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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dr. Geiger ließ
noch einmal den gesamten Beratungs- und Planungsprozess Revue passieren und zog
als Fazit, dass die Sozialraumorientierung zwar einen erhöhten Finanzbedarf von
ca. 140.000,00 € sowie einen zusätzlichen Personalbedarf von 2,5 Stellen
zur Folge habe. Die Sozialraumorientierung bedeute aber eine deutliche
Qualitätssteigerung der Jugendhilfe mit der guten Chance, mittelfristig die Ausgaben
insgesamt zu senken oder zumindest den Anstieg zu stoppen.
Herr Bange verwies
auf den auf den Tischen verteilten gemeinsamen Beschlussvorschlag der
Fraktionen von CDU und SPD:
„Auf
der Grundlage des Abschlussberichtes vom 15.03.2007 stimmt der Rat dem geänderten
Planungskonzept zu. Die sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Stadt
Hildesheim wird zum 01.07.2007 eingeführt.
Das
Konzept wird im Teilbudget A in der Form geändert, dass in diesem Budget die
stationären Hilfen mit einbezogen werden.
Die
für das Haushaltsjahr 2007 zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
70.000,00 € werden durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen seines
Beschlussrechtes nach § 71 SGB VIII bereitgestellt. Diese Summe wird gedeckt
durch die Haushaltsstellen 45.500 - 45.560 - 45.570 - 45.600 und 45.610.
Vorbehaltlich
der im Konzept angesprochenen Organisationsuntersuchung wird der bisher
notwendige personelle Mehrbedarf aus den Ressourcen des Fachbereichs vorerst
gedeckt."
Herr Bange führte zur
Begründung aus, die grundsätzliche Ausrichtung und Basis des vorliegenden
Planungskonzeptes entspreche der Intention des Ratsbeschlusses vom 27.06.2005,
die Jugendhilfe in der Stadt sozialräumlich präventiv und dezentral
auszurichten. Ebenso sei die frühzeitige Einbindung der freien Träger in den
Hilfeprozess ein wichtiges präventives Element des Konzeptes. In den
Grundsätzen und Prinzipien der Leitlinien für die zukünftige Arbeit der
Jugendhilfe in der Stadt seien die richtigen Grundlagen gelegt. Von daher solle
die Umsetzung des Konzeptes so schnell wie möglich - spätestens ab 01.07.2007 -
beginnen. Die nach dem Konzept beschriebene sozialräumlich orientierte
Jugendhilfe könne sich nicht statisch, sondern nur prozessorientiert auf der
Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen gestalten. Im Rahmen dieses
Prozesses seien insbesondere auch die Positionen der Zusammenarbeit des
öffentlichen Trägers mit den freien Trägern sowie die Präsenz des
Sozialraumteams im Sozialraum noch detaillierter zu klären. Den Verzicht auf
die stationären Hilfen im Teilbudget A halte man nicht für sinnvoll, denn im
Konzept werde an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass die
Sozialraumorientierung eine Wirkung auf alle erzieherischen Hilfen mit sich
bringe. Von daher könne es nur konsequent sein, alle erzieherischen Hilfen in
das Budget mit einzubeziehen. Gerade aufgrund des Volumens der stationären
Hilfen verändere sich damit auch die finanzielle Flexibilität der
Sozialraumorientierung insgesamt. Man erkenne an, dass durch die Einführung der
sozialräumlichen Arbeit und insbesondere für den präventiven Aspekt finanzielle
Mittel zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Hierzu verweise er auf die
Absätze 3 und 4 des Beschlussvorschlages. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Verwaltung des Jugendamtes, der freien Träger, der HAWK und der Firma
QUBIC spreche man Dank und Anerkennung aus.
Frau Goldmann verwies
auf folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der
Rat möge beschließen, dass das Planungskonzept unter den in der Beschlussvorlage
bzw. dem Abschlussbericht der AG Sozialraum genannten Vorgaben umgesetzt wird.
Die Finanzierung ist durch eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe im Haushalt
2007 zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, beantragen wir die
Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2008 und die Umsetzung
des Konzepts zum 01.01.2008."
Frau Goldmann führte
zur Begründung aus, im Abschlussbericht der AG Sozialraum werde betont, dass
„mehr Effektivität und Effizienz durch die zukünftige kooperative
Ausgestaltung der Fach- und Ressourcenverantwortung zu erzielen" sei. Die
Erfahrungen in den anderen Städten zeigten, dass eine erfolgreiche und
qualifizierte Umsetzung der Sozialraumorientierung zunächst Mehraufwand für
Personal- und Sachkosten erfordere, langfristig jedoch zu Einsparungen führe.
Frau Goldmann ergänzte ihren Antrag dahingehend, die erforderlichen Stellen
2007 durch freie personelle Ressourcen zu decken, aber im Stellenplan 2008 fest
für den Fachbereich zu schaffen.
Herr Habenicht führte aus, die Einbeziehung der
stationären Hilfen in das Budget entspreche bisher nicht den Vorschlägen der
AG. Mit Blick auf den demokratischen Prozess empfehle er, der AG hierzu
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, damit der Ausschuss in der nächsten Sitzung
dazu eine Entscheidung treffen könne. Die Finanzierung der 2007 zusätzlich
erforderlichen Mittel könne haushaltstechnisch tatsächlich aus den vorhandenen
Haushaltsstellen passieren. Er bitte den Ausschuss aber, grundsätzlich
anzuerkennen, dass es sich hier um einen zusätzlichen Finanzbedarf handele, der
unter Umständen am Ende des Jahres zu einer überplanmäßigen Ausgabe führen
könne. Auch sei es möglich, die einzustellenden Mitarbeiter vorläufig auf
freien Stellen innerhalb des Gesamtstellenplans der Stadt zu führen. Auch hier
bitte er den Ausschuss aber, den zusätzlichen Personalbedarf grundsätzlich
anzuerkennen. Auf Nachfrage von Herrn Krieger erläuterte Herr Habenicht, dass
man sich bei der Ermittlung des zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfs an den
Erfahrungswerten aus anderen Kommunen orientiert habe, die die
Sozialraumorientierung bereits praktizierten. Im Rahmen der
Organisationsuntersuchung solle dieser Bedarf noch einmal genau fixiert werden.
Herr Dr. Coughlan begrüßte, dass alle relevanten
Themen gründlich, umfassend und im Konsens mit den Betroffenen durchgearbeitet
worden seien. Dies gelte auch für die Redlichkeit, zuzugeben, dass Einsparungen
mittelfristig erwartet würden, aber nicht gewiss seien.
Im Ausschuss bestand
Einvernehmen, den Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und CDU
einschließlich der von Herrn Habenicht angeregten Änderungen zur Abstimmung zu
stellen. Vor diesem Hintergrund zog Frau Goldmann den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zurück.
Beschluss:
Dem
Planungskonzept gem. DS 099/07 wird zugestimmt. Die sozialraumorientierte
Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim wird zum 01.07.2007 eingeführt.
Die AG
Sozialraum wird um Stellungnahme gebeten, ob im Teilbudget A auch die
stationären Hilfen mit einbezogen werden sollten. Dem Jugendhilfeausschuss soll
in seiner nächsten Sitzung dazu ein Entscheidungsvorschlag gemacht werden.
Die für
das Haushaltsjahr 2007 zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
70.000 € werden durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen seines
Beschlussrechtes nach § 71 SGB VIII bereitgestellt. Die Summe wird gedeckt
durch die Haushaltsstellen 45500 - 45560 - 45570 - 45600 und 45610.
Vorbehaltlich
der im Konzept angesprochenen Organisationsuntersuchung wird der zusätzliche
Personalbedarf anerkannt. Vorläufig werden die einzustellenden Mitarbeiter auf
freien Stellen innerhalb des Gesamtstellenplans der Stadt Hildesheim geführt.
Eine endgültige Entscheidung erfolgt zum Stellenplan 2008.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig