|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Wegener vom Fachbereich Grün, Straße und Vermessung referierte die
Beschlussvorlage, Vorlage-Nr. 07/293. In seinen Ausführungen verwies er auf die
nachstehend aufgeführten wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung.
-
Angebotserweiterung bei den Grabarten
-
Lockerung von Beschränkungen bei der Grabgestaltung,
-
Verzichtsmöglichkeit durch Rückgabe des Nutzungsrechts
-
Aufhebung der Bestattungsbezirke
-
Verfahrenstechnische Vereinfachungen, um ungepflegte Gräber zu beseitigen.
Bezüglich
der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim verwies Herr Wegener
auf den sich in den letzten Jahren ergebenden rückläufigen Kostendeckungsgrad
im Gebührenhaushalt der Friedhöfe, der den Fachbereich 20 (Finanzen) veranlasst
habe, diese den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
In der sich anschließenden Diskussion war man sich einig, den bisherigen Bestattungsbezirk Drispenstedts nicht aufzugeben. Man zeige aber Bereitschaft, den bestehenden Bezirk "Alt Drispenstedt" auf ganz Drisenstedt zu erweitern. Die Gebührensatzung werde, da die neuen Gebührensätze nicht nachvollziehbar, abgelehnt. In diesem Zusammenhang würde sich auch die Frage stellen, warum entsprechende Grabstellen auf kirchlichen Friedhöfen gravierend günstiger wären.
Beschluss
1:
Die Satzung für die städtischen Friedhöfe wird mit der Maßgabe beschlossen, dass für Drispenstedt weiterhin ein Bestattungsbezirk gilt, der den Bereich ganz Drispenstedts umfasst und eine Belegung von außerhalb ausschließt. Für das III. Quartal wird um eine Statistik der tatsächlich im Jahr 2008 erfolgten Belegung der Grabstätten gebeten, um die Auswirkungen dieser Satzungsänderung hinsichtlich der Änderung bei den Bestattungsbezirken (Zunahme der Belegungen) zu erfahren.
Beschluss
2:
Die
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
zu Beschluss 1:
Einstimmig
Abstimmungsergebnis
zu Beschluss 2:
9
Nein-Stimmen
Der
Antrag ist somit abgelehnt.