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Sachverhalt:
Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt hat in seiner Sitzung vom 15.03.2017 den Willen bekundet, zukünftig gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NKomVG einen eigenen Schiedsamtsbezirk für die Ortschaft einzurichten und selbst eine Schiedsperson zu wählen.
Gemäß § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Des Weiteren soll in das Amt nicht berufen werden, wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt und wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Neben den Ortsratsmitgliedern ist auch die Öffentlichkeit aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Schiedspersonen einzureichen. Im Rahmen dieser Vorlage können weitere Wahlvorschläge eingebracht werden, die dem Ortsrat gemeinsam mit weiteren eingegangenen Vorschlägen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Herr Uwe Dietrich hat bereits signalisiert, für eine erstmalige Wahl zur Verfügung zu stehen.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Schiedsamtsbezirk gem. § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NKomVG für die Ortschaft Stadtmitte/Neustadt eingerichtet.
Herr Uwe Dietrich wird für eine Amtszeit von 01.08.2018 - 31.07.2023 als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II (Stadtmitte/Neustadt) gewählt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Übersichtskarte Schiedsamtsbezirke
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtskarte Schiedsamtsbezirke (2830 KB) |