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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 "Pieperstraße" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Broadway Begegnungszentrum
Ort: 31135 Hildesheim, Fahrenheitstr. 18
11/628 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 "Pieperstraße"
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brüner, Detlef
Federführend:61.1 Stadterneuerung und Denkmalschutz Beteiligt:15 Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Borrmann referierte die Vorlage.

Er sagte dazu, dass die Befürchtung da sei, dass dann die Parkproblematik in der Oststadt noch weiter zunehme.

 

Herr Baacke sagte, dass die Stadt pleite sei und daher das Grundstück verkaufen würde Von den Einnahmen können einige Jahre Broadway Arbeit geleistet werden.

 

Herr Seidler fragte, welche Art der Bebauung dort entstehen solle. Die Leute wollten wieder näher in die Innenstadt ziehen, daher sei eine mögliche Wohnbebauung zu prüfen.

 

Herr Spieth sagte, dass man ja auf die Baueitplanung Einfluss habe.

 

Frau Dreier fragte, ob man möglichen Käufern vorschreiben könne, wie bebaut werde.

 

Herr Seidler sagte, dass gestalterische Festsetzungen möglich seien.

 

Herr Busche sah als Problem, dass gegebenenfalls die Feuerwehr das Gelände für einen möglichen Neubau benötigen würde.

 

Herr Borrmann erklärte, dass hier das Ziel ein Kerngebiet sei und dort könne nur ausnahmsweise Wohnen zugelassen werden (Bsp. Bereitschaftspersonal)

 

Herr Spieth meinte, dass angeregt werden solle, eine Wohnbebauungsmöglichkeit dort zu prüfen.


Beschluss:

 

1.              Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 „Pieperstraße" wird beschlossen. (§ 2 Abs. 1 BauGB)

2.              Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die Planungen und deren Auswirkungen mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung öffentlich durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung zu unterrichten. (§ 3 Abs. 1 BauGB)

 

Für den Projektbereich wird die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildesheim unter Berücksichtigung der rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans HM 97 „Pieperstraße" als Kerngebiete (MK) angestrebt.

 

Zusatz:

 

3.) Die Verwaltung wird gebeten, die Art der Nutzung zu prüfen (Wohnbebauung möglich?)

 

4.) Die Verwaltung wird gebeten, ein städtebauliches Grobkonzept hinsichtlich der umliegenden Bebauung vor Auslegungsbeschluss vorzulegen (Baukörperstudie)

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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