|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Räbiger bat darum, in die Begründung einen Passus aufzunehmen, durch den die nach Bebauung noch vorhandenen Büsche, Sträucher und Bäume zwingend erhalten würden.
Herr Warnecke verwies auf den Verfahrensstand. Es solle nun der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Investor hoffe auf eine kurzfristige Baugenehmigung. Solche Festsetzungen hätten nach dem im BauGB vorgeschriebenen Verfahren zum Auslegungsbeschluss aufgenommen werden müssen. Im Falle einer jetzigen Nichtzustimmung wäre der Entwurf zu ändern, der Auslegungsbeschluss erneut zu fassen und die Auslegung zu wiederholen sowie ein erneuter Satzungsbeschluss zu fassen. Erst danach könne eine Baugenehmigung erteilt werden. Die aktuelle Formulierung in der Begründung und die Festsetzung im Bebauungsplan sichere den Bestand der Pflanzungen in dem in Rede stehenden Bereich, zumindest in der Form, dass ggf. Nachpflanzungen vorgeschrieben seien.
Herr Kretschmer unterbrach die Sitzung von 18:47 Uhr bis 18:49 Uhr und ließ anschließend über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Anregung der Polizeiinspektion Hildesheim wird, der Stellungnahme der Verwaltung entsprechend, nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsplan HW 315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan HW 315 „Café am Hohnsen“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Enthaltung