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Vorlage - 13/339  

Betreff: Bebauungsplan HW 315 "Café am Hohnsensee"
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
23.09.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stellungnahme Polizeiinspektion Hildesheim  
Bebauungsplan  
Begründung mit Grünordnungsplan und Maßnahmenblatt  

Sachverhalt:

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 der Stadt Hildesheim formuliert das städtebauliche Ziel die Innerste-Aue als wichtigsten öffentlichen Freizeit- und Erholungsraum Hildesheims zu stärken. Der Gastronomiestandort am östlichen Ufer des Hohnsensees stellt einen wichtigen Baustein der gewünschten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich dar. Durch die Erweiterung wird der Standort gesichert und in seiner der Erholung dienenden Funktion gefestigt. Dabei wird in besonderem Maße der landschaftlichen Einbindung durch festgesetzte Anordnung des Hauptbaukörpers, der Stellplätze sowie durch Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Rechnung getragen. Der neue Standort der Eiche fügt sich ebenfalls in das städtebauliche Konzept ein.

 

Die Unterrichtung und Erörterung zu diesem Bebauungsplan hat gemäß § 3 Abs. 1 in der Zeit vom 22.11.2010 bis 17.12.2010 stattgefunden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.11.2010 bis 15.12.2010 frühzeitig beteiligt. Dazu sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.

 

In der Zeit vom 26.06.2013 bis 25.07.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zu öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 21.06.2013 bis 26.07.2013.

 

Dabei wurde folgende abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben:

 

  1. Polizeiinspektion Hildesheim, mit Schreiben vom 19.07.2013 (Anlage 1):

 

Es wird angeregt, die Parkplatzproblematik besonders zu bedenken. Bereits ohne den Ausbau der Gastronomie sei der dortige Parkplatz stark frequentiert, was zu entsprechenden Problemen führe. Dies würde sich ohne Parkplatzausbau noch verschlimmern.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der öffentliche Parkplatz am Hohnsen wird sowohl von Erholungssuchenden als auch von Cafebesuchern frequentiert. Eine Erweiterung des Parkplatzes würde notwendigerweise die Flächen zur Erholung, z. B. den neu errichteten Trimmparcours oder die Uferbereiche des Sees, schmälern. Dies ist nicht im Interesse der Erholungsfunktion, die hier vorrangig zu erhalten und zu stärken ist.

 

Da der Eigentümer im Übrigen die für das geplante Bauvorhaben notwendigen Stellplätze auf eigenem Grundstück nachweist, sind dahingehend keine weiteren Forderungen zu stellen. Die Konzeption der Stellplatzanlagen im Naherholungsgebiet Innerste-Aue wird jedoch als Bestandteil des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan HW 311 „Innerste-Aue“ weiter zu thematisieren sein.

 

 

Die Beteiligung von Verbänden gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG i.V.m. § 38 BNatschG erfolgte vom 08.07.2013 bis 12.08.2013. Seitens der Verbände wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

 

Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Anregung der Polizeiinspektion Hildesheim wird, der Stellungnahme der Verwaltung entsprechend, nicht berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan HW 315 „Café am Hohnsensee“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan HW 315 „Café am Hohnsen“  wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 


Anlage/n:

  1. Stellungnahme Polizeiinspektion Hildesheim
  2. Bebauungsplan
  3. Begründung mit Grünordnungsplan und Maßnahmenblatt

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Polizeiinspektion Hildesheim (321 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsplan (900 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung mit Grünordnungsplan und Maßnahmenblatt (480 KB)      
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