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Für die Flächen zwischen Pieperstraße und Kennedydamm wurde der Bebauungsplan HM 97 „Pieperstraße“ aufgestellt, der seit dem 20.12.2001 rechtsverbindlich ist. Das städtebauliche Konzept orientiert sich an der Bebauung westlich des Kennedydamms (Amtsgericht und ehem. Sültegebäude, heute Novotel). Auf Grundlage eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs wurden der dort bestehende Wechsel aus Gebäude- und Freiflächen über den Kennedydamm hinweg fortgesetzt und die unbebauten Flächen nördlich des Gebäudes der Volksbank als Kerngebiete (MK) nördlich und südlich einer Freifläche festgesetzt. Diese Gliederung hat sich in den vergangenen Jahren bei der Vermarktung des Grundstücks und der Entwicklung von Investorenvorhaben als bislang unüberwindbare Hürde erwiesen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 werden folgende Ziele verfolgt:
? Erreichen einer städtebaulichen Entwicklung durch die verbesserte Bebaubarkeit der Grundstücksflächen
? Steuerung einer projektbezogenen Einzelhandelsentwicklung im Rahmen einer Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Die 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 beinhaltet den derzeit als Verkehrsfläche festgesetzten mittleren Grundstücksabschnitt. In diesem Bereich soll eine bauliche Nutzung zugelassen werden, die den rechtsverbindlichen Festsetzungen der nördlich und südlich angrenzenden Kerngebietsflächen entspricht, um eine Vermarktung und Bebauung der Flächen erreichen zu können.
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 97 befinden sich außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt. Die im Rahmen der rechtsverbindlichen Festsetzungen bestehenden Baurechte lassen eine uneingeschränkte Einzelhandelsentwicklung zu, die seinerzeit wegen der offenen Perspektiven noch nicht in das Einzelhandelskonzept der Stadt aufgenommen wurde. Im Rahmen der Planänderung wird eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes angestrebt, die eine projektbezogene Einzelhandelsentwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden MK-Festsetzung ermöglichen soll.
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 „Pieperstraße“ wird beschlossen. (§ 2 Abs. 1 BauGB)
2. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die Planungen und deren Auswirkungen mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung öffentlich durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung zu unterrichten. (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Für den Projektbereich wird die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hildesheim unter Berücksichtigung der rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans HM 97 „Pieperstraße“ als Kerngebiete (MK) angestrebt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1. Änderung des Bebauungsplans HM 97 „Pieperstraße“ (Lageplan) (108 KB) |