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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1.) Die Stadtverwaltung erstellt bis zum 30.06.2012 eine Auflistung der von ihr zu erledigenden Aufgaben nach Rechts- und Leistungsgebieten. Sie unterscheidet dabei in Aufgaben, die gesetzlich, vertraglich oder freiwillig erledigt werden. Die gesetzlich und vertraglich zu erledigenden Aufgaben werden mit einer entsprechenden Verpflichtungsgrundlage hinterlegt.
2.) Die Verwaltung teilt bis zum 30.04.2012 die Summe der Verwaltungskosten sowie deren Anteil an den Gesamtausgaben mit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig