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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Husch stellte die Vorlage ausführlich anhand einer Präsentation (s. elektronische Anlage) vor.
Frau Bernhard-Hellberg fragte nach, wer die Kosten für Umbaumaßnahmen trage.
Herr Husch erwiderte, dass der Investor einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt schließe und sich damit verpflichte, sämtliche Kosten, auch für den Ausbau des Knotenpunktes, zu übernehmen.
Frau Boyu wollte wissen, ob Anliegergebühren zu entrichten seien.
Herr Husch erläuterte, dass es sich um ein privates Vorhaben handele und daher keine Anliegergebühren anfallen würden.
Frau Boyu regte an auch hier über eine Kreisellösung nachzudenken.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans HM/OS 139 „Bei Vier Linden" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Auslegung HMOS 139_OR (1395 KB) |