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Auszug - Bebauungsplans HO 95 "Am Ortsschlump" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung  

Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 10.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Arbeit und Dritte Welt
Ort: 31135 Hildesheim, Stadtfeld 79
13/208 Bebauungsplans HO 95 "Am Ortsschlump"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Machleidt, Jonas
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Borrmann sagte, dass sich der Ortsrat schon beim Aufstellungsbeschluss dagegen ausgesprochen habe.hrend der Auslegung hätten nun alle Bürger/innen die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Ortsrat würde gern den Bereich als Grünfläche erhalten. Es gebe keine gesicherte Verbindung zum Mackensen Gelände. Durch die verkehrliche Erschließung würden der Stadt Kosten entstehen, die in der Vorlage nicht benannt sind. Die Einnahmen durch den Grundstücksverkauf seien ebenfalls nicht bekannt.

 

Frau Weprik sagte, dass nur Kosten entstehen würden, wenn das Projekt umgesetzt werde. Hier würde es aber auch Einnahmen geben.

 

Frau Sharma meinte, dass nicht klar sei, wie viele Kita-Plätze gebraucht würden. Sie fürchte auch Parkprobleme.

 

Frau Wagner-Kröger fand, dass die Zuwegung (Straßenerweiterung) dann auch vom Bauherrn gezahlt werden müsse. Warum solle die Stadt dies zahlen. Insgesamt halte sie den Platz aber für ungünstig.

 

Herr Palandt fand die Begründung wegen des zeitlichen Drucks aufgrund sonst verfallener Fördermittel unglaubwürdig. In der Vorlage stehe, dass kein anderer geeigneter Standort gefunden werden konnte. Dies könne kaum sein.

 

Frau Dreier fragte, warum die Kita nicht auf dem Gelände des Klinikums entstehen könne.

 

Frau Weprik teilte mit, dass der StEBA den endgültigen Beschluss am 12.06.2013 fassen werde und der Ortsrat in der Sitzung Stellung nehmen könne.


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans HO 95 „Am Ortsschlump" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig abgelehnt

 

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