Stadt Hildesheim

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Auszug - Satzung für die städtischen Friedhöfe und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ortsrates Drispenstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Drispenstedt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
07/293 Satzung für die städtischen Friedhöfe und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Martin Wegener
2. Bernd Kieslinger
Federführend:66.2 Grünflächen und Friedhöfe Beteiligt:Dezernat B
Bearbeiter/-in: Admin, Admin  Dezernat C
   63 Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten
   66 Fachbereich Tiefbau und Grün
   13 Rechtsamt
   20 Fachbereich Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wegener vom Fachbereich Grün, Straße und Vermessung referierte die Beschlussvorlage, Vorlage-Nr

Herr Wegener vom Fachbereich Grün, Straße und Vermessung referierte die Beschlussvorlage, Vorlage-Nr. 07/293. In seinen Ausführungen verwies er auf die nachstehend aufgeführten wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung.

 

- Angebotserweiterung bei den Grabarten

- Lockerung von Beschränkungen bei der Grabgestaltung,

- Verzichtsmöglichkeit durch Rückgabe des Nutzungsrechts

- Aufhebung der Bestattungsbezirke

- Verfahrenstechnische Vereinfachungen, um ungepflegte Gräber zu beseitigen.

 

Bezüglich der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim verwies Herr Wegener auf den sich in den letzten Jahren ergebenden rückläufigen Kostendeckungsgrad im Gebührenhaushalt der Friedhöfe, der den Fachbereich 20 (Finanzen) veranlasst habe, diese den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

 

In der sich anschließenden Diskussion war man sich einig, den bisherigen Bestattungsbezirk Drispenstedts nicht aufzugeben. Man zeige aber Bereitschaft, den bestehenden Bezirk "Alt Drispenstedt" auf ganz Drisenstedt zu erweitern. Die Gebührensatzung werde, da die neuen Gebührensätze nicht nachvollziehbar, abgelehnt. In diesem Zusammenhang würde sich auch die Frage stellen, warum entsprechende Grabstellen auf kirchlichen Friedhöfen gravierend günstiger wären.

 

Beschluss 1:

Beschluss 1:

Die Satzung für die städtischen Friedhöfe wird mit der Maßgabe beschlossen, dass für Drispenstedt weiterhin ein Bestattungsbezirk gilt, der den Bereich ganz Drispenstedts umfasst und eine Belegung von außerhalb ausschließt. Für das III. Quartal wird um eine Statistik der tatsächlich im Jahr 2008 erfolgten Belegung der Grabstätten gebeten, um die Auswirkungen dieser Satzungsänderung hinsichtlich der Änderung bei den Bestattungsbezirken (Zunahme der Belegungen) zu erfahren.

 

Beschluss 2:

Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 1:

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 1:

Einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss 2:

9 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

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