Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 07/108  

Betreff: Regionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jürgen Nowak
Federführend:40 Fachbereich Schulen und Sport Bearbeiter/-in: Admin, Admin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
24.04.2007 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Regionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Stadt Hildesheim werden alle Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs in 19 städtischen Grundschulen unterrichtet. Die Anne-Frank-Schule ist die zuständige Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Die Didrik-Pining-Schule ist eine Grundschule und eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache.

 

§ 4 des niedersächsischen Schulgesetzes bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden sollen. Mit der sonderpädagogischen Grundversorgung wird die Anpassung sonderpädagogischer Hilfen und insbesondere eine frühzeitige und stützende Förderung aller Schülerinnen und Schüler im Klassenverband ermöglicht. Der schulische Lernort für alle Kinder im Primarbereich, auch für die Kinder mit individuellem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Sprechen sowie im emotionalen und sozialen Bereich sind die Grundschulen. So ist eine wohnortnahe Beschulung für alle Schülerinnen und Schüler dieser Einzugsbereiche möglich. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich.

 

Ein systemisches Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (siehe Hildesheimer Beratungs- und Unterstützungs-zentrum HiBUZ - Drucksachen-Nr. 07/69) wird zusätzlich zur sonderpädagogischen Grund-versorgung an den Grundschulen angestrebt

 

Organisation und Rahmenbedingungen

 

Die sonderpädagogische Grundversorgung wird für alle Jahrgänge der beteiligten Grundschulen zum Schuljahr 2007/ 2008 eingeführt.

 

Vom Förderzentrum an der Anne-Frank-Schule werden für die Förderung von betroffenen Schülerinnen und Schülern mit o. g. Beeinträchtigungen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung im Rahmen von zwei Förderschullehrerstunden/ Klasse/ Woche zur Verfügung gestellt. Unter Leitung des Schulleiters des Förderzentrums wird in regelmäßigen Verteilerkonferenzen über die Zuweisung der Förderstunden an die einzelnen Grundschulen zum jeweiligen Schuljahr gemeinsam entschieden. Gemeinsame Fortbildungen von Grund- und Förderschullehrkräften schaffen Transparenz über das jeweilige Arbeitsfeld und dienen als Grundlage für den Aufbau von Kooperationsstrukturen.

 

Für die Startphase des Konzepts haben sich bisher sieben Hildesheimer Grundschulen (GS Achtum, GS Bonifatiusschule, Ganztagsschule Drispenstedt, GS Johannesschule, GS Ochtersum, GS Pfaffenstieg und GS Sorsum) sowie das Förderzentrum Anne-Frank-Schule zur Zusammenarbeit bereit erklärt. Aus der bis jetzt bekannten Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an den beteiligten Grundschulen ergeben sich zum Schuljahr 2007/2008

124 Stunden für die sonderpädagogische Grundversorgung in allen vier Jahrgängen.

 

Es ist beabsichtigt, in den kommenden Schuljahren die weiteren 12 Grundschulen der Stadt Hildesheim sukzessive in die sonderpädagogische Grundversorgung einzubinden.

 

Pädagogische Grundsätze

 

Die Schülerinnen und Schüler werden von der Grund- und der Förderschullehrkraft gemeinsam unterrichtet. Der im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegte Erziehungs- und Bildungsauftrag wird somit erfüllt. Dabei gilt für die pädagogische Arbeit der Grundsatz: Möglichst viel innere Differenzierung, möglichst wenig äußere Differenzierung!

 

Im Rahmen des regionalen Integrationskonzeptes werden an der Grundschule Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und soziale und emotionalen Entwicklung altersentsprechend unterrichtet und gehören zur Schülerschaft der Grundschule. Darüber hinaus sollen allen Schülerinnen und Schülern die notwendigen unterstützenden Fördermaßnahmen zukommen, um so die erforderliche Förderung sicherzustellen und den Verbleib und die erfolgreiche Mitarbeit in der Grundschule zu ermöglichen.

 

Sachkosten

 

In den Grundschulen ist das benötigte Unterrichts- und Differenzierungsmaterial nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Daher müsste der Schulträger die notwendigen Aufwendungen von zurzeit 2.000,00 € jährlich zur Verfügung stellen. Der Betrag erhöht sich, wenn noch weitere Schulen an dem Konzept teilnehmen. Dieser Ansatz wird von der Anne-Frank-Schule verwaltet. Die angeschafften Unterrichtsmaterialien werden zentral in der Anne-Frank-Schule gelagert. Die weitere Verteilung erfolgt auf den gemeinsamen Verteilerkonferenzen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umsetzung des regionalen Konzeptes zur sonderpädagogischen Grundversorgung wird zugestimmt. Die notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

 

Die Stadt Hildesheim beantragt beim Kultusministerium zum Schuljahresanfang 2007/08 die erforderlichen Förderschullehrerstunden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Regionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Regionales Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung (2478 KB) PDF-Dokument (219 KB)    
Seitenanfang