Stadt Hildesheim

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Auszug - Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 25.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
11/616 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möhle, Ulf
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Senioren Beteiligt:51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis  42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken
   65 Fachbereich Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr hle erläutert die Bedingungen für den Erhalt von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, welche auf Antrag einzelnen Personen gewährt werden können.

 

Auf Herrn Marx Nachfrage erläutert Herr hle, dass innerhalb der Stadt Hildesheim rund 1.600 Kinder antragsberechtigt seien. Antragstellungen erfolgten bisher rund 1.100, was ca. 62 % entspreche.

Nunmehr wurden den Kommunen 1,4 Mio. Investitionsmittel im Rahmen des BuT-Paket vom Fachministerium zur Verfügung gestellt. Die vorgelegte Liste enthalte Vorschläge für Investitionen, welche sonst entweder aus dem städtischen Haushalt getragen werden müssten, bzw. überhaupt nicht finanziert werden könnten.

 

Auf Herrn Hansens Nachfrage erläutert Herr hle, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeitern in den drei Hauptschulen Anne-Frank-Schule, Geschwister-Scholl und Alter Markt im Rahmen des Personalkostenkonsolidierungskonzeptes nicht mehr möglich sei. Bisher wurden die Kosten durch Fördermittel des Bundes und des Landes getragen. Alternativ sollen jetzt zur Weiterführung die zur Verfügung gestellten Mittel des BuT genutzt werden. Der Rat habe eine Weiterführung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2012 bereits beschlossen.

Die Personalkosten für 1 Schulsozialarbeiter liegen bei 43.000 €, für 2 Schulsozialarbeiter bei 86.000 €. Es sind 90.000 € veranschlagt, sollte die dritte Kraft nach dem Mutterschutz Ihren Dienst wieder antreten, würden rund 130.000 € pro Jahr zu veranschlagen seien.

 

Frau Behrens erläutert, dass diese Stellen zusätzlich einzurichten seien und mit kw-Vermerk im Stellenplan zu berücksichtigen sind.

Schulsozialarbeit ist und war immer Aufgabe des Landes, die Stadt habe diese Aufgabe bisher freiwillig weitergeführt.

Durch Nichtaufgabe von Projekten entstehen der Stadt Personalkosten, die im Rahmen der Personalkostenkonsolidierung nach eigenem Eckpunktepapier einzusparen sind.

 

Herr Hansen erläutert aus den Beratungen seiner Fraktion, dass r eine Entscheidung zum Ausbau von Schulmensen erst eine Entscheidung zur Weiterführung von Schulstandorten erforderlich sei. Hierzu fehle die Information der Verwaltung und die Diskussion im politischen Raum.

Die sogenannte Kulturcard soll umbenannt werden in Sozialcard, um ausdrücklich darzustellen, welche Bedeutung die finanzielle Unterstützung faktisch habe.

Das Ausleihsystem in der Stadtbibliothek soll nicht aus BuT-Mittel finanziert werden. Die veranschlagten 150.000 € werden anders vergeben. Insgesamt sind 207.000 €r die Schulsozialarbeit, für "Projektarbeit" und für die Einstellung von Honorarkräften genutzt werden.

In der "Projektarbeit" sollen gemeinsam zwischen Verwaltung und Stadtrat gezielte Fördergebiete erarbeitet werden.

 

Herr Palandt schließt sich diesen Aussagen, insbesondere zur Schulsozialarbeit, an.

 

Herr Marx bittet um Auflistung der Folgekosten der Mensabauten, beispielsweise der Energiekosten etc..

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Vorlage wird als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen.


 

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