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Auszug - Auf Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung des Pachtvertrages mit HTC Rot-Weiß ? Ergänzung  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 25.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:43 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Sir Hans Adolf Krebs
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2.OG, Raum 206
13/398-1 Auf Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung des Pachtvertrages mit HTC Rot-Weiß ? Ergänzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Verfasser:Kellner, JohannesBezüglich:
13/398
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Kellner, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Knackstedt erklärte zunächst, dass Vertragsinhalte zu Erbbaurechtsverhältnissen in öffentlicher Sitzung nicht zu behandeln sind.

 

Herr Müller, Vorstandsmitglied des HTC-Rot-Weiß, erläuterte die Vereinssituation. Er betonte, dass die Tennishalle renovierungsbedürftig sei, er befürchte eine Gefahr durch Schneelast über den Winter. Die Renovierung würde durch Förderer in Eigenleistung des Vereins erfolgen, allerdings bräuchte man vorab eine gewisse Sicherheit durch die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages. Ein entsprechender Antrag liege vor.

 

Frau Dr. Möllring verteilte einen Ergänzungsantrag (13/398-1) als Tischvorlage und erläuterte beide Anträge. Ihr Ansinnen sei es, dem Sportausschuss während der Beratungen zum Sportflächenkonzept zu signalisieren, dass der Stadtentwicklungsausschuss mit einem Verbleib des Vereins am jetzigen Standort und ggf. einer Änderung des Flächennutzungsplans einverstanden wäre.

 

Frau Tzschentke äerte Verständnis für den Verein, sie betonte aber, dass man an dem bestehenden Ratsbeschluss vom 24.06.13 festhalten wolle. Man könne zusagen, dass nach Erstellung des Sportflächenkonzeptes das Thema vorrangig zu behandeln sei.

 

Herr Hollenbach sagte, er könne zwar eine wohlwollende Kenntnisnahme abgeben, allerdings sei ein Sportflächenkonzept gewünscht, welches nicht durch Einzelentscheidungen zu zerpflücken sei. Man würde ansonsten einen Präzedenzfall für andere Vereine schaffen.

 

Herr Wodsack erklärte, dass man nicht dem Sportflächenkonzept vorgreifen wolle. Er erinnerte allerdings daran, dass sich Vertreter aller Fraktionen für den Erhalt der bisherigen Sportflächen des HTC Rot-Weiß ausgesprochen hätten. Daher sei der jetzt gestellte Ergänzungsantrag nur konsequent. Dabei solle das Sportflächenkonzept nicht zerpflückt werden, allerdings gebe es in diesem Verein durch die Tennishalle und das Clubhaus im Erbbaurechtsverhältnis eine besondere Konstellation, die zu berücksichtigen sei.

 

Herr Kittel sagte, er wisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, ob der Erhalt der Sportflächen des HTC Rot-Weiß Ergebnis des Sportflächenkonzeptes werde. Er sehe keinen Sinn in der jetzigen Beschlussfassung, da es keinen neuen Sachverhalt gebe.

 

Herr Regel, Vereinsmitglied des HTC Rot-Weiß, verdeutlichte erneut die prekäre Situation des Vereins.

 

Frau Dr. Möllring brachte vor, dass die bisherige Beschlusslage vorgebe, den Flächennutzungsplan nicht zu ändern und nicht über den Verbleib des Vereins zu entscheiden, bis das Sportflächenkonzept stehe. Für den Fall, dass sich der Sportausschuss im Rahmen des Sportflächenkonzepts für den Verbleib aussprechen würde, werde ihm durch diesen Antrag überhaupt erst die Möglichkeit gegeben, so zu entscheiden. In diesem Falle könne in der Ratssitzung im November ein Beschluss gefällt werden.

 

Frau Tzschentke sprach den Ratschlag aus, den Antrag zunächst zurückzuziehen, um die ersten Beratungen zum Sportflächenkonzept abzuwarten.

 

Herr Kittel äerte sein Unverständnis, warum der Sportausschuss in seiner Entscheidung nach bisheriger Beschlusslage gehindert sein solle.

 

Herr Dr. Brummer verwies auf den städtebaulichen Aspekt des Flächennutzungsplans, der eine gemischte Baufläche vorsehe, bei der nur eine Sportnutzung allein ohne Wohnnutzung nicht zulässig sei. Bei Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages entstehe eine neue Sachlage, die den bisherigen Bestandsschutz aufhebe. Somit sei eine Verlängerung ohne Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zulässig.

 

Frau Tzschentke machte deutlich, dass sie den Antrag nur ablehnen oder zurückstellen könne. Es gebe noch erheblichen Gesprächsbedarf in den Fraktionen.

 

Herr Dr. Brummer sagte zu, in der Dezernentenbesprechung die Koordination voranzutreiben, dass beide Ausschüsse darüber entscheiden können.

 

Nach ausgiebiger Diskussion bestand Einvernehmen, den Antrag zurückzustellen und in der nächsten Sitzung am 06.11.13 erneut zur Vorlage zu bringen.


Die Vorlage wurde zurückgestellt.


 

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