Stadt Hildesheim

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Auszug - 1. Neufassung der Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 06.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsfeuerwehr Hildesheim
Ort: 31135 Hildesheim, An der Feuerwache 4-7
16/367 1. Neufassung der Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bertram, Martina
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrens stellte die Vorlage vor und wies auf die redaktionellen Änderungen hin.

 

Herr Hammer sagte, dass seines Erachtens die Anlage 2 in welcher das Kartenmaterial dokumentiert sei, fehle.

 

Herr Paasch überlegte, dass zwar der StEBA sachlich für dieses Thema zuständig sei, er hier aber auch eindeutig eine Beteiligung der betroffenen Ortsräte vermisse. Über diese Satzung dürfe nicht an den Ortsräten vorbei entschieden werden, zumindest sollten die Ortsräte hierüber informiert sein.

 

Herr König merkte an, dass er die "alte" Satzung aus dem Jahr 2002 nicht wie vermutet im Allris, sondern mühsam im Stadtrecht habe finden können. Er plädiere dafür Allris hier zu ergänzen.

 

Herr Ranke sagte, dass erst inhaltlich über diese Satzung entschieden werden müsse. Daher sei eine Beteiligung des StEBA vor der des FRIA wünschenswert. Er wisse, dass er mit dieser Meinung von der der Verwaltung abweiche, dennoch bliebe er dabei.

 

Herr Bringmann sagte, dass er eine Gegenüberstellung der alten mit der neuen Satzung vermisse. Aus Übersichtlichkeitsgründen sei eine solche Synopse stets willkommen.

 

Herr Ranke fasste zusammen, dass eine Entscheidung über diese Vorlage nur mit vielen Vorbehalten fallen könne. Nach kurzer Diskussion beantragte er, die Vorlage als unbehandelt in die Fraktionen zu verweisen. Die Verwaltung könne in der Zwischenzeit die benötigten Informationen nacharbeiten. Dann habe sich auch der StEBA inhaltlich mit der Satzung beschäftigt und der FRIA bekäme die Vorlage danach.


Beschluss:

 

Die Vorlage wird als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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