwicklung von Wohnquartieren in dieser Stadt, welche andere sozialpolitische Herausforderungen als die Region habe, nicht umsetzbar sei.
Er fragte, inwiefern sich die Erschließung von Geothermie bereits in der Kostenaufstellung wiederfinde, da dies erfahrungsgemäß eher hohe Kosten seien. Außerdem fragte er, inwiefern das Thema Erbpacht mit in die Überlegungen aufgenommen werde, um sowohl dem Verkauf von städtischen Flächen, als auch die finanzielle Anfangshürde für Interessentinnen und Interessenten zu senken.
Frau Brouër antwortete, dass es sich nicht um Tiefengeothermie handele. Diese sei explizit ausgeschlossen worden, da es hier negative Erfahrungen gebe. Es gehe lediglich um Flächenkollektoren. Die Wirtschaftlichkeit aller drei möglichen Varianten sei berechnet und bewertet worden. Die nun gewählte Variante sei auch am kostengünstigsten. Alles Weitere müsse im Finanzausschuss vertieft werden. Das Thema Erbpacht sei in den Finanz- und Controllingbereich gegeben worden, da dieses andere Auswirkungen auf den städtischen Haushalt habe. Hier müsse noch darüber beraten werden, inwiefern eine gewisse Quote an Erbpachtflächen für den Ergebnishaushalt sinnvoll sein könnte.
Herr Krettek stellte den von der SPD Fraktion eingebrachten Änderungsantrag vor. Das Thema sozialer Wohnungsbau sei für die Sozialdemokraten immer mit dem Projekt Wasserkamp verknüpft und der Grund dafür gewesen, weshalb diese Fläche bebaut werden sollte. Sollte dies nicht mehr gegeben sein, müsse das Vorhaben grundlegend überprüft werden. Das zweite zentrale Anliegen sei die wirtschaftliche Vernunft gewesen und es müsse ebenfalls geprüft werden, ob dies weiterhin gewahrt sei. Die Quote von 25% sozialen Wohnungsbaus sei für die SPD, unabhängig von den absoluten Wohneinheiten, eine unumstößliche Mindestquote und die Stadt dürfe am Ende nicht draufzahlen. Er verlas den Beschlussvorschlag des Änderungsantrags (Vorlage 24/098).
Herr Münter sagte, dass der Änderungsantrag 865 Wohneinheiten nenne und der Beschlussvorschlag entsprechend auf die korrekten 856 Wohneinheiten geändert werden müsse. Außerdem schlug er vor, die Formulierung für freistehende Einfamilienhäuser abzuändern.
Herr Räbiger sagte, dass er heute nicht zu den ökologischen Themen sprechen, sondern den Aspekt der Wirtschaftlichkeit aufgreifen wolle. Er könne den Aspekt der wirtschaftlichen Vernunft in den Vorlagen nicht finden. Die ersten Rahmenbedingungen aus dem Januar 2018 hätten noch 330 bis 600 Wohneinheiten umfasst. Hier habe es seitdem eine Verdopplung gegeben und man könne unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob dies nötig sei. Die N-Bank, welche die Gutachten zum Wohnungsmarkt in Niedersachsen erstelle, habe Hildesheim beim Trendwechsel der Kategorie 3 zugeordnet. Hier werde langfristig ein Bevölkerungsrückgang erwartet. Die Herausforderung sei laut N-Bank, zukünftige Überkapazitäten zu vermeiden und sich stattdessen auf die Anpassung des Wohnungsbestands zu fokussieren. Die widersprüchliche Perspektive aus aktueller Stabilität und künftiger Schrumpfung solle offen kommuniziert werden, um Akzeptanz für eine differenzierte Bau- und Umbaustrategie zu gewinnen. Dem gegenüber würden in kurzer Zeit deutlich gestiegene Kosten stehen, deren abschließende Entwicklung nicht absehbar sei. Er appellierte daran, die hohen Kostensteigerungen, im Interesse der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Stadt, ernst zu nehmen. Die Grundstückpreise würden bereits jetzt über den marktüblichen Preisen liegen, was auch dem damaligen Beschluss der CDU widerspreche. Dabei seien noch nicht einmal die Quartiersgaragen und die Zinskosten in der Kalkulation enthalten. Er habe das Gefühl, dass der Faktor der Wirtschaftlichkeit in Gefahr laufe, der Stadt zu entgleiten. Er unterstütze generell den Änderungsantrag der SPD Fraktion, jedoch halte er es für Investoren für nicht realistisch, unter diesen Rahmenbedingungen eine Quote von 25% sozialen Wohnungsbaus zu erfüllen. Deshalb glaube er auch nicht an eine realistische Umsetzung der Quote. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde deshalb auch dagegen stimmen und wolle, auch vor dem Hintergrund der Prognosen der N-Bank, die Chance nutzen, hier eine Notreißleine zu ziehen, bevor eine unübersichtliche Finanzlage die Stadt vor große haushälterische Probleme stellen könne.
Herr Niedermeyer fragte, ob die 100 angepeilten Einliegerwohnungen in die Gesamtzahl der 865 Wohneinheiten inkludiert seien. Außerdem zitierte er, dass die Stadt Hildesheim beabsichtige, im Wasserkamp auf einer Gesamtfläche von 46 Hektar ein nachhaltiges, integriertes und zukunftsorientiertes Stadtquartier zu realisieren und fragte, inwiefern bei diesem Vorhaben die "graue Energie" bedacht werde und inwiefern beispielsweise auf nachhaltige Bau- und Rohstoffe zurückgegriffen werde. Außerdem fragte er, an welcher Stelle die 100 Besucherparkplätze angedacht werden würden. Schließlich merkte er an, dass die Radwegeanbindung im Rahmenplan laut SPD Punkteplan hätte enthalten sein sollen.
Frau Brouër antwortete, dass die 100 Einliegerwohnungen nicht in der Gesamtzahl der Wohneinheiten enthalten seien. Diese seien optional und könnten auch abgelehnt werden. Die Besucherparkplätze sollten in den Quartiersgaragen abgebildet werden. Die einzigen Parkplätze im Straßenraum sollten für mobilitätseingeschränkte Personen sein. Die Radwegeanbindung sei fachlich ein anderes Thema und bedürfe eines eigenen Auftrages mit entsprechend fachlicher Kompetenz. Die Verwaltung sei aber an dem Thema dran.
Herr Schattmann fragte, wie viele Wohneinheiten in dem unabhängigen Bauabschnitt vorgesehen seien und welcher Schlüssel für die Berechnung der Stellplätze zugrunde gelegt werde. Außerdem fragte er, inwiefern damit zu rechnen sei, dass die Vorzugsveloroute in Richtung Innenstadt tatsächlich vollends umgesetzt werde. Der Abschnitt der Straße "Am Roten Steine" sei aus Radwegmitteln saniert worden und werde vornehmlich von Kraftfahrzeugen befahren. Er befürchte, dass dies Versprechungen seien, welche, ähnlich wie der Bahnübergang am Ostend, am Ende nicht eingehalten werden würden.
Frau Döring antwortete, dass sie das mangelnde Vertrauen nicht verstehe und die Verwaltung hier nicht abhängig von Dritten sei. Die Veloroute sei auch von der Verwaltung gewollt, diese werde jedoch nie Teil des Bebauungsplans sein, da diese über den Bebauungsplan hinausgehe und für diese eine separate Betrachtung notwendig sei. Der Abschnitt "Am Roten Steine" müsse, wie die anderen Abschnitte auch, separat entwickelt werden. Die Kolleginnen und Kollegen seien hier bereits in der Abstimmung und es gebe ein Arbeitsprogramm. Die Gartenstraße werde hier in der Priorisierung als nächstes bearbeitet, wobei alle Wünsche, welche fachlich als richtig erachtet werden, berücksichtigt werden würden. Es sei noch Zeit bis zum Baubeginn, die weiteren Abschnitte auszuarbeiten, vorzustellen und wenn möglich Fördermittel wahrzunehmen. Die Veloroute werde, wenn sie durch eine Siedlung führt, gegebenenfalls zu einer Fahrradstraße, welche dann selbstverständlich auch befahren werden könne. Die Verwaltung gehe jedoch von wenig Fahrverkehr aufgrund des anderen Klientels aus. Itzum brauche zwei Alternativrouten zur Marienburger Straße. Diese Themen würden alle auf der aktuellen Arbeitsagenda stehen und seien in dem Mobilitätskonzept Hildesheimer Süden in der Priorität herausgearbeitet worden.
Frau Brouër ergänzte, dass bei der Insel am Südfriedhof insgesamt 90 Wohneinheiten vorgesehen seien. Hier gebe es einen Stellplatzschlüssel von 0,1, was bedeute, dass hier 9 Stellplätze vorgesehen seien. Es werde als ergänzendes Angebot beispielsweise das Thema Carsharing erwogen. Insgesamt sei bei dem Stellplatzschlüssel für Einfamilenhäuser/Reihenhäuser/Doppelhäuser ein Schlüssel von 1,0, beim Geschosswohnungsbau ein Schlüssel von 0,8 und für Besucherparkplätze ein Schlüssel von 0,1 vorgesehen. Sie könne sich vorstellen, im weiteren Verlauf für besondere Wohnformen, wie sozialem Wohnungsbau oder betreutem Wohnen, andere Stellplatzschlüssel anzusetzen, sodass das Bauen auch nochmal günstiger werde. Es sei beispielsweise auch nicht unüblich, für sozialen Wohnungsbau einen Stellplatzschlüssel von 0,6 anzusetzen. Unter dem Strich ergebe dies 985, also rund 1000 Stellplätze im Quartier. Im Rahmen des Bebauungsplanes könne diese noch relativ hohe Anzahl als örtliche Bauvorschrift angepasst festgelegt werden.
Herr Laske sagte, dass es einer der Punkte der SPD gewesen sei, dass kein neuer Supermarkt auf dem Gelände errichtet werde und man sich aufgrund des hohen Angebots im Zweifel nur eine Umsiedlung vorstellen könne. Er fragte, ob bei der aktuellen Planung eine Umsiedlung angestrebt, warum der Supermarkt mit 60 Parkplätzen so groß geplant und ob über dem Supermarkt Wohnraum vorgeschrieben werde. Außerdem fragte er, wieso der Supermarkt im Rahmenplan grün markiert sei. Dies empfinde er als irreführend. Darüber hinaus fragte er, inwiefern es Anstrengungen gebe, einen Drogeriemarkt auf der Marienburger Höhe zu etablieren. Zum Thema Lärmschutz fragte er, ob es Planungen gebe, an der Scharfen Ecke in Richtung Marienburger Höhe die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h zu begrenzen. Außerdem fragte er, wann es den Termin zur offenen Grabung gebe. Die SPD Fraktion des Ortsrates Itzum-Marienburg sei grundsätzlich gegen eine Bebauung des Wasserkamps.
Frau Brouër antwortete, dass bezüglich eines Supermarktumzugs Gespräche geführt worden seien, welche vertraulich seien, da sie Dritte betreffen würden. Sie sei guten Mutes, dass ein Umzug möglich sei und dies sei auch der Grund für die grüne Markierung im Rahmenplan. Die Größe des Supermarkts liege bei 1200qm Verkaufsfläche, was die Größe eines normalen, bzw. aus heutiger Sicht eher kleineren Quartierssupermarktes als Nahversorger sei. Dass im Zuge eines Umzugs in den freiwerdenden Supermarkt an der Marienburger Höhe ein Drogeriemarkt einziehen könne, sei ein richtiger Gedanke und würde die Verwaltung sehr freuen. Die Stadt sei jedoch nicht Eigentümer des Objektes, weshalb es hier Grenzen der Planbarkeit gebe. Es sei für die Verwaltung ebenfalls wichtig, ein Drogerieangebot im Bereich des Marienburger Platzes zu etablieren. Im Moment sehe es nicht danach aus, dass dies dort gelinge und der nächste logische Gedanke sei gewesen, ein Angebot am Wasserkamp zu schaffen. Der Supermarkt selbst sei so geplant, dass darüber die Quartiersgarage ihren Platz finde, da man möglichst viele Wege miteinander verknüpfen wolle. Ansonsten wäre es natürlich geboten gewesen, über dem Supermarkt weiteren Wohnraum zu schaffen. Bezüglich des Lärmschutzes sei es ein wichtiges Ziel die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Marienburger Straße auf 50 km/h zu begrenzen. Zum Tag der offenen Grabung könne aktuell kein Termin genannt werden, da die Stadt aktuell keinen Archäologen habe.
Aike Vathauer sagte, dass sie im Namen der Fraktion Die Linke nochmals die Frage danach stellen wolle, ob dieses Vorhaben umgesetzt werden solle. Die Bebauung des Wasserkamps sei unnötig, sozial ungerecht und aus klimapoliticher Sicht fatal. Diese sei unnötig, da durch Nachverdichtung, durch beispielsweise Holzaufbauten auf bestehenden Häusern mit Flachdach, viel effektiver und kostengünstiger zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden könne. Das Vorhaben sei sozial ungerecht, da am Wasserkamp nicht der soziale Wohnungsbau, sondern Einfamilienhäuser und Wohnungen für Besserverdienende vorrangig geplant seien. Klimapolitisch fatal sei das Vorhaben, da beispielsweise nach einer Analyse von Architects for Future, überhaupt nicht mehr neugebaut werden solle. Die Baubranche sei weltweit für die meisten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Nur weil der Wasserkamp ein Stadtteil mit viel Grün werden solle, heiße das nicht, dass dieses Projekt auf einmal klimagerecht sei. Tiny Houses würden die Versiegelung des Bodens nicht kompensieren, welche unumkehrbare Folgen für die Artenvielfalt, den Hochwasserschutz und die Grundwasserqualität habe. In der Vorlage stehe, dass diese Konzeptentwicklung unter aktiver Einbindung der allgemeinen Öffentlichkeit und der Politik erfolgt sei. Es seien jedoch nur Meinungen berücksichtigt worden, welche zu den bestehenden Plänen passen würden. Es sei ein Skandal, dass das Projekt trotz großem und stetigem Protest aus der Stadtgesellschaft umgesetzt werde. Die Linke fordere, das Geld stattdessen in effektive Klimaschutzmaßnahmen und das Schaffen von sozialem Wohnraum zu investieren. Dies könne zum Beispiel durch den Ankauf von Leerstand gelingen. Der Antrag der SPD sei deshalb auch damit zu kommentieren, dass es sozial wäre, den Wasserkamp überhaupt nicht zu bebauen, auch wenn das Einfordern von mehr sozialem Wohnungsbau begrüßenswert sei. Die von der SPD geforderte Quote sei nach ihrer Auffassung aber ebenfalls zu gering, da so keine Verteilung und Durchmischung aller sozialen Schichten auf die verschiedenen Stadtteile möglich sei. Gerade in Stadtteilen wie Itzum, brauche es eine höhere Quote sozialen Wohnraums, da hier bisher eher ökonomisch besser gestellte soziale Schichten vertreten seien.
Herr Bückmann fragte, wie belastbar die Zahl von 630 Interessensbekundungen für die Grundstückskäufe auf dem Wasserkamp seien und verwies darauf, dass von 170 Interessenten für 12 Eigentumswohnungen in der Mühlenstraße - gegenüber dem Insel-Cafe - letztlich nur 10 einen Kaufvertrag abgeschlossen hätten, was einer Quote von 5,88 % entspreche. Umgerechnet auf den Wasserkamp würde das bedeuten, dass von 630 Interessenten nur 38 übrig blieben, was für die Stadt finanziell ein Fiasko wäre. Er bemängelte, dass die Verwaltung den Schutzabstand zum FFH-Gebiet von ursprünglich 100 Metern jetzt auf 80 - 100 Meter verkürzt habe, während in zwei anderen Bundesländern ein Schutzabstand von 300 Metern gelte - ausgehend von dem Radius, den Katzen durchstreifen. Konkret fragte er nach, welcher Schutzabstand zum FFH-Gebiet für die Erweiterungsfläche des Südfriedhofs eingeplant sei. Darüber hinaus fragte er, ob wieder dasselbe Planungsbüro mit der FFH-Prüfung beauftragt werde, welches bereits das Vorgutachten erstellt habe, das von Naturschutzverbänden wegen fachlicher Mängel massiv kritisiert worden sei. Abschließend erklärte er, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Ortsrates Itzum-Marienburg eine Bebauung des Wasserkamps aus Gründen des Klima- und Naturschutzes ablehne.
Frau Brouër antwortete, dass aktuell 640 Interessenten auf der Liste stehen und auch weitere dazu kommen würden. Es sei selbstverständlich und normal, dass diese am Ende nicht alle einen Grundstückskauf tätigen würden. Die FFH Prüfung werde nicht vom gleichen Büro durchgeführt. Der Schutzabstand hinter dem Südfriedhof betrage 80 Meter, abgesehen von dem Bereich der Quelle, wo andere Verhältnisse vorherrschen würden und der Schutzabstand 40 Meter betrage.
Herr Frischen sagte, dass der Ortsrat das FFH Gutachten diesmal sehr genau betrachten werde, da bei dem letzten Gutachten beträchtliche Mängel feststellbar gewesen seien. Bezüglich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung würden diverse Punkte, wie Bushaltestellen, der Anschluss an die Marienburger Straße über Kreisel, Rechtsberatungskosten, Kosten für eine Zwischenfinanzierung und der Beseitigung von Altlasten, unklar sein. Außerdem würde er einige Kostenpositionen, wie den Bau der KiTa, Vermessungen und die Vermarktung, als zu niedrig angesetzt empfinden. Bei den Baunebenkosten würden zudem die prozentual errechneten Beträge nicht stimmen. Die Summe dieser zusätzlichen Kosten würde dazu führen, dass das Projekt unwirtschaftlich erscheine und er appellierte an alle Stadtratsfraktionen, das Vorhaben diesbezüglich zu hinterfragen. Er fragte, warum die Kosten reduziert worden seien.
Frau Brouër antwortete, dass die ersten Kostenansätze extrem grob vorgenommen worden seien und dies jetzt einfach ein Ergebnis der weiteren Durcharbeitung und Abstimmung sei. Die Zinsen seien zunächst angedacht, aber in der Abstimmung wieder herausgenommen worden. Das Thema des Unvorhergesehenen beziehe sich nicht auf alles und hier müsse man detailliert in die Excel Tabelle einsteigen, um sehen zu können, welche Bezugsgrößen hier angesetzt worden seien. Insofern seien dies alles Ergebnisse der weiteren Durcharbeitung. Es seien diverse Kosten zudem stark gestiegen. So hätten sich beispielsweise die Erschließungskosten verdoppelt. Aufgrund des Verhältnisses Netto-Baulandfläche und Grünfläche seien die Kosten mittlerweile so hoch angesetzt worden. Es seien also nicht nur Kostenpositionen reduziert worden, sondern es habe an anderer Stelle auch deutliche Erhöhungen gegeben.
Herr Hirbod sagte, dass viel über das "Ob" und Detailfragen debattiert worden sei. Er wolle deshalb einen anderen Blickwinkel in die Debatte einbringen. Das Konzept des freistehenden Einfamilienhauses werde in unserer Gesellschaft als Erfolgsmodell und Statussymbol für den sozialen Aufstieg gefeiert. Dieses Versprechen sei auch den migrantischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegeben worden. Als Rat der Stadt müsse man sich jedoch fragen, ob dieses Versprechen beim Entwickeln dieses Projektes überhaupt realistisch sei, da die Grundstückskosten extrem hoch und die Baukosten kaum finanzierbar seien. Es sei für normalverdienende Menschen der Mittelschicht kaum vorstellbar, dass diese eine Finanzierung über solche Summen erhalten würden und im Zweifel würden diese ihren Kindern Schulden hinterlassen. Der Traum vom Einfamilienhaus sei schon lange nicht mehr Glückseligkeit und würde Menschen in eine Schuldenfalle treiben. Das Gremium dürfe sich dafür nicht beweihräuchern, sondern solle sich überlegen, ob es soetwas weiterhin unterstützen wolle. Außerdem sei der Wasserkamp ein Stück unberührte Natur, welches nun archäologisch durchpflügt worden sei und es sei klar, worauf man sich hier hinsichtlich der Grundwasserproblematik einlasse. Vor dem Hintergrund der erwartbar zunehmenden Katastrophendichte, sei die Frage, ob man die Folgen den dort angesiedelten Menschen antuen wolle. Es ärgere ihn, dass die für das Gebiet entwickelten Ideen, wie Quartiersgaragen oder Tiny Häuser, nicht ihre Anwendung im Stadtgebiet finden würden. Das Baugebiet Wasserkamp empfinde er als ein Disneyland für Überprivilegierte und vermute, dass dies dazu beitragen solle, die desolate Haushaltssituation der Stadt zu entschärfen. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich in Bad Münder diskutierten Aufgabenkritik, müsse der Wasserkamp dahingehend diskutiert werden, ob andere Ausgaben vorrangig sein müssten.
Frau Döring sagte, dass sie es verständlich und gut finde, dass immer wieder nach dem grundsätzlichen "Ob" vor dem Hintergrund des Bedarfs, der Gutachten und Zahlen gefragt werde. Die Wohnungsmarktbeobachtung der N-Bank verweise darauf, dass neue Entwicklungen bedarfsgerecht vollzogen werden sollten. Hierauf gehe die Verwaltung auch ein, indem die Quartiere zukunftsgerecht gestaltet werden würden. So sei ein hoher Anteil an Geschosswohnungsbau vorhanden, in welchem nicht nur privilegierte Menschen, sondern Menschen unserer Stadt wohnen würden. Bezüglich der Belastbarkeit der Interessentenliste sei anzumerken, dass die Vermarktung der Wohnungen beispielsweise im Ostend ohne Werbung hervorragend funktioniert habe. Das Quartier werde differenziert ausgestaltet sein, sodass es keine "Gated Communities" geben werde. Es werde auf der einen Seite mit der Einstufung der N-Bank als Trendwendestadt argumentiert und auf der anderen Seite eine Zweckentfremdungssatzung gefordert. Klar sei jedoch, dass mit dem Argument einer Trendwendestadt keine Zweckentfremdungssatzung begründbar sei, da der Wohnungsmarkt nicht als angespannt bewertet werde. Der Bedarf für Menschen, welche aus großen Häusern in Wohnungen ziehen wollen, sei jedoch vorhanden, weshalb dieser über die Flächenangebote abgedeckt werden müsse. Sie verstehe zudem die gegensätzliche Bewertung der Quartiersgaragen im Phoenixareal und im Wasserkamp nicht. In beiden Fällen müsse ein Investor gefunden werden, welcher diese Infrastruktur mitverkaufe oder ein alternatives Mobilitätskonzept anbiete. Das Thema "Förderung von sozialem Wohnungsbau" sei extrem davon abhängig, wie sich die Landesbehörden zukünftig verhalten würden. Man könne zwar im Zweifel darauf hoffen, dass sich, wie damals im Ostend, die Investoren bzw. die Wohnungsbaugesellschaften dazu bekennen würden, ohne die letztendliche Unterstützung des Landes sei sozialer Wohnungsbau aber auch in diesem Fall nicht finanzierbar gewesen und werde es auch im Wasserkamp nicht sein. Schließlich machte sie deutlich, dass die Baubranche ein Drittel der Volkswirtschaft ausmache und es deshalb für sie keine Option sei, das Bauen gänzlich einzustellen. Es sei für sie nachvollziehbar, weshalb der Anteil des sozialen Wohnungsbaus als zu gering erachtet werde. Es wäre wahrscheinlich seinerzeit klug gewesen, in den damaligen Beschluss, neben den absoluten, auch die relativen Zahlen aufzunehmen. Es sei jedoch problematisch zu beurteilen, dass der soziale Wohnungsbau laut Antrag gleichmäßig auf die einzelnen Inseln zu verteilen sei. Es gebe auch Bereiche, wie zum Beispiel an der Straße, wo hohe Geschosswohnungsbauten nötig seien, um einen passiven Schallschutz zu gewährleisten und wo die Quote viel höher sei, als in anderen Bereichen. Sie wünsche sich, dass die SPD sich zu einer Formulierung hinreißen lasse, nach welcher höhere Quoten bestimmter Bereiche die niedrigeren Quoten anderer Bereiche ausgleichen könnten. Zum Landschaftsbezug in Richtung Westen werde die Bebauung insgesamt etwas lockerer und sie bitte darum, dies zu gewichten. Ansonsten stehe die Verwaltung voll dahinter, Radverkehr zu fördern und am Klingeltunnel werde bereits mit dem Pop-up-Radweg daran gearbeitet. Bezüglich der Formulierung im Antrag müsse es "freistehende Einfamilienhäuser" heißen, wenn es um die Begrenzung gehe. Auch diese könnten im Übrigen für Schwellenhaushalte sozial gefördert gebaut werden.
Frau Brouër ergänzte, dass das Verkehrsgutachten im Zuge der Erschließungsplanung aktualisiert werde und sie die Sorge nehmen wolle, dass von der Steigerung der Wohneinheiten gravierende Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen würden. Das alte Verkehrsgutachten von 2017 habe zwar nur 600 Wohneinheiten angesetzt, dabei jedoch ein altes Modell mit mindestens 50% Autoverkehr, eine konventionelle Parkraumstruktur und einen höheren Anteil an Einfamilienhäusern zugrunde gelegt. Sie erwarte deshalb keine gravierenden Änderungen in der Prognose durch die Erhöhung der Wohneinheiten. Der Antrag beziehe zudem die Quote von 10% Einfamilienhäusern auf die Gesamtfläche, was ihr in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit große Sorgen bereite. Denn dies betreffe die Flächen, welche die Stadt zu Höchstpreisen als Gegenfinanzierung anbieten könne. Derzeit liege die Quote bei 29%, sodass hier eine Verknappung um ein Drittel stattfinden würde. Sie wolle zu bedenken geben, ob man diese Quote nicht lieber auf Wohneinheiten beziehe. Bezüglich des sozialen Wohnungsbaus empfehle sie, das Wohnraumversorgungskonzept im nächsten Jahr genauer anzuschauen. Hier sei die Stadt gar nicht so weit entfernt von den geforderten Wohnraumeinheiten.
Herr Münter sagte, dass es offensichtlich den Wunsch seitens der Verwaltung gebe, nochmal mit der SPD über den Antrag zu sprechen.
Herr Bredtschneider sagte, dass egal zu welchem Beschluss der Rat am Ende komme, das Projekt unter einem Genehmigungsvorbehalt liege. Es werde also schlussendlich geprüft werden, ob alle Rechtsvorschriften eingehalten worden seien. Er vermisse bisher die Beleuchtung einer möglichen Hochwasser- oder Starkregensituation. Ihm sei nicht klar, ob die Kompensation für die versiegelten Flächen für ein solches Szenario ausreiche. Außerdem fragte er, ob das archäologische Bodendenkmal bebaut werde und ob dies mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sei.
Frau Brouër sagte, dass das Thema Starkregen noch nicht im Detail berücksichtigt sei, da die Erschließungsplanung erst noch folge. Es sei jedoch Vorschrift, dieses Thema im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen. Entwässerung sei jedoch nie auf ein hundertjähriges Ereignis ausgelegt. Das Bodendenkmal sei mit der Archäologie abgestimmt, weshalb auch diese explizite Fläche vorgesehen sei. Es werde hier bereits mehr Rücksicht auf die Archäologie als in konventionellen Baugebieten genommen.
Herr Weiß sagte, dass er die Einwände und Bedenken der Ortsräte nachvollziehbar finde und es wichtig sei, sich kritisch damit auseinanderzusetzen. Aus seiner Sicht gehe es jedoch nicht mehr um das "Ob", sondern nur noch um das "wie", wobei für ihn klar sei, dass eine Wirtschaftlichkeit gegeben sein müsse. Der soziale Wohnungsbau sei wichtig für die Stadt und in Itzum gebe es bislang vergleichsweise wenig sozialen Wohnungsbau. Umso wichtiger sei es, dass dieser dort stattfinde. Hier teile er die Meinung der SPD, jedoch dürfe das Gleichgewicht der Finanzierung des Baugebiets nicht aus den Augen gelassen werden, wofür auch Einfamilienhäuser gebraucht werden würden. Eine Forderung nach einer Reduzierung von Einfamilienhäusern riskiere die Finanzierbarkeit des ganzen Baugebietes. Hiervor könne er nur warnen. Die Menschen, welche in Hildesheim keinen Wohnraum finden, würden dann in andere Städte ziehen und dies könne nicht im Interesse der Stadt Hildesheim sein.
Herr Wodsack appellierte daran, das Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im weiteren Gremienlauf vertieft zu behandeln und auch die vorgestellte Tabelle zur Kostenaufschlüsslung differenzierter darzustellen. Drees & Sommer, als renommiertes Unternehmen, sollte dazu in der Lage sein, eine genauere Kostenbetrachtung vorzulegen und er gehe aus seiner Erfahrung davon aus, dass sie dies auch gemacht hätten. Er fände es in diesem Zusammenhang interessant, von wann die vorgestellte Wirtschaftlichkeitsprüfung stamme und ob dies ein aktueller Stand sei. Er wünsche sich, dass alle die Wirtschaftlichkeit betreffenden Anregungen der heutigen Sitzung gebündelt im Finanzausschuss behandelt werden würden. Er rief alle Beteiligten dazu auf, ergänzende Punkte zu diesem Thema bis dahin zu kommunizieren.
Frau Brouër antwortete, dass die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aktuell sei und sich zu dem ein oder anderen Punkt sicherlich noch etwas ausführen und erklären lasse. Der hier gewünschte Detaillierungsgrad sei jedoch nicht leistbar, da dies eines zusätzlichen Auftrags bedürfe. Man befinde sich immer noch auf Rahmenplanungsebene, auf der man noch nicht so in das Detail gehe, wie in der Erschließungsplanung und auf der Bebauungsplanebene. Es sei gerne möglich, nochmal jeden Punkt bezüglich eventueller Kostenanpassungen zu diskutieren und zu erläutern, ansonsten seien hier Grenzen gesetzt und sie befürchte, dass dies nicht den Erwartungen des Finanzausschusses entspreche.
Herr Wodsack erwiderte, dass seitens der Verwaltung immer Transparenz gefordert werde. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sei der Finanzausschuss in der Verpflichtung, den bestmöglichen Stand zu diskutieren. Es würde ihn wundern, wenn mit Drees & Sommer über so etwas nicht gesprochen worden sei. Er bitte darum, alles was möglich ist zur Verfügung zu stellen und wiederholte seinen Wunsch, die Tabelle differenzierter aufzuarbeiten.
Herr Münter sagte, dass er den Eindruck habe, dass es unterschiedliche Erwartungshaltungen bezüglich des Rahmenplans gebe. Auf der anderen Seite sei bereits viel Geld ausgegeben worden. Ab einem gewissen Zeitpunkt gebe es auch einen "point of no return". Dies müsse jedoch im Finanzausschuss diskutiert werden.
Frau Döring sagte, dass sie Herrn Münters Eindruck bestätigen wolle. Der Rahmenplan sei dem Gremium auch nur nochmals vorgelegt worden, da die Verwaltung die Rahmenkriterien vertieft bearbeitet habe. Die weiteren Schritte würden erst mit dem Einstieg in die Bauleitplanung getätigt werden. Der Grundsatzbeschluss habe die Verwaltung ermächtigt, in den Bauleitplan einzusteigen. Wenn jedoch bei jedem Schritt der Verwaltung der Grundsatzbeschluss hinterfragt werde, führe dies die Planungsarbeit ad absurdum. Der Maßstab der Planung sei aktuell noch viel zu groß, um Detailfragen und somit genaue Kosten klären zu können.
Herr Hinz sagte, dass ein "point of no return" ein Totschlagargument sei, auch wenn dieses irgendwann zutreffe. Der Ortsrat habe immer wieder um Informationen gebeten, die dabei hätten helfen können, Kriterien zu finden, das Vorhaben zu bewerten. Es gehe ihm darum, Kritik zum Wohle der Stadt und seines Stadtteils zu äußern. Er bat um eine Koordination des Bauvorhabens Wasserkamp mit der Umgestaltung des Marienburger Platzes.
Herr Münter entgegnete, dass er einen "point of no return" nicht als positiv empfinde und vermeiden wolle, dass dieser eintrete.
Herr Eggers sagte, dass Hildesheim den Anspruch habe, eine Großstadt zu sein. Er dankte Frau Brouër für den guten und verständlichen Vortrag. Der SPD Antrag sei eine bewusste Verteuerung, um das Vorhaben zum Scheitern zu bringen. Er frage sich jedoch, wo in Hildesheim die 217 Sozialwohnungen alternativ gebaut werden sollen, wenn es nirgendwo mehr Bauland gebe. Er appellierte an die SPD, dass diese ihre Forderungen überdenke. Es sei blamabel, dass Hildesheim es nicht schaffe, für junge Familien Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen.
Herr Krettek sagte im Namen der SPD Fraktion, dass es keine Zustimmung der SPD zum Wasserkamp ohne die Erfüllung der 25% Quote an sozialem Wohnungsbau geben werde. Es werde mit der SPD ebenfalls kein Millionengrab durch die Bebauung dieses Gebietes geben. Er bat die Verwaltung darum, darzulegen, wie mit 25% sozialem Wohnungsbau und 10% freistehenden Einfamilienhäusern, dieses Gebiet finanziert werden könne. Sollte diese Maßgabe nicht erfüllt werden, werde die SPD Fraktion der Bebauung des Wasserkamps nicht zustimmen.
Herr Münter sagte, dass die SPD nochmal mit der Verwaltung Rücksprache halten solle, wie sich ihr Ergänzungsantrag auf das Bauvorhaben auswirke. Er bat die Ortsräte darum, sich intern abzustimmen, wie sie ihr Anhörungsrecht ausüben wollen.
Die Sitzung wurde von 21:05 Uhr bis 21:15 Uhr zur Beratung der Ortsräte unterbrochen.
Frau König sagte, dass der Ortsrat Itzum-Marienburg heute keine abschließende Meinung äußern und stattdessen nach dem Finanzausschuss zusammenkommen und debattieren werde. Die Entscheidung werde rechtzeitig vor dem Verwaltungsausschuss bekanntgegeben. Der Ortsrat wolle keine Abstimmung tätigen, wenn dieser nicht vollständig anwesend sei.
Herr Frischen sagte, dass sich der Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg mehrheitlich gegen den Beschluss ausspreche.
Die Vorlage wurde vom Gremium als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | TOP 05_Wasserkamp_Praesentation_Rahmenplanung.pdf (4764 KB) |