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Auszug - Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Ratsherr Marx zur Vorlage 11/450 Zukunftsvertrag Maßnahmevorschlag: Einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 13.4
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
12/065 Änderungsantrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Ratsherr Marx zur Vorlage 11/450 Zukunftsvertrag Maßnahmevorschlag: Einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Marx
Verfasser:Simmons, Angelika
Federführend:SPD-Fraktion Bearbeiter/-in: Simmons, Angelika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schenk referierte die Vorlagen und Anträge.

 

Herr Kaune erläuterte den Antrag 12/087, bei dem eine zusätzliche Stufe hätte eingebaut werden sollen, die allerdings zu Mindereinnahmen geführt hätte. Da man sich jedoch nicht auf eine Kürzung der Mittel an anderer Stelle habe einigen können, um die Mindereinnahmen zu kompensieren, stelle die CDU-Fraktion diesen Antrag nicht zur Abstimmung. Wichtig sei nun, eine Evaluation durchzuführen, um die Belastungen der Eltern im Falle einer Verbesserung der Finanzsituation wieder senken zu können.

 

Frau Schlegel sagte, dass die Eltern natürlich mit einer Erhöhung der Beiträge nicht einverstanden sein könnten, jedoch komme eine Staffelung nach Einkommen eher der sozialen Gerechtigkeit nahe. Die nun zur Rede stehenden Beiträge müssten eine Höchstgrenze darstellen. Die Einsparungen im Rahmen des Zukunftsvertrages kämen den Kindern langfristig zu gute.

 

Herr Hansen trage auch den Wunsch, nach Möglichkeit die Beiträge in Zukunft wieder zu senken, jedoch müsse man mit Versprechungen vorsichtig sein, denn die zukünftigen finanziellen Belastungen seien noch nicht absehbar.


geänderter Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die Entgelte für die städtischen Kindertagesstätten (Betreuung im Kindergarten und Hort sowie Betreuung in der Krippe) ab dem 01.08.2012 gemäß den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Daten für die Entgelte und für die Geschwisterregelung festzusetzen.

Dem Ausschuss Jugendhilfe und Soziales und dem Finanzausschuss ist eine Evaluation jeweils zu Beginn eines Kindergartenjahres bis zum 15.10. des jeweiligen Jahres vorzulegen. Der erste Bericht erfolgt zum 15.10.2012. Dabei ist auch das finanzielle Ergebnis der ab 01.08.2012 geltenden Entgelte als Soll-Ist-Vergleich darzustellen und eine Vergleichsberechnung mit den bisher geltenden Gebühren vorzunehmen.

Es wird eine weitere Stelle Sachbearbeitung der Vergütungsgruppe E 6 TVöD zur Entgeltberechnung ab Stellenplan 2012 dauerhaft eingerichtet, diese fällt unter das gedeckelte Personalkostenbudget.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich bei 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

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