Stadt Hildesheim

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Vorlage - 13/341  

Betreff: Torffreie Produkte auf kommunalen Flächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bertram, Martina
Federführend:66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
25.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
30.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt:

 

Der Einsatz torfhaltiger Produkte führt zur Abnahme der über Jahrmillionen entwickelten Moorflächen. Die für die Herstellung konventioneller Blumenerde durchgeführte Torfgewinnung zerstört Moore und damit seltene Biotope auf denen geschützte Arten wie z.B. der Sonnentau und auf dieses spezifische Biotop angewiesene Vögel leben (z.B. Bekassine, Birkhuhn). Außerdem sind Moore im hohen Maße in der Lage, das für die Klimaveränderungen verantwortliche Kohlendioxid zu binden. Bei fortgeführtem Torfabbau in Deutschland werden die Moore in 10 Jahren abgebaut sein. Ersatzstoffe wie Kompost, Rindenhumus, Rindenkompost sowie Holzfasern oder Kokosfasern sollen daher statt Torf Verwendung finden. Der Einsatz von torffreien Produkten wird daher, wie bereits durch Antrag 13/069 beschlossen, forciert. (Die Niedersächsische Landesregierung wird bis 2014 die Torfabbaugebiete aus dem Landesraumordnungsprogramm streichen)

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Torf oder Torfmischprodukte werden in Hildesheim durch die Stadtverwaltung nicht mehr verwendet. Balkonkästen, Kübelpflanzen und andere Gefäß- und Topfpflanzen werden in torffreien handelsüblichen Erden oder Kompost angepflanzt. Die Regelung betrifft auch durch Fremdfirmen im Auftrag der Stadt verwendete Materialien.

 

  1. Die Verwendung von Torf- oder torfartigen Produkten auf städtischen Friedhöfen und Grünflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine entsprechende Regelung wird im Rahmen einer Änderung der Friedhofssatzung eingearbeitet.

 

  1. In Kleingartenanlagen, die durch die Stadtverwaltung bzw. den Bezirksverband verpachtet werden, sollen keine Torf- oder Torfmischprodukte eingesetzt werden. Dazu wird die Gartenordnung entsprechend geändert.

 

  1. Der Einsatz von Torf-Rauch auf dem Stadtgebiet der Stadt Hildesheim zur Herstellung von Nahrungs- bzw. Lebensmitteln ist nicht erwünscht.

 

  1. Die Verbrennung von Torf zu Heizzwecken ist auf dem Stadtgebiet der Stadt Hildesheim unerwünscht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

 

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