Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/362  

Betreff: Vorabbekanntmachung der Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Veenhuis, Michael
Federführend:60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Beteiligt:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik
Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
27.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
04.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.10.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
EU Formular Vorabbekanntmachung  
Anforderungen im Rahmen der Vorabbekanntmachung  

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 23/108 wurde die aktuelle Situation, in der die SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH & Co.KG (SVHI) die Verkehrsleistung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)-Linienbündels des Stadtverkehrs Hildesheim erbringt, beschrieben. Bereits dort wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Verkehrsdienstleitungen eine Fortführung des eigenwirtschaftlichen Betriebes nach dem Auslaufen der aktuellen Not-Vergabe zum 30.04.2025 nicht möglich sein wird.

 

Gründe hierfür sind zum Beispiel:

 

        eine nachhaltige Verschlechterung der Ertragslage des Verkehrs in Folge der Corona-Pandemie

        die unschätzbaren Auswirkungen des Deutschlandtickets auf die Ertragslage

        die möglichen Steigerungen der Kosten der Verkehrserstellung in Folge der Energiepreisentwicklung und durch den bundesweiten Personalmangel im Bussektor

        die Steigerung der Kosten im Zuge der Umstellung auf E-Busse

 

Der Stadt Hildesheim ist als ÖPNV-Aufgabenträger verantwortlich für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Daher soll für den Zeitraum ab dem 01.05.2025 für zehn Jahre eine reguläre Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Stadtverkehr Hildesheim im Rahmen einer In-House-Vergabe nach Artikel 5 Absatz 1 EU - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch die Stadt an den SVHI erfolgen. Auf der Grundlage eines solchen öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) kann der Stadtverkehr mit Hilfe öffentlicher Gelder beihilfenrechtskonform finanziert werden. Die aktuell noch bestehende allgemeine Vorschrift nach (EG) Nr. 1370/2007 für den Stadtverkehr – auf deren Grundlage SVHI als eigenwirtschaftlicher Betreiber Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr nach § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) erhält – tritt mit Inkrafttreten des öffentlichen Dienstleistungsauftrags außer Kraft.

 

Ab dem 01.05.2025 wird der SVHI diese Mittel auf der Grundlage des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages erhalten. Ein Nebeneinander von zwei Finanzierungsinstrumenten würde nur unnötigen Verwaltungsaufwand generieren. Die Direktvergabe eröffnet der Stadt und SVHI/Stadtwerke die Möglichkeit, zum sogenannten Steuerlichen Querverbund zurückzukehren und dessen Rahmen zur Finanzierung der Verkehrsleistungen mit zu nutzen. Erforderlich ist in diesem Fall eine Zustimmung der Finanzbehörden.

 

Das der Direktvergabe zugrundeliegende Verfahren erfordert zunächst eine europaweite Vorabbekanntmachung der Vergabeabsicht. Diese muss spätestens zum 01.11.2023 veröffentlicht werden, damit die daran anschließenden Fristen eine Betriebsaufnahme zum 01.05.2025 sicherstellen.

 

Die Vorabbekanntmachung besteht neben einem standardisierten EU-Formular aus einem sogenannten ergänzenden Dokument. Beide sind als Anlage beigefügt.

 

Wesentliche Inhalte des ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung:

 

Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelte und Standards

 

Die Umstellung auf E-Busse auf der Grundlage der Clean Vehicles Directive / SaubFahrzeugBeschG

 

Die Anforderungen an das Fahrplanangebot sind beschrieben ausgehend von dem Fahrplanangebot 2017 einschließlich weniger Modifikationen.

 

Detailliertere Angaben dazu entnehmen sie den Anlagen.

 

Die Vorabbekanntmachung löst eine dreimonatige Frist aus, innerhalb derer interessierte Unternehmen die Verkehre auf eigenwirtschaftlicher Basis beantragen können. Die in der Vorabbekanntmachung bzw. dem ergänzenden Dokument beschriebenen Anforderungen sind Maßstab für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit etwaiger eigenwirtschaftlicher Anträge.

 

Mit der geplanten Direktvergabe wird es für den Aufgabenträger Stadt Hildesheim zukünftig wieder leichter sein, Einfluss auf das Verkehrsangebot des SVHI zu nehmen. Auf der Grundlage des öffentlichen Dienstleistungsauftrages kann die Stadt das künftige ÖPNV-Angebot umfassend steuern und gestalten. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird zu diesem Zwecke Öffnungsklauseln enthalten, welche die Zu- und Abbestellung bzw. Veränderung von Leistungen ermöglichen.

 

Das Verkehrsangebot, das nach dem 01.05.2025 dann tatsächlich umgesetzt werden soll, wird im Rahmen der Aktualisierung des Nahverkehrsplans erarbeitet und abgestimmt. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, Alternativen zum seit 2017 etablierten System zu erarbeiten und mit einem breiten öffentlichen Abstimmungsprozess zu begleiten. Das Verfahren soll mit Schwerpunkt im Jahr 2024 durchgeführt werden, so dass – entsprechende Beschlüsse vorausgesetzt – Modifikationen gegebenenfalls bereits zur Betriebsaufnahme 2025 umgesetzt werden können.

 

Als Voraussetzung für die Direktvergabe müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

 

  1. Die Stadt muss die Kontrolle über die SVHI wie über eine eigene Dienststelle ausüben. Da dies derzeit aufgrund der Gesellschaftsform der zwischen Stadt und SVHI geschalteten Stadtwerke Hildesheim AG und der damit verbundenen Weisungsfreiheit des Vorstands der Stadtwerke nicht gegeben ist, bedarf es einer Umstrukturierung im Verhältnis der Stadtwerke AG und der SVHI. Hierfür wurden bereits im Vorfeld der 2015/2016 geplanten Direktvergabe Modelle entwickelt, die nunmehr zu aktualisieren sind.

 

  1. Die SVHI muss im Wesentlichen für die Stadt tätig sein. Die Erfüllung des Wesentlichkeitskriteriums wird derzeit geprüft. Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen bereits erfüllt werden bzw. erfüllt werden können.

 

  1. Schließlich muss der SVHI einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen selbst erbringen. Das steht hier außer Frage in Anbetracht der Tatsache, dass SVHI 100% der Leistung selbst erbringt.

 

Diese Kriterien müssen spätestens zum Beginn des neuen öDA – am 01.05.2025 erfüllt sein. Zum ersten Kriterium wird ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich sein, der zu gegebener Zeit vorgelegt wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zum 01.05.2025 beabsichtigt die Stadt Hildesheim für einen Zeitraum von 10 Jahren die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) im Sinne der EU – Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr Hildesheim an SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH & Co.KG im Wege einer Direktvergabe nach Maßgabe von § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

 

  1. Die Vorabbekanntmachung gemäß Anlagen im EU-Amtsblatt nach Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird beschlossen.

 

  1. Die Vorabbekanntmachung wird bis spätestens zum 01.11.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- EU Formular Vorabbekanntmachung

- Anforderungen im Rahmen der Vorabbekanntmachung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EU Formular Vorabbekanntmachung (173 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anforderungen im Rahmen der Vorabbekanntmachung (319 KB)      
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