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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kriegel fragte, was eine Bürgerbefragung koste.
Frau Behrens antwortete, dass der Kostenaufwand für derartige Befragungen abhängig von Art, Inhalt und Umfang sei. Eine genaue Kostenermittlung sei bisher nicht passiert.
Herr Busche fragte, wann gem. des § 5 der Satzung mit der Durchführungssatzung gerechnet werden könne.
Frau Schröder antwortete, dass für jede Bürgerbefragung individuell eine Durchführungssatzung erstellt werde.
Herr Hammer regte an, eine Mustersatzung auf städtischer Ebene, mit der entsprechenden Kostenabschätzung, zu erstellen.
Beschluss:
Die Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig