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Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat sich die Einstellung der Friedhofsnutzer erheblich geändert. Auf der einen Seite gibt es die engagierten Nutzer, welche nicht in die bestehende enge Nutzungsstruktur gedrängt werden wollen. Hier gibt es vielfach den Wunsch nach mehr Individualität.
Auf der anderen Seite wollen viele ihren übernommenen Pflichten nicht mehr nachkommen. Sie suchen mit juristischem Beistand nach Auswegen, um ihre Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen.
Um auf beide Tendenzen einzugehen und ein nachfrageorientiertes Angebot zu schaffen, aber auch um finanzielle Ausfälle zu vermeiden und ein praktikables Instrumentarium zur Durchsetzung der notwendigen Pflege der Gräber zu schaffen, ist eine Neukonzeption der Friedhofssatzung nötig. In Anlage 1 sind die wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung dargestellt. Anlage 2 enthält eine Modellrechnung, die einen Vergleich der Grabnutzungsgebühren für ein Wahlgrab mit 2 Grabstellen enthält.
Ein direkter Vergleich der neuen Friedhofssatzung (Anlage 3) mit der bestehenden (Anlage 4) ist nur bedingt möglich, da Bestimmungen deutlicher im Sachzusammenhang geregelt werden.
Bei Annahme und In-Kraft-Treten dieser Satzung wird der Änderung der Bestattungskultur nachgekommen, finanzielle Verluste werden vermieden und die Verwaltungsarbeit wird effizienter gestaltet.
Die bisherige Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim datiert aus dem Jahre 1981. Die letzte Festsetzung der Gebühren erfolgte im Jahre 1994.
In den letzten Jahren hat sich ein rückläufiger Kostendeckungsgrad im Gebührenhaushalt der Friedhöfe ergeben.
Diese Entwicklung basiert zum Einen auf der Kostenentwicklung in den vergangenen 13 Jahren. Löhne und Sachkosten sind in dem Zeitraum gestiegen und tragen ihren Anteil zum sinkenden Kostendeckungsgrad bei.
Auf der anderen Seite ändert sich die Nachfragestruktur.
Die klassische Erdbeisetzung im Wahl- oder Reihengrab wird zunehmend weniger nachgefragt. Der Trend geht auf der einen Seite zu pflegeleichten, preiswerten Bestattungen deren extremste Ausbildung das anonyme Urnengrab ist. Auf der anderen Seite wird das individuelle Grab gewünscht, auch in ganz neuen Varianten wie der Urnenbestattung unter einem Baum.
Unter Beteiligung der ortsansässigen Bestatter ist das Angebotsspektrum erweitert worden.
Die neue Angebotsbreite in Verbindung mit der aktuellen Kostenstruktur ergibt die neue Gebührensatzung, welche als Anlage 5 beiliegt.
Ein Vergleich mit den derzeit noch gültigen Gebühren ist nicht mehr möglich. Gleichwohl ist der alte Gebührentarif als Anlage 7 beigefügt.
Die Kalkulation der neuen Gebühren ist in der Anlage 6 dargelegt.
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen bestehen in einer Erhöhung des Kostendeckungsgrades.
Bei Annahme und Inkrafttreten dieser Satzung lassen sich im Haushaltsjahr 2008 bei gleichem Nutzungsumfang in der neuen Struktur Einnahmen von ca. 1,8 Millionen € erzielen. Ergänzt werden diese Einnahmen um weitere, kleinere Positionen wie Mieteinnahmen von Wohnungen auf den Friedhofsgeländen, der Erstattung von Pflegekosten für die Kriegsgräber etc. welche sich in der Summe auf 83.600 € belaufen.
Bei erwarteten Ausgaben von 2,14 Millionen € ergibt sich dabei ein Defizit von ca. 260.000 €.
Dieses Defizit repräsentiert den Grünwert der Friedhöfe in Höhe von 250.000 € und die aus dem Haushalt zu finanzierende Pflege der denkmalgeschützten Gräber. Eine Erläuterung zum Grünwert von Friedhöfen ist der Anlage 8 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung für die städtischen Friedhöfe und die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim werden beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage |
| nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Anlagen:
Anlage 1 Erläuterung der wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung, FB 66.2
Anlage 2 Vergleichsrechnung Grabnutzungsgebühren, FB 66.2
Anlage 3 - Neue Friedhofssatzung, FB 66.2
Anlage 4 - Bestehende Friedhofssatzung, FB 66.2
Anlage 5 - Neue Gebührensatzung, FB 20
Anlage 6 - Gebührenkalkulation, FB 20
Anlage 7 - Bestehende Gebührensatzung, FB 20
Anlage 8 - Anteil des „öffentlichen Grüns“ auf kommunalen Friedhöfen, FB 20
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Erlaeuterung_Friedhofsatzung_Anl1 (25 KB) | (49 KB) | |||
2 | öffentlich | Vergleichsrechn_Anl2 (25 KB) | (46 KB) | |||
3 | öffentlich | Friedhofssatzung_Neu_Anl_3neu (283 KB) | (115 KB) | |||
4 | öffentlich | Bestehende_Friedhofssatzung_Anl_4 (165 KB) | (131 KB) | |||
5 | öffentlich | Neue_Gebuehrensatzung_Anl_5 (47 KB) | (91 KB) | |||
6 | öffentlich | Gebuehrenkalkulation_Anl_6 (96 KB) | (78 KB) | |||
7 | öffentlich | Bestehende_Gebuehrensatzung_Anl_7 (105 KB) | (75 KB) | |||
8 | öffentlich | Info-Gruenwert_Anl_8 (21 KB) | (69 KB) |