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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kittel stellte die Vorlage vor und bat um Beantwortung der Fragen.
Herr Schmitz informierte, dass eine schriftliche Beantwortung der Fragen auf den Weg gebracht worden sei.
Die Fragen können wie folgt beantwortet werden:
- Für die Beseitigung der Prüfmängel sei die EVI verantwortlich
- Überprüft werde die Mängelbeseitigung nicht
- Innerhalb von 4 Jahren solle eine Mängelbeseitigung statt finden, dieser Zeitrahmen sei so großzügig gestaltet, da es unterschiedliche Mängel gebe, ein Mangel kann beispielsweise eine fehlende Deckelkette sein. So ein geringer Mangel habe keinerlei Auswirkung auf die Funktion, deshalb sei die Beseitigung so langfristig angesetzt. Funktionsmängel werden sofort beseitigt.
- Für den Fall, dass ein Mangel nicht beseitigt werde, gebe es eine entsprechende Vertragsklausel, dass der Mangel seitens eines Dritten behoben werden und die entstehenden Kosten der EVI in Rechnung gestellt werden können.
Bisher gebe es keinen bekannten Fall, dass ein Mangel in der Vergangenheit nicht behoben wurde.
Herr Bartels sagte, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Dokumentation über gemeldete Mängel gebe, dass er es aber als Anregung ansehe, künftig Kopien als Übersicht zu sammeln.