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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brouër erläuterte, dass eine Zustimmung des Ausschusses zu einer Vorabbekanntmachung nötig sei, damit ab dem 01.05.2025 auch weiterhin ein Stadtbusbetrieb (SVHi) stattfindet. Der Betrieb laufe aktuell eigenwirtschaftlich, dies habe während der Corona Pandemie jedoch nicht mehr funktioniert und es sei nur zu Notvergaben gekommen. Nun sei eine EU-weite Vorabbekanntmachung bis zum 01.11.2023 notwendig, um eine Direktvergabe durchführen zu können. Im Anschluss hätten Unternehmen drei Monate Zeit, sich zu melden und darzulegen, dass sie einen eigenwirtschaftlichen Betrieb bewerkstelligen könnten. Damit der Hinweiszweck erfüllt werden kann, liege der Anlage zur Vorlage eine Information über die Details des Vorhabens bei. Der neue Nahverkehrsplan müsse bis Mitte 2024 fertiggestellt sein und werde mit dem Landkreis erarbeitet, welcher federführend sei. Es sei deshalb nun eine zeitnahe Ausarbeitung wichtig, wobei die Inhalte konkretisiert und eine Lösung präsentiert werden müsse, welche dann der Ausschreibung zugrunde gelegt werde. Sie schlug vor, aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel und zur Definition der Zielvorstellungen zum Thema Nahverkehrsplanung, eine gesonderte Veranstaltung zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema durchzuführen. Dies müsse aufgrund der Fristen kurzfristig umgesetzt werden.
Herr Dr. Eckardt sagte, dass er den Status Quo des öffentlichen Stadtverkehrs über den Link in der Vorlage anschaulich abgebildet sehe. Hier habe er eine ungefähre Beschreibung vorgefunden. Er fragte diesbezüglich, inwiefern die Stadt bei der Ausgestaltung des Liniennetzes Ausgestaltungsspielraum habe.
Frau Brouër antwortete, dass es hier viele Zwänge gebe. Das Thema Eigenwirtschaftlichkeit und finanzielle Grenzen würden den Spielraum einschränken. Der aktuelle Trend zeige eher eine Diskrepanz zwischen der Eigenwirtschaftlichkeit und den Zielsetzungen.
Herr Schmidt sagte, dass er hervorheben wolle, dass es keine Ausschreibung, sondern eine Direktvergabe sei. Dies bedeute, dass die Vorabbekanntmachung einen Rahmen für die Vorhaben der nächsten zehn Jahre stecke und aufgrund der Verankerung des Nahverkehrsplans im Personenbeförderungsgesetz ein Instrument sei, um Veränderungen in der Nahverkehrsplanung auch vor den Änderungen im öffentlichen Dienstleistungsvertrags in Kraft treten zu lassen. Der Dienstleistungsvertrag werde sicherlich so ausgestaltet werden, dass er ein Änderungsmanagement beinhalte, welches Möglichkeiten zur Veränderung zulasse. Im Regionalverkehr (RVHi) gebe es bereits einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag und aus dessen Ausgestaltungsprozess habe man Erfahrungen gewonnen, welche auch für den Stadtverkehr nützlich sein werden. Der alte Vertrag sei sehr starr gewesen, der neue Vertrag sei hier hingegen flexibler gestaltet. Diese Flexibilität sei für mittel- und langfristige Veränderungen in den Anforderungen an den Busverkehr sinnvoll.
Herr Dr. Eckardt sagte, dass er sich des finanziellen Rahmens bewusst sei, begrüßte das Durchführen einer Informationsveranstaltung und fragte, wie sehr man sich per Beschluss in dieser Frage für die Zukunft einschränke.
Herr Räbiger verwies auf den Absatz 2.1 des Anhangs der Vorlage, welcher ihm seine Bedenken diesbezüglich genommen habe.
Herr Münter verwies auf die hohe Haushaltsbelastung und plädierte dafür, Synergien zwischen dem SVHi und dem RVHi zu nutzen.
Frau Döring sagte, dass die Stadt dafür Sorge tragen müsse, dass der ÖPNV funktioniere.
Herr Schmidt merkte an, dass bezüglich der Synergien viele Tätigkeiten outgesourced seien. Außerdem habe der RVHI einen anderen Tarifvertrag als der SVHi, da hier zwischen kommunalen und regionalen Tarifen unterschieden werde. Dies könne möglichen Synergien im Sinne einer Zusammenführung im Wege stehen.
Beschluss:
1. Zum 01.05.2025 beabsichtigt die Stadt Hildesheim für einen Zeitraum von 10 Jahren die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) im Sinne der EU - Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Hildesheim an SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH & Co.KG im Wege einer Direktvergabe nach Maßgabe von § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2. Die Vorabbekanntmachung gemäß Anlagen im EU-Amtsblatt nach Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird beschlossen.
3. Die Vorabbekanntmachung wird bis spätestens zum 01.11.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig