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Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
Zusatz: Um 16 Uhr findet eine gemeinsame Radtour durch den Ortsteil statt. Treffpunkt am Ortsgemeinschaftshaus. (Route: Grünanlage Parkdeck, Baugebiet Neues Wohnen am Steinberg, Tankstelle, Schulhof GS Ochtersum, Spielplatz v.Keulen Weg, Platz Mittelfeld, Spielplatz Mittelfeld.)
12/148 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg"
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mahnken von der GBG stellte anhand einer Präsentation das geplante neue Wohnprojekt "Altengerechtes Wohnen am Steinberg" vor (elektronische Anlage zum Protokoll).

Architekt Matthias Jung ergänzte die Ausführungen, indem er insbesondere auf die baulichen Aspekte des Vorhabens einging.

 

Es schloss sich eine kritische Diskussion zu der Anzahl der vorgesehenen Parkplätze an.

 

Herr Mahnken wies darauf hin, dass der gegenüber liegende Aldi-Parkplatz und die Tiefgarage, die beide der GBG gehörten, zur Verfügung stünden. Mit diesen Parkplätzen sowie den vier Einstellplätzen direkt am Gebäude werde das Bauvorhaben geplant. Es gebe bei dem Projekt kein Parkplatzproblem.

Herr Jung informierte, dass baurechtlich bei diesem Projekt acht Einstellplätze im Umkreis von 200 Metern nachgewiesen werden müssen. Vier Einstellplätze seien an der Längsseite zur Sporthalle auf dem Grundstück der GBG vorgesehen. Weitere Einstellplätze auf dem Grundstück der GBG seien möglich.

Auch Herr Streich sah den baurechtlichen Nachweis der Einstellplätze als relativ unproblematisch an. Die Stellplätze auf dem Aldi-Parkplatz könnten diesem Bauvorhaben fest zugeordnet und entsprechend ausgewiesen werden.

 

Anschließend erläuterte Herr Streich anhand einer Präsentation die Eckpunkte der Bebauungsplanänderung (siehe elektronische Anlage zum Protokoll).

 

Herr Bartels sah die Flexibilisierung der Randbebauung in Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser kritisch.

Herr Streich wies auf die fehlende Nachfrage in diesem Bereich hin. Um die Vermarktungsmöglichkeiten zu erhöhen, werde diese Änderungen vorgeschlagen.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verkürzt auf einen zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ServiceWohnenOchtersum_Stand23.05.12_Präsentation gbg (2483 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2.Aend_OS_128.2_NWAS-Aufstellungsbeschluss_Ortsrat (2512 KB)      
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