|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brouër referierte die Vorlage, mithilfe der im elektronischen Anhang zu findenden Präsentation.
Herr Bettels äußerte, dass es einen enormen Geltungsbereich geben würde. Sollte das Gremium den Beschluss fassen, wäre eine Rücknahme von Teilen des Geltungsbereiches ein freies Ermessen. Er erinnerte außerdem, dass kein Wohngebiet zu Gunsten von Stellplätzen entwickelt werden sollte. Der Ortsrat habe sehr große Bedenken, dieser möchte eine Verkleinerung des Geltungsbereiches.
Herr Räbiger merkte an, dass innerhalb der Vorlage von einem Mietwohnungsanteil für sozialen Wohnungsbau in Höhe von 20 Prozent die Rede wäre. Wie sei der bezahlbare Wohnraum definiert.
Frau Döring antwortete, dass es nicht unüblich sei, dass sich bei der Bearbeitung eine Änderung des Geltungsbereiches ergeben würde. Eine Parkpalette sei kein massives Parkhaus. Dieses Modell sei eine gute Alternative, da ein Stellplatznachweis aktuell notwendig sei, sollte sich die Situation in der Zukunft ändern und es würde die Parkpalette in diesem Maße nicht mehr benötigt werden, könnte die Parkpalette anderswo genutzt werden.
Herr Kittel fragte, woran die Sozialwohnungen festgemacht würden, beispielsweise an einem B-Schein. Des Weiteren fragte er, weshalb der Name Hohnsenhöfe gewählt worden sei und er äußerte, dass eine Parkfläche neben einem Schulhof sowie neben der Pathologie in seinen Augen ungünstig sei.
Frau Brouër antwortete, dass der soziale Wohnraum vertraglich abgesichert würde, wobei eine konkrete Höhe noch nicht feststehen würde. Des Weiteren sei der Name von dem Investor vorgeschlagen worden, dieser habe der Verwaltung gefallen, weshalb er übernommen wurde. Bezüglich der Parkplätze könnte man die Parkpalette optisch anpassen oder ggf. mit einem Gebäude kombiniert werden. Aktuell sei ebenfalls ein Parkplatz an der Stelle aufzufinden.
Herr Dr. Kumme sagte, dass das Schaffen von Wohnraum wichtig wäre, ebenso wie die Einbindung der Ortsräte. Vor dem Erlass des Bebauungsplanes sollte der Orstrat erneut eingebunden werden.
Herr Bettels bemängelte die unkonkreten Antworten, da z.B. nicht klar geäußert wurde, ob für den sozialen Wohnungsbau ein B-Schein notwendig sei. Bei einem Austausch mit dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern stelle er ebenfalls Unzufriedenheit bezüglich des Projektes fest. Es blieben aktuell zu viele Fragen offen, weshalb er das Gremium bittet den Beschluss heute nicht zu fassen.
Herr Hansen äußerte, dass Parkplätze bei der Wohnraumschaffung notwendig wären. Er sehe eine gute Chance in dem Projekt. Außerdem fragte er, ob angedacht sei den Wohnraum zum Teil auch gewerblich zu nutzen.
Frau Brouër antwortete, dass es aktuell erst um den Aufstellungsbeschluss gehen würde, der für die Investoren wichtig sei. Da es sich um einen angefangenen Prozess handeln würde, könne zu diesem Zeitpunkt nicht auf alles eine Antwort folgen. Des Weiteren besitze die Kommune die Planungshoheit, weshalb nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer vorher gefragt werden müssten, der Geltungsbereich könne bei anderen Bedingungen geändert werden.
Herr Bettels befürwortete die Umsetzung von innerstädtischen Wohnraum, jedoch müsse das Gremium wissen was es bekommen würde. Wenn der Beschluss gefasst werden sollte, stünde der Geltungsbereich wie aktuell vorgegeben. Nur durch die Initiative der Verwaltung könnte dieser geändert werden, nicht jedoch durch das Gremium.
Frau Döring antwortete, dass es wichtig sei den Prozess zuzulassen und sich auf den Weg dorthin zu machen. Die Entscheidung sei wichtig für die Zusammenarbeit mit dem Investor. Der Geltungsbereich könne sich im Nachhinein ändern, dieser könnte auch beispielsweise noch größer werden. Der Stellplatznachweis sei ebenfalls notwendig, da für eine Wohneinheit aktuell ein Stellplatz gefordert werde. Weiteres Parken im öffentlichen Raum solle außerdem vermieden werden, was ebenfalls nicht ohne neu hinzukommende Stellplätze möglich wäre. Ebenso stimmte sie Frau Brouër zu, da die Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer Änderung aus Sicht des Planerfordernisses nicht zustimmen müssten. Sie bat daher das Gremium dem Beschluss zuzustimmen.
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 43 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung HM 43 „Hohnsenhöfe" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist nach Rechtskraft des Bebauungsplans gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2021_05_05_Hohnsenhöfe (1950 KB) |