Stadt Hildesheim

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Auszug - Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
12/343 Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dorn, Dennis
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Beteiligt:32.3 Statistik und Wahlen
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kriegel fragte, was eine Bürgerbefragung koste.

 

Frau Behrens antwortete, dass der Kostenaufwand für derartige Befragungen abhängig von Art, Inhalt und Umfang sei. Eine genaue Kostenermittlung sei bisher nicht passiert.

 

Herr Busche fragte, wann gem. des § 5 der Satzung mit der Durchführungssatzung gerechnet werden könne.

 

Frau Schröder antwortete, dass für jede Bürgerbefragung individuell eine Durchführungssatzung erstellt werde.

 

Herr Hammer regte an, eine Mustersatzung auf städtischer Ebene, mit der entsprechenden Kostenabschätzung, zu erstellen.


Beschluss:

 

Die Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

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