|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kriesinger referierte die Vorlage.
Herr Dr. Gottschlich verwies auf das knappe Wahlergebnis von lediglich 11 Stimmen Abstand. Zwar sei die Wahlanfechtung nur aus gesetzlichen Gründen möglich, er bitte aber um Auskunft, ob die Verwaltung die Stimmen nachgezählt habe.
Herr OB Dr. Meyer antwortete, dass sich die Verwaltung mit dem Ablauf der Wahl beschäftigt habe, aber nicht mit einer theoretischen Wahrscheinlichkeitsprognose deren Ergebnisse. Ob 5, 11 oder 50 Stimmen als "knapp" zu gelten hätten, sei zudem nicht definiert. Die Verwaltung habe deshalb nach konkreten Anzeichen für einen nicht korrekten Wahlablauf geschaut, dazu aber keine Hinweise gefunden.
Herr Dr. Gottschlich beharrte darauf, dass ein Abstand von nur 11 Stimmen statistisch relevant sei und zumindest mit statistischen Methoden eine Abschätzung für die Richtigkeit des Wahlergebnisses hätte erfolgen können.
Herr OB Dr. Meyer verwies erneut darauf, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für einen rechtswidrigen Wahlgang gegeben habe.
Beschluss:
Gem. § 48 Abs. 1 NKWG wird der Wahleinspruch von Frau Maj Carolin Engelhardt vom 20.09.2016 als zulässig aber unbegründet zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung