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Das Bebauungsprojekt „Neues Wohnen am Steinberg“ ist bislang erfolgreich verlaufen. So wurden im Rahmen der Vermarktung des 1. Abschnitts bereits 32 der 37 Baugrundstücke in der Direktvermarktung an private Bauherren verkauft.
Veränderte Rahmenbedingungen haben jedoch dazu geführt, dass die Nachfrage bestimmter Wohnformen sich gewandelt hat. So sind insbesondere die Kettenhausgrundstücke nur schwer vermarktbar. Bei der gegebenen Vermarktungssituation ist daher eine Anpassung bzw. Flexibilisierung der Bebauungsplanfestsetzungen geboten. So sollen für die derzeitigen Kettenhausgrundstücke freistehende Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser und für die Reihenhausgrundstücke auch Mehrfamilienhäuser zugelassen werden.
Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung sollen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines für den Stadtteil bedeutenden Seniorenwohnprojekts der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG geschaffen werden. Dazu ist im nordöstlichen Teil des Plangebiets ein Neubaukomplex mit 44 betreuten Altenwohnungen vorgesehen.
Ziel und Zweck der Planung:
Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten für alternative und nachfragegerechte Wohnformen
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verkürzt auf einen zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan - Geltungsbereich (106 KB) |