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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bettels referierte die Vorlage und wunderte sich, dass die Entscheidungszuständigkeit beim Ortsrat liege solle. Er berichtete über seinen Schriftverkehr mit dem Gericht und verlas diesen. Er habe zudem auch dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) eine Organzuständigkeit entnehmen können. Daher werde gerügt, dass diese Vorlage nicht vom Rat entschieden werde. Er wies auch darauf hin, dass der Ortsratsbeschluss bereits über ein Jahr alt sei.
Frau Groenda-Meyer sagte, dass der Ortsrat Herrn Dietrich bereits in der Ortsratssitzung am 15.03.2017 als Schiedsmann gewählt habe und dieser die Wahl angenommen habe. Hier sei der Vorlage zu entnehmen, dass „Herr Dietrich signalisiert habe, für eine erstmalige Wahl zur Verfügung zu stehen“. Dies entspräche nicht dem damaligen Beschluss, sie bitte daher um entsprechende Ergänzung des Sachverhalts.
geänderter Beschluss:
Es wird ein Schiedsamtsbezirk gem. § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NKomVG für die Ortschaft Stadtmitte/Neustadt eingerichtet.
1.) Herr Uwe Dietrich wird für eine Amtszeit von 01.08.2018 - 31.07.2023 als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II (Stadtmitte/Neustadt) gewählt.
2.) Herr Uwe Dietrich nimmt die Wahl zum Schiedsmann an.
3.) Eine Bestellung beider Schiedspersonen erfolge durch den Rat, insoweit wird gerügt, dass diese Vorlage in der Beratungsfolge nicht die Zuständigkeit des Rates aufweist.
4.) Der Sachverhalt wird dahingehend ergänzt, dass Herr Dietrich die Wahl zum Schiedsmann bereits am 15.03.2017 angenommen habe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig