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Auszug - Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump" - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
13/326 Bebauungsplan HO 95 "Am Ortsschlump"
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Burgdorf bemängelte, dass zum Auslegungsbeschluss bis heute kein grünordnerischer Fachbeitrag beigefügt gewesen sei. Zum Satzungsbeschluss sei ein grünordnerischer Fachbeitrag vom April 2013 beigefügt, in dem weitere Begehungen zum Thema Zugvögel erfolgen sollten. Sie fragte, ob weitere Begehungen mit welchem Ergebnis erfolgt seien. Sie selbst habe in diesem Gebiet eine lautstarke Nachtigall gehört, die der roten Liste angehören würde. Gemäß Artenschutzrecht müssten für eine solche Vogelart Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Sie fragte weiter, ob die untere Naturschutzbehörde beteiligt worden sei, da keine Stellungnahme zu finden sei.

 

Herr Räbiger monierte, dass die Verwaltung der Politik vorwegnehme, welche Stellungnahmen abwägungsrelevant seien. Man wolle die Stellungnahmen vorgelegt bekommen, um selbst zu entscheiden.

Herr Warnecke erläuterte, dass der Ausdruck „keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen“ bedeute, dass keine Stellungnahmen eingegangen seien, die nach BauGB zur Abwägung hätten vorgelegt werden müssen. Allgemeine Hinweise könnten auch ohne Ratsentscheid berücksichtigt werden. Der Verfahrensakte sei zu entnehmen, dass die aktuelle Fassung des grünordnerischen Fachbeitrags mit den notwendigen Hinweisen zum Artenschutz im Auslegungszeitraum mit ausgelegen habe, währenddessen die Einwände hätten vorgebracht werden müssen. Er erklärte weiter, dass bei diesem Grundstück ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt worden sei, bei dem keine Umweltprüfung und keine vorgezogene Beteiligung vorgesehen seien. Gleichwohl seien artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, wobei auch Einwände dagegen seitens der Verbände im Auslegungszeitraum hätten vorgebracht werden müssen. Dennoch könne man artenschutzrechtliche Belange auch im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigen. Formell sei das Verfahren korrekt abgelaufen.

 

Frau Dr. Möllring fragte, ob zwischenzeitlich Vereinbarungen mit den betroffenen Kleingärtnern getroffen worden seien.

Herr Habenicht teilte aus Gesprächen mit der Liegenschaftsverwaltung mit, dass es Gespräche gegeben habe, die mit einer Entschädigungsregelung abgeschlossen worden seien.

 

Herr Kretschmer legte das Augenmerk auf sachliche Aspekte, nicht auf formelle. Sofern schützenwerte Aspekte zu berücksichtigen seien, wolle man wissen, wie das geschehen könne.

Herr Warnecke sagte, die Verwaltung habe mit den Aussagen im grünordnerischen Fachbeitrag alle schützenswerten Aspekte gewürdigt. Er schlug vor, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages bzw. der Baugenehmigung die Umsetzung der entsprechenden Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich abzusichern

Herr Kretschmer bat um Vorstellung der Möglichkeiten, die artenschutzrechtlichen Belange abzusichern in der kommenden Sitzung.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan HO 95 „Am Ortsschlump" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan HO 95 „Am Ortsschlump" wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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