Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Planungskonzept ¿Zukunftsorientierte neue Steuerung der Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim - Einführung der sozialraumorientierten Jugendhilfe" Dazu Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage 07/09)/  

Sitzung des Jugendhilfe und Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfe- und Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
07/099 Planungskonzept Zukunftsorientierte neue Steuerung der Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim - Einführung der sozialraumorientierten Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hildegard GeroldAktenzeichen:FB 50
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Bearbeiter/-in: Möhle, Ulf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr

Frau Dr. Geiger ließ noch einmal den gesamten Beratungs- und Planungsprozess Revue passieren und zog als Fazit, dass die Sozialraumorientierung zwar einen erhöhten Finanzbedarf von ca. 140.000,00 € sowie einen zusätzlichen Personalbedarf von 2,5 Stellen zur Folge habe. Die Sozialraumorientierung bedeute aber eine deutliche Qualitätssteigerung der Jugendhilfe mit der guten Chance, mittelfristig die Ausgaben insgesamt zu senken oder zumindest den Anstieg zu stoppen.

 

Herr Bange verwies auf den auf den Tischen verteilten gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU und SPD:

 

                     „Auf der Grundlage des Abschlussberichtes vom 15.03.2007 stimmt der Rat dem geänderten Planungskonzept zu. Die sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim wird zum 01.07.2007 eingeführt.

 

                     Das Konzept wird im Teilbudget A in der Form geändert, dass in diesem Budget die stationären Hilfen mit einbezogen werden.

 

                     Die für das Haushaltsjahr 2007 zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 70.000,00 € werden durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen seines Beschlussrechtes nach § 71 SGB VIII bereitgestellt. Diese Summe wird gedeckt durch die Haushaltsstellen 45.500 - 45.560 - 45.570 - 45.600 und 45.610.

 

                     Vorbehaltlich der im Konzept angesprochenen Organisationsuntersuchung wird der bisher notwendige personelle Mehrbedarf aus den Ressourcen des Fachbereichs vorerst gedeckt."

 

Herr Bange führte zur Begründung aus, die grundsätzliche Ausrichtung und Basis des vorliegenden Planungskonzeptes entspreche der Intention des Ratsbeschlusses vom 27.06.2005, die Jugendhilfe in der Stadt sozialräumlich präventiv und dezentral auszurichten. Ebenso sei die frühzeitige Einbindung der freien Träger in den Hilfeprozess ein wichtiges präventives Element des Konzeptes. In den Grundsätzen und Prinzipien der Leitlinien für die zukünftige Arbeit der Jugendhilfe in der Stadt seien die richtigen Grundlagen gelegt. Von daher solle die Umsetzung des Konzeptes so schnell wie möglich - spätestens ab 01.07.2007 - beginnen. Die nach dem Konzept beschriebene sozialräumlich orientierte Jugendhilfe könne sich nicht statisch, sondern nur prozessorientiert auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen gestalten. Im Rahmen dieses Prozesses seien insbesondere auch die Positionen der Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers mit den freien Trägern sowie die Präsenz des Sozialraumteams im Sozialraum noch detaillierter zu klären. Den Verzicht auf die stationären Hilfen im Teilbudget A halte man nicht für sinnvoll, denn im Konzept werde an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass die Sozialraumorientierung eine Wirkung auf alle erzieherischen Hilfen mit sich bringe. Von daher könne es nur konsequent sein, alle erzieherischen Hilfen in das Budget mit einzubeziehen. Gerade aufgrund des Volumens der stationären Hilfen verändere sich damit auch die finanzielle Flexibilität der Sozialraumorientierung insgesamt. Man erkenne an, dass durch die Einführung der sozialräumlichen Arbeit und insbesondere für den präventiven Aspekt finanzielle Mittel zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Hierzu verweise er auf die Absätze 3 und 4 des Beschlussvorschlages. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Jugendamtes, der freien Träger, der HAWK und der Firma QUBIC spreche man Dank und Anerkennung aus.

 

Frau Goldmann verwies auf folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

                     „Der Rat möge beschließen, dass das Planungskonzept unter den in der Beschlussvorlage bzw. dem Abschlussbericht der AG Sozialraum genannten Vorgaben umgesetzt wird. Die Finanzierung ist durch eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2007 zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, beantragen wir die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2008 und die Umsetzung des Konzepts zum 01.01.2008."

 

Frau Goldmann führte zur Begründung aus, im Abschlussbericht der AG Sozialraum werde betont, dass „mehr Effektivität und Effizienz durch die zukünftige kooperative Ausgestaltung der Fach- und Ressourcenverantwortung zu erzielen" sei. Die Erfahrungen in den anderen Städten zeigten, dass eine erfolgreiche und qualifizierte Umsetzung der Sozialraumorientierung zunächst Mehraufwand für Personal- und Sachkosten erfordere, langfristig jedoch zu Einsparungen führe. Frau Goldmann ergänzte ihren Antrag dahingehend, die erforderlichen Stellen 2007 durch freie personelle Ressourcen zu decken, aber im Stellenplan 2008 fest für den Fachbereich zu schaffen.

 

Herr Habenicht führte aus, die Einbeziehung der stationären Hilfen in das Budget entspreche bisher nicht den Vorschlägen der AG. Mit Blick auf den demokratischen Prozess empfehle er, der AG hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, damit der Ausschuss in der nächsten Sitzung dazu eine Entscheidung treffen könne. Die Finanzierung der 2007 zusätzlich erforderlichen Mittel könne haushaltstechnisch tatsächlich aus den vorhandenen Haushaltsstellen passieren. Er bitte den Ausschuss aber, grundsätzlich anzuerkennen, dass es sich hier um einen zusätzlichen Finanzbedarf handele, der unter Umständen am Ende des Jahres zu einer überplanmäßigen Ausgabe führen könne. Auch sei es möglich, die einzustellenden Mitarbeiter vorläufig auf freien Stellen innerhalb des Gesamtstellenplans der Stadt zu führen. Auch hier bitte er den Ausschuss aber, den zusätzlichen Personalbedarf grundsätzlich anzuerkennen. Auf Nachfrage von Herrn Krieger erläuterte Herr Habenicht, dass man sich bei der Ermittlung des zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfs an den Erfahrungswerten aus anderen Kommunen orientiert habe, die die Sozialraumorientierung bereits praktizierten. Im Rahmen der Organisationsuntersuchung solle dieser Bedarf noch einmal genau fixiert werden.

 

Herr Dr. Coughlan begrüßte, dass alle relevanten Themen gründlich, umfassend und im Konsens mit den Betroffenen durchgearbeitet worden seien. Dies gelte auch für die Redlichkeit, zuzugeben, dass Einsparungen mittelfristig erwartet würden, aber nicht gewiss seien.

 

Im Ausschuss bestand Einvernehmen, den Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und CDU einschließlich der von Herrn Habenicht angeregten Änderungen zur Abstimmung zu stellen. Vor diesem Hintergrund zog Frau Goldmann den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Dem Planungskonzept gem. DS 099/07 wird zugestimmt. Die sozialraumorientierte Jugendhilfe in der Stadt Hildesheim wird zum 01.07.2007 eingeführt.

 

Die AG Sozialraum wird um Stellungnahme gebeten, ob im Teilbudget A auch die stationären Hilfen mit einbezogen werden sollten. Dem Jugendhilfeausschuss soll in seiner nächsten Sitzung dazu ein Entscheidungsvorschlag gemacht werden.

 

Die für das Haushaltsjahr 2007 zusätzlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 70.000 € werden durch den Jugendhilfeausschuss im Rahmen seines Beschlussrechtes nach § 71 SGB VIII bereitgestellt. Die Summe wird gedeckt durch die Haushaltsstellen 45500 - 45560 - 45570 - 45600 und 45610.

 

Vorbehaltlich der im Konzept angesprochenen Organisationsuntersuchung wird der zusätzliche Personalbedarf anerkannt. Vorläufig werden die einzustellenden Mitarbeiter auf freien Stellen innerhalb des Gesamtstellenplans der Stadt Hildesheim geführt. Eine endgültige Entscheidung erfolgt zum Stellenplan 2008.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Seitenanfang