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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kittel regte an, im Beschlussvorschlag die Begriffe "unerwünscht" durch "unzulässig" zu ersetzen.
geänderter Beschluss:
1. Torf oder Torfmischprodukte werden in Hildesheim durch die Stadtverwaltung nicht mehr verwendet. Balkonkästen, Kübelpflanzen und andere Gefäß- und Topfpflanzen werden in torffreien handelsüblichen Erden oder Kompost angepflanzt. Die Regelung betrifft auch durch Fremdfirmen im Auftrag der Stadt verwendete Materialien.
2. Die Verwendung von Torf- oder torfartigen Produkten auf städtischen Friedhöfen und Grünflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine entsprechende Regelung wird im Rahmen einer Änderung der Friedhofssatzung eingearbeitet.
3. In Kleingartenanlagen, die durch die Stadtverwaltung bzw. den Bezirksverband verpachtet werden, sollen keine Torf- oder Torfmischprodukte eingesetzt werden. Dazu wird die Gartenordnung entsprechend geändert.
4. Der Einsatz von Torf-Rauch auf dem Stadtgebiet der Stadt Hildesheim zur Herstellung von Nahrungs- bzw. Lebensmitteln ist unzulässig.
5. Die Verbrennung von Torf zu Heizzwecken ist auf dem Stadtgebiet der Stadt Hildesheim unzulässig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig