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Auf Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Piraten (Vorlage 12/149) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend §10 NKomVG den Entwurf einer allgemeinen Satzung für die Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG zu erstellen.
Im Entwurf der Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim sind allgemeine Grundsätze zur Befragung und dem Verfahren geregelt. Zu jeder Bürgerbefragung ist zusätzlich eine gesonderte Durchführungssatzung zu beschließen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf Satzung für Bürgerbefragungen in der Stadt Hildesheim (45 KB) |