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Vorlage - 12/148  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Beteiligt:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
16.05.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ochtersum Anhörung
30.05.2012 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Übersichtsplan - Geltungsbereich  

Sachverhalt:

 

Das Bebauungsprojekt Neues Wohnen am Steinbergist bislang erfolgreich verlaufen. So wurden im Rahmen der Vermarktung des 1. Abschnitts bereits 32 der 37 Baugrundstücke in der Direktvermarktung an private Bauherren verkauft.

 

Veränderte Rahmenbedingungen haben jedoch dazu geführt, dass die Nachfrage bestimmter Wohnformen sich gewandelt hat. So sind insbesondere die Kettenhausgrundstücke nur schwer vermarktbar. Bei der gegebenen Vermarktungssituation ist daher eine Anpassung bzw. Flexibilisierung der Bebauungsplanfestsetzungen geboten. So sollen für die derzeitigen Kettenhausgrundstücke freistehende Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser und für die Reihenhausgrundstücke auch Mehrfamilienhäuser zugelassen werden.

 

Im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung sollen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines für den Stadtteil bedeutenden Seniorenwohnprojekts der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG geschaffen werden. Dazu ist im nordöstlichen Teil des Plangebiets ein Neubaukomplex mit 44 betreuten Altenwohnungen vorgesehen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Flexibilisierung der Bebauungsmöglichkeiten für alternative und nachfragegerechte Wohnformen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 128.2 Neues Wohnen am Steinbergwird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verkürzt auf einen zweiwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

1.      Übersichtsplan - Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan - Geltungsbereich (106 KB)      
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