Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/293  

Betreff: Satzung für die städtischen Friedhöfe und Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Martin Wegener
2. Bernd Kieslinger
Federführend:66.2 Grünflächen und Friedhöfe Beteiligt:Dezernat B
Bearbeiter/-in: Admin, Admin  Dezernat C
   63 Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten
   66 Fachbereich Tiefbau und Grün
   13 Rechtsamt
   20 Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
05.11.2007 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgezogen   
03.12.2007 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgezogen   
05.12.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ortsrat Drispenstedt Vorberatung
10.12.2007 
Sitzung des Ortsrates Drispenstedt abgelehnt   
Ortsrat Himmelsthür Vorberatung
10.12.2007 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür abgelehnt   
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.12.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Erlaeuterung_Friedhofsatzung_Anl1 PDF-Dokument
Vergleichsrechn_Anl2 PDF-Dokument
Friedhofssatzung_Neu_Anl_3neu PDF-Dokument
Bestehende_Friedhofssatzung_Anl_4 PDF-Dokument
Neue_Gebuehrensatzung_Anl_5 PDF-Dokument
Gebuehrenkalkulation_Anl_6 PDF-Dokument
Bestehende_Gebuehrensatzung_Anl_7 PDF-Dokument
Info-Gruenwert_Anl_8 PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

Satzung für die städtischen Friedhöfe

 

In den letzten Jahren hat sich die Einstellung der Friedhofsnutzer erheblich geändert. Auf der einen Seite gibt es die engagierten Nutzer, welche nicht in die bestehende enge Nutzungsstruktur gedrängt werden wollen. Hier gibt es vielfach den Wunsch nach mehr Individualität.

Auf der anderen Seite wollen viele ihren übernommenen Pflichten nicht mehr nachkommen. Sie suchen mit juristischem Beistand nach Auswegen, um ihre Verpflichtungen nicht erfüllen zu müssen.

Um auf beide Tendenzen einzugehen und ein nachfrageorientiertes Angebot zu schaffen, aber auch um finanzielle Ausfälle zu vermeiden und ein praktikables Instrumentarium zur Durchsetzung der notwendigen Pflege der Gräber zu schaffen, ist eine Neukonzeption der Friedhofssatzung nötig. In Anlage 1 sind die wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung dargestellt. Anlage 2 enthält eine Modellrechnung, die einen Vergleich der Grabnutzungsgebühren für ein Wahlgrab mit 2 Grabstellen enthält. 

Ein direkter Vergleich der neuen Friedhofssatzung (Anlage 3) mit der bestehenden (Anlage 4) ist nur bedingt möglich, da Bestimmungen deutlicher im Sachzusammenhang geregelt werden.

 

Bei Annahme und In-Kraft-Treten dieser Satzung wird der Änderung der Bestattungskultur nachgekommen, finanzielle Verluste werden vermieden und die Verwaltungsarbeit wird effizienter gestaltet.

 

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim

 

Die bisherige Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim datiert aus dem Jahre 1981. Die letzte Festsetzung der Gebühren erfolgte im Jahre 1994.

In den letzten Jahren hat sich ein rückläufiger Kostendeckungsgrad im Gebührenhaushalt der Friedhöfe ergeben.

Diese Entwicklung basiert zum Einen auf der Kostenentwicklung in den vergangenen 13 Jahren. Löhne und Sachkosten sind in dem Zeitraum gestiegen und tragen ihren Anteil zum sinkenden Kostendeckungsgrad bei.

Auf der anderen Seite ändert sich die Nachfragestruktur.

Die klassische Erdbeisetzung im Wahl- oder Reihengrab wird zunehmend weniger nachgefragt. Der Trend geht auf der einen Seite zu pflegeleichten, preiswerten Bestattungen deren extremste Ausbildung das anonyme Urnengrab ist. Auf der anderen Seite wird das individuelle Grab gewünscht, auch in ganz neuen Varianten wie der Urnenbestattung unter einem Baum.

Unter Beteiligung der ortsansässigen Bestatter ist das Angebotsspektrum erweitert worden.

Die neue Angebotsbreite in Verbindung mit der aktuellen Kostenstruktur ergibt die neue Gebührensatzung, welche als Anlage 5 beiliegt.

Ein Vergleich mit den derzeit noch gültigen Gebühren ist nicht mehr möglich. Gleichwohl ist der alte Gebührentarif als Anlage 7 beigefügt.

Die Kalkulation der neuen Gebühren ist in der Anlage 6 dargelegt.

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen bestehen in einer Erhöhung des Kostendeckungsgrades.

Bei Annahme und Inkrafttreten dieser Satzung lassen sich im Haushaltsjahr 2008 bei gleichem Nutzungsumfang in der neuen Struktur Einnahmen von ca. 1,8 Millionen € erzielen. Ergänzt werden diese Einnahmen um weitere, kleinere Positionen wie Mieteinnahmen von Wohnungen auf den Friedhofsgeländen, der Erstattung von Pflegekosten für die Kriegsgräber etc. welche sich in der Summe auf 83.600 € belaufen.

Bei erwarteten Ausgaben von 2,14 Millionen € ergibt sich dabei ein Defizit von ca. 260.000 €.

Dieses Defizit repräsentiert den Grünwert der Friedhöfe in Höhe von 250.000 € und die aus dem Haushalt zu finanzierende Pflege der denkmalgeschützten Gräber. Eine Erläuterung zum Grünwert von Friedhöfen ist der Anlage 8 zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die städtischen Friedhöfe und die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim werden beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlagen:

Anlage 1 Erläuterung der wesentlichen Änderungen der Friedhofssatzung, FB 66.2

Anlage 2 Vergleichsrechnung Grabnutzungsgebühren, FB 66.2

Anlage 3 -  Neue Friedhofssatzung, FB 66.2

Anlage 4 -  Bestehende Friedhofssatzung, FB 66.2

Anlage 5 - Neue Gebührensatzung, FB 20

Anlage 6 - Gebührenkalkulation, FB 20

Anlage 7 -  Bestehende Gebührensatzung, FB 20

Anlage 8 - Anteil des „öffentlichen Grüns“ auf kommunalen Friedhöfen, FB 20

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erlaeuterung_Friedhofsatzung_Anl1 (25 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Vergleichsrechn_Anl2 (25 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Friedhofssatzung_Neu_Anl_3neu (283 KB) PDF-Dokument (115 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Bestehende_Friedhofssatzung_Anl_4 (165 KB) PDF-Dokument (131 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Neue_Gebuehrensatzung_Anl_5 (47 KB) PDF-Dokument (91 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Gebuehrenkalkulation_Anl_6 (96 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Bestehende_Gebuehrensatzung_Anl_7 (105 KB) PDF-Dokument (75 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Info-Gruenwert_Anl_8 (21 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
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