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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nowak führte einleitend aus, dass gem. § 4 des niedersächsischen Schulgesetzes bestimmt sei, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden sollen.
Der Schulleiter der Anne-Frank-Schule, Herr Siebke, sagte, die Anne-Frank-Schule sei die zuständige Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Für die Startphase des Konzeptes haben sich sieben Hildesheimer Grundschulen sowie das Förderzentrum der Anne-Frank-Schule zusammen getan. Für die sonderpädagogische Grundversorgung in allen vier Jahrgängen der beteiligten Schulen ergeben sich zum Schuljahr 2007/2008 124 Stunden.
Beabsichtigt sei, in den kommenden Schuljahren die weiteren 12 Grundschulen in die sonderpädagogische Grundversorgung mit einzubeziehen. Der Schwerpunkt liege gerade in der Anfangsphase durch einen Einstieg bei den Lernproblemen im präventiven Bereich. Die notwendigen Aufwendungen in Höhe von 2.000,- € seien vom Schulträger zur Verfügung zu stellen.
Auf die Frage von Herrn Hollenbach nach der konkreten Umsetzung des Konzeptes berichtete Herr Siebke, dass die Umsetzung auch von der Zusammenarbeit der Lehrkräfte abhängig sei. Angestrebt werde ein gemeinsamer Unterricht mit Leseaufbau in einzelnen Kursen.
Die Mitglieder des Ausschusses äußerten sich anschließend durchweg positiv und waren sich einig, dass das Konzept auch durch seinen soziokulturellen Aspekt unbedingt unterstützenswert und zu befürworten sei.
Beschluss:
Der
Umsetzung des regionalen Konzeptes zur sonderpädagogischen Grundversorgung wird
zugestimmt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Die
Stadt Hildesheim beantragt beim Kultusministerium zum Schuljahresanfang 2007/08
die erforderlichen Förderschullehrerstunden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | TOP 10 Anlage 1 (104 KB) |